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Hochschule
9 min
12.10.2026

Direktauftrag nach Bundesland: Wertgrenzen für Eventsoftware 2026

Bis zu welchem Betrag eine öffentliche Stelle Software ohne Vergabeverfahren bestellen darf, regelt jedes Land selbst. Dieser Überblick zeigt die geprüften Grenzen von Bund und Ländern, erklärt, warum Übersichtskarten veralten, und rechnet vor, wie ein Abonnement über die Laufzeit zu bewerten ist.

Person im Anzug unterschreibt an einem Holztisch ein mehrseitiges Dokument
Auf einen Blick
  • Bis zu welchem Betrag eine öffentliche Stelle Software ohne Vergabeverfahren bestellen darf, legt jedes Land selbst fest, und innerhalb eines Landes oft getrennt für Landesbehörden, Kommunen und Hochschulen.
  • Acht Länder erlauben Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro netto, der Bund bis 50.000 Euro, Hamburg bis 5.000 Euro und Sachsen nur bis 500 Euro.
  • Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die ganze Vertragslaufzeit ohne Umsatzsteuer, nicht die Monats- oder Jahresrate.
  • Landkarten und Übersichten veralten schnell: Die Startup-Vergabe-Landkarte des Bitkom nennt für sechs Länder überholte Werte, etwa 1.000 Euro für Nordrhein-Westfalen, wo Landesbehörden seit Februar 2026 bis 50.000 Euro direkt beauftragen dürfen.
  • Die Grenzen sind Höchstwerte. Jede Einrichtung darf strenger sein, und viele Hochschulen sind es in ihrer eigenen Beschaffungsrichtlinie.

Warum diese Frage über Wochen entscheidet

Eine Hochschule will ihre Karrieremesse mit einer Plattform organisieren, eine Wirtschaftsförderung ihre Workshops, eine Kammer ihren Veranstaltungskalender. Fachlich ist die Auswahl oft schnell getroffen. Ob danach eine Bestellung reicht oder ein Verfahren mit Angebotsfrist, Wertung und Vermerk folgt, hängt an einer einzigen Zahl: der Wertgrenze für den Direktauftrag in Ihrem Land und für Ihre Art von Einrichtung.

Diese Zahl ist in Deutschland nicht einheitlich. Die Startup-Vergabe-Landkarte des Bitkom zeigt, wie weit die Länder auseinanderliegen, und kommt zu einem deutlichen Befund: Nur elf Prozent der deutschen Startups haben seit ihrer Gründung an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen, nur sieben Prozent haben mindestens einen Auftrag erhalten. Junge Anbieter scheitern nach dieser Auswertung häufig an zu komplexen Verfahren. Für Sie als Auftraggeber heißt das umgekehrt: Wer den schlanken Weg kennt, den sein Land erlaubt, kommt schneller zu einer Lösung und hat eine breitere Auswahl.

Drei Stufen unterhalb der EU-Schwelle

Oberhalb des EU-Schwellenwerts gilt europaweit dasselbe Vergaberecht. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto für die meisten öffentlichen Auftraggeber und bei 140.000 Euro für obere und oberste Bundesbehörden, festgelegt in den Delegierten Verordnungen der EU-Kommission vom Oktober 2025 und nachzulesen beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Eine Eventplattform für eine einzelne Hochschule oder Kommune liegt fast immer darunter. Dort beginnt das Landesrecht, und es kennt im Wesentlichen drei Stufen.

Direktauftrag
Beauftragung ohne förmliches Verfahren. Es gelten Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, in der Praxis ein formloser Preisvergleich und ein kurzer Vermerk.
Verhandlungsvergabe
Die Stelle fordert wenige Unternehmen zu Angeboten auf und darf über den Inhalt verhandeln. Mehr Form als der Direktauftrag, aber deutlich schneller als eine Ausschreibung.
Beschränkte Ausschreibung
Eine begrenzte Zahl eingeladener Bieter, feste Unterlagen, keine Verhandlung. Darüber folgt die öffentliche Ausschreibung.

Die gemeinsame Grundlage ist die Unterschwellenvergabeordnung. Ihr Paragraf 14 nennt für den Direktauftrag nur 1.000 Euro und verlangt, dass der Auftraggeber zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln soll. Verbindlich wird die UVgO erst, wenn Bund oder Land sie in Kraft setzen, und dabei heben fast alle die Grenzen deutlich an. Genau darin liegen die Unterschiede, um die es hier geht.

Was Bund und Länder heute erlauben

Die folgende Übersicht nennt die Grenzen für Liefer- und Dienstleistungen bei Landesbehörden, wie wir sie im Oktober 2026 an den Rechtsquellen und Fachveröffentlichungen geprüft haben. Acht Länder erlauben Direktaufträge bis 100.000 Euro, Sachsen nur bis 500 Euro, weil es für Liefer- und Dienstleistungen noch die alte VOL/A anwendet. In den meisten Ländern gelten die Werte auch für Kommunen; Abweichungen und Besonderheiten zeigt der Rechner darunter.

LandDirektauftrag bisVereinfachte VerfahrenRechtsquelle
Bund50.000 €nach UVgO§ 55 Abs. 2 BHO, seit 1. Juli 2026
Baden-Württemberg100.000 €bis EU-SchwelleVwV Beschaffung Nr. 7.2, Kommunen VergabeVwV
Bayern100.000 €bis EU-SchwelleArt. 20 BayWiVG, VVöA, Bekanntmachung IM vom 27.12.2024
Berlin75.000 €bis 200.000 €AV zu § 55 LHO Berlin in der Fassung vom 18.09.2026
Brandenburg100.000 €bis EU-SchwelleVV zu § 55 LHO, Kommunen KomHKV
Bremen100.000 €bis EU-Schwelle§ 6 Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen, Gesetz vom 29.09.2026
Hamburg5.000 €vereinfachtes Verfahren bis 100.000 €§ 2a HmbVgG, Hamburgische Vergaberichtlinie Stand 01/2025
Hessen100.000 €bis EU-SchwelleHessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), Vergabeerlass vom 12.06.2026
Mecklenburg-Vorpommern100.000 €bis EU-SchwelleVgMinArbV M-V, Änderung vom 24.02.2026 (GVOBl. Nr. 6 vom 02.03.2026)
Niedersachsen20.000 €bis 100.000 €Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO)
Nordrhein-Westfalen50.000 € (Land), Kommunen ohne Landesgrenzeohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 €, mit bis EU-SchwelleVV zu § 55 LHO NRW, Kommunen § 75a GO NRW, Hochschulen § 8 HWFVO
Rheinland-Pfalz10.000 €bis 100.000 €VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz, Rundschreiben vom 31.12.2024
Saarland100.000 €bis EU-SchwelleVergabeerlass, Amtsblatt Nr. 26 vom 10.07.2025
Sachsen500 €freihändige Vergabe bis 25.000 €§ 4 Sächsisches Vergabegesetz, § 3 Abs. 6 VOL/A
Sachsen-Anhalt100.000 €bis EU-SchwelleAuftragswerteverordnung, Änderung vom 01.11.2025
Schleswig-Holstein50.000 €bis 150.000 €Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung, Änderung GVOBl. 2026 S. 45
Thüringen30.000 €bis EU-SchwelleThüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 27.03.2025
Der Rechner zeigt, welches Vergabeverfahren für Ihre Eventsoftware in Ihrem Bundesland gilt. Die Grenzen aller Länder stehen auch im Überblick Direktauftrag nach Bundesland.

Ausführliche Länderbeiträge gibt es bisher für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Warum Übersichtskarten veralten

Die Bitkom-Karte ist ein gutes Werkzeug, um die Unterschiede zu sehen. Ihr Stand ist aber der 15. Dezember 2025, und seitdem hat sich viel bewegt. Für Nordrhein-Westfalen nennt sie einen Direktauftrag bis 1.000 Euro; seit dem 1. Februar 2026 dürfen Landesbehörden dort bis 50.000 Euro direkt beauftragen, wie Vergabe.NRW mitteilt. Ähnlich ist es in Bremen (Karte 3.000, heute 100.000 Euro), Hessen und dem Saarland (Karte 10.000, heute 100.000 Euro), Sachsen-Anhalt (Karte 15.000, heute 100.000 Euro) und Schleswig-Holstein (Karte 5.000, heute 50.000 Euro). Die Verhandlungsvergaben bewertet sie mit 221.000 Euro, dem EU-Schwellenwert bis Ende 2025; seit Januar 2026 sind es 216.000 Euro. Der Bitkom weist selbst darauf hin, dass die Karte keine Rechtsberatung ersetzt und die amtlichen Quellen maßgeblich sind.

Auch spezialisierte Fachportale liegen daneben. Bei unserer Recherche nannte ein Beratungsblog für Bayern einen Direktauftrag bis 250.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen. Der Text der Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums sagt etwas anderes: 250.000 Euro gelten für Bauleistungen, 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen. Verlassen Sie sich deshalb auf die Verwaltungsvorschrift oder das Gesetz Ihres Landes, nicht auf eine Zusammenfassung, auch nicht auf diese.

Achtung
Mehrere Grenzen sind befristet. In Baden-Württemberg enden die erhöhten Werte für das Land am 30. September 2027 und für Kommunen am 1. Oktober 2027, die Hamburger Experimentierklausel für Government Technology läuft nach dem Stand der Vergaberichtlinie Ende 2026 aus. Ein Vertrag, der danach geschlossen wird, fällt unter die dann geltende Fassung.

Gerechnet wird über die ganze Laufzeit

Ob ein Auftrag unter der Grenze liegt, entscheidet der geschätzte Wert ohne Umsatzsteuer über die gesamte Vertragsdauer. Paragraf 3 VgV regelt das für Aufträge oberhalb der Schwelle, die Verwaltungsvorschriften der Länder wenden die Methode unterhalb der Schwelle entsprechend an. Bei unbefristeten Verträgen oder solchen mit mehr als 48 Monaten Laufzeit zählt nach Absatz 11 der 48-fache Monatswert. Und Absatz 2 verbietet, die Berechnung so zu wählen, dass ein Auftrag unter eine Grenze rutscht.

Ein Rechenbeispiel mit den öffentlichen Preisen von FairUp zeigt, wie stark das wirkt. Das Paket Career für Hochschulen kostet ab 7.900 Euro im Jahr. Über zwei Jahre ergibt das 15.800 Euro, ohne Befristung 31.600 Euro. Das Paket Pro kostet 2.988 Euro im Jahr, unbefristet also 11.952 Euro. Beide Werte liegen in Bayern und Baden-Württemberg weit unter der Grenze für den Direktauftrag, in Hamburg darüber.

31.600 €
Paket Career ohne Befristung, 48 Monate netto
Rechenbeispiel aus diesem Beitrag, Preis laut fairup.events/preise
11.952 €
Paket Pro ohne Befristung, 48 Monate netto
Rechenbeispiel aus diesem Beitrag, Preis laut fairup.events/preise
216.000 €
EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen
gültig 2026 und 2027
Welches Verfahren passt zu Ihrem AuftragswertZuerst schätzen Sie den Wert über die ganze Laufzeit ohne Umsatzsteuer und prüfen die Hausrichtlinie Ihrer Einrichtung. Liegt der Wert unter der Direktauftragsgrenze Ihres Landes, ist ein Direktauftrag mit Preisvergleich und Vermerk möglich. Liegt er darüber, aber unter dem EU-Schwellenwert von 216.000 Euro, folgt je nach Land eine Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung. Ab 216.000 Euro gilt das europäische Vergaberecht.Wert schätzen: ganze Laufzeit, nettound die Hausrichtlinie Ihrer Einrichtung prüfenunter derLandesgrenzeDirektauftragPreisvergleichund Vermerkdarüber, unter216.000 €Verhandlungs-vergabe oderBeschränkte Ausschr.ab 216.000 €europäischesVergaberechtmit BekanntmachungLandesgrenze für Liefer- und DienstleistungenAcht Länder 100.000 € · Bund 50.000 €Hamburg 5.000 € · Sachsen 500 €Kommunen und Hochschulen teils abweichend
Vereinfachte Darstellung. Rechtsquellen in der Tabelle oben, Stand 12. Oktober 2026. Werte aller Länder im Rechner. Einzelheiten und Ausnahmen in den Länderbeiträgen.

Kommunen und Hochschulen folgen oft eigenen Regeln

Eine Verwaltungsvorschrift für Landesbehörden gilt nicht automatisch für eine Stadt oder eine Universität im selben Land. Baden-Württemberg regelt die Kommunen in einer eigenen Vorschrift des Innenministeriums, Bayern in einer Bekanntmachung neben dem Gesetz. Nordrhein-Westfalen hat für Kommunen seit Januar 2026 gar keine landesrechtlichen Wertgrenzen mehr, sondern nur noch Grundsätze: Nach Paragraf 75a der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung von Gleichbehandlung und Transparenz zu vergeben. Einschränkende Regeln darf sie sich nur per Satzung geben.

Hochschulen sind der Sonderfall, den Fachbereiche am häufigsten unterschätzen. In Hamburg sind staatliche Hochschulen haushaltsrechtlich Teil der Stadt und an deren Vergaberichtlinie gebunden. In Nordrhein-Westfalen gelten für sie eigene Vergaberichtlinien des Wissenschaftsministeriums. Und fast jede Hochschule hat zusätzlich eine eigene Beschaffungsrichtlinie. Die Universität Paderborn etwa erlaubt Direktaufträge durch Fachbereiche nur bis 5.000 Euro netto und schließt jede Art von Dauerverpflichtung davon aus. Ein Software-Abonnement läuft dort also immer über die zentrale Beschaffung, unabhängig vom Betrag.

Hinweis
Die Landesgrenzen sind Höchstwerte. Bayern sagt es ausdrücklich: Das Recht eines Auftraggebers, höhere Anforderungen zu stellen, bleibt unberührt. Fragen Sie deshalb immer zuerst Ihre eigene Vergabestelle, bevor Sie sich auf eine Landesgrenze berufen.

Sonderwege für junge Anbieter

Zwei Länder haben eigene Wege für Startups geschaffen, und beide hebt der Bitkom auf seiner Karte hervor. Baden-Württemberg erlaubt Landesbehörden in einem Pilotprojekt, Liefer- und Dienstleistungen an Startups bis zum EU-Schwellenwert ohne Vergabeverfahren zu vergeben. Hamburg erlaubt im vereinfachten Verfahren, nur ein einziges Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn die Startup-Einheit GovTecHH der Senatskanzlei beteiligt ist und es um neue Technologien für die Verwaltung geht.

Beide Regeln sind eng gefasst und befristet. Ob ein Anbieter als Startup gilt, entscheidet der Auftraggeber anhand der jeweiligen Definition. Die Einzelheiten stehen in den Beiträgen zu Baden-Württemberg und Hamburg.

Was auch beim Direktauftrag gilt

Ohne Verfahren heißt nicht ohne Regeln. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangen in allen Ländern einen nachvollziehbaren Grund für die Auswahl, meist einen formlosen Vergleich mehrerer Preise und einen kurzen Vermerk. Bayern nennt als Beispiele eine formlose Abfrage bei mehreren Anbietern, eine Recherche im Internet oder eine Veröffentlichung vorab auf dem Vergabeportal des Landes. Der Wechsel zwischen den beauftragten Unternehmen soll erfolgen und ist dort zu dokumentieren.

Unabhängig vom Verfahren bleiben die inhaltlichen Pflichten. Wer Anmeldedaten verarbeiten lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und die Fragen nach Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag, nicht in eine spätere E-Mail. Wie sich diese Anforderungen formulieren lassen, zeigt der Beitrag zur DSGVO in der Leistungsbeschreibung. Den vollständigen Ablauf einer Beschaffung beschreibt unser Leitfaden für Hochschulen und öffentliche Träger.

So bereiten Sie die Entscheidung vor

Regelwerk klären
Fragen Sie Ihre Vergabestelle, welche Vorschrift für Ihre Einrichtung gilt: Landesrecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht und die eigene Hausrichtlinie.
Wert schätzen
Rechnen Sie den Nettopreis über die geplante Laufzeit mit allen Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate.
Preise vergleichen
Holen Sie auch beim Direktauftrag mehrere Angebote oder öffentliche Preise ein und halten Sie das Ergebnis fest.
Vermerk schreiben
Geschätzter Wert, gewähltes Verfahren, verglichene Angebote und der Grund für die Auswahl. Das trägt jede spätere Prüfung.
Vertrag vollständig machen
Auftragsverarbeitung, Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe schriftlich, bevor die erste Anmeldung läuft.

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Grenze für den Direktauftrag?

Nein. Die Unterschwellenvergabeordnung nennt 1.000 Euro, aber Bund und Länder setzen eigene Werte fest. Der Bund erlaubt seit dem 1. Juli 2026 Direktaufträge bis 50.000 Euro netto. Diese Grenze gilt nur für Stellen des Bundes, nicht für Länder, Kommunen oder Hochschulen der Länder.

Zählt der Jahrespreis oder der Preis über die Laufzeit?

Der Preis über die gesamte geplante Laufzeit ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen. Bei unbefristeten Verträgen oder Laufzeiten über 48 Monate zählt der 48-fache Monatswert.

Ist die Bitkom-Karte verlässlich?

Sie zeigt die Unterschiede gut, hat aber den Stand vom 15. Dezember 2025. Für sechs Länder und den EU-Schwellenwert sind ihre Werte inzwischen überholt, darunter Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hessen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Rechtsquelle Ihres Landes.

Darf eine Hochschule die Landesgrenze voll ausschöpfen?

Nur wenn die Grenze für Hochschulen überhaupt gilt und die eigene Beschaffungsrichtlinie nichts Strengeres vorsieht. In Nordrhein-Westfalen gelten für Hochschulen eigene Regeln, und viele Hochschulen begrenzen Direktaufträge intern deutlich niedriger.

Bietet FairUp Unterlagen für die Vergabe an?

Ja. Auf Wunsch gibt es statt eines Ab-Preises ein prüffähiges Festpreisangebot für Ihre Vergabeunterlagen, dazu Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter.

Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.

Unterlagen für Ihre Vergabe

Auf Wunsch erhalten Sie statt eines Ab-Preises ein prüffähiges Festpreisangebot für Ihre Unterlagen. Dazu liegen ein Auftragsverarbeitungsvertrag, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter vor. Die Verarbeitung läuft auf Servern in Deutschland.

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