Start
/
Lexikon
/
Recht, Datenschutz & Barrierefreiheit
/
Auftragswert

Auftragswert

Jan-Philipp Koch
·
October 13, 2026
October 13, 2026

Der Auftragswert ist der geschätzte Gesamtwert einer öffentlichen Beschaffung ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen. Er entscheidet, welches Vergabeverfahren gilt und ob ein Direktauftrag möglich ist.

Taschenrechner, Finanzbericht und Stift auf einem Schreibtisch

Die Zahl, an der alles hängt

Ob eine öffentliche Stelle direkt beauftragen darf, ein vereinfachtes Verfahren wählen kann oder europaweit ausschreiben muss, entscheidet allein der geschätzte Auftragswert. Die Methode der Schätzung steht in Paragraf 3 der Vergabeverordnung. Sie gilt unmittelbar oberhalb des EU-Schwellenwerts, und die meisten Länder wenden sie unterhalb entsprechend an, etwa Hessen ausdrücklich in Paragraf 1 Absatz 3 seines Vergabe- und Tariftreuegesetzes und Niedersachsen in Paragraf 2 seiner Wertgrenzenverordnung.

Gesamtwert ohne Umsatzsteuer

Nach Paragraf 3 Absatz 1 VgV ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Optionen und Vertragsverlängerungen sind zu berücksichtigen, ebenso Prämien oder Zahlungen an Bieter. Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach Absatz 3 der Tag, an dem das Verfahren eingeleitet wird. Für Abonnements heißt das: Nicht die Monats- oder Jahresrate zählt, sondern der Wert über die geplante Laufzeit.

Unbefristete Verträge

Für Daueraufträge und Verträge ohne festes Ende gibt Paragraf 3 Absatz 11 VgV eine feste Regel: Bei unbefristeten Verträgen oder Laufzeiten von mehr als 48 Monaten ist der 48-fache Monatswert anzusetzen. Ein Softwarepaket für 7.900 Euro im Jahr hat unbefristet also einen Auftragswert von 31.600 Euro. Das kann über eine Direktauftragsgrenze führen, die bei einer festen Laufzeit von zwei Jahren mit 15.800 Euro unterschritten wäre. Welche Grenzen in Ihrem Land gelten, zeigt der Überblick Direktauftrag nach Bundesland.

Das Umgehungsverbot

Paragraf 3 Absatz 2 VgV verbietet, die Berechnungsmethode in der Absicht zu wählen, das Vergaberecht zu umgehen, und einen Auftrag so aufzuteilen, dass er unter eine Schwelle fällt. Mehrere Lose eines einheitlichen Vorhabens werden zusammengerechnet. Mehrere Länder wiederholen das für den Unterschwellenbereich, etwa Brandenburg mit der Pflicht zur Addition aller Lose oder Schleswig-Holstein, das Fachlose für die Direktauftragsgrenze addiert. Die EFRE-Fondsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass zu niedrige Schätzungen bei Prüfungen zu Sanktionen führen können.

So schätzen Sie Eventsoftware richtig

Nehmen Sie den Nettopreis des passenden Pakets, multiplizieren Sie ihn mit der geplanten Laufzeit in Jahren oder bei offener Laufzeit mit vier, und addieren Sie Optionen wie zusätzliche Veranstaltungen, Module oder Einrichtungsleistungen. Halten Sie die Rechnung mit Datum und Quelle der Preise im Vermerk fest. Eine feste Laufzeit darf gewählt werden, wenn sie dem Bedarf entspricht, aber nicht nur, um eine Grenze zu unterschreiten. Dieser Eintrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

In der Praxis mit FairUp
FairUp weist alle Paketpreise netto und öffentlich aus. So können Sie den Auftragswert über Ihre geplante Laufzeit selbst berechnen, bevor Sie ein Angebot anfragen.

Häufige Fragen

Zählt der Monats- oder der Gesamtpreis?

Der Gesamtwert über die geplante Laufzeit ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen, nach § 3 Abs. 1 VgV.

Wie wird ein unbefristeter Vertrag bewertet?

Mit dem 48-fachen Monatswert, nach § 3 Abs. 11 VgV. Das gilt auch für Laufzeiten über 48 Monate.

Darf ich einen Auftrag aufteilen?

Nicht, um unter eine Wertgrenze zu kommen. Lose eines einheitlichen Vorhabens werden zusammengerechnet, das verbietet § 3 Abs. 2 VgV.

Gilt § 3 VgV auch unterhalb der EU-Schwelle?

Unmittelbar nicht, aber die meisten Länder wenden die Methode entsprechend an, etwa Hessen nach § 1 Abs. 3 HVTG und Niedersachsen nach § 2 NWertVO.

Sie können das direkt ausprobieren

Der kostenlose Plan von FairUp deckt bis zu fünf gleichzeitige Veranstaltungen mit je 150 Teilnehmenden ab: Eventseite, Anmeldung, Teilnehmerverwaltung und Check-in per QR-Code. Vollständig mit Ihrem eigenen Branding, auf Servern in Deutschland, ohne Kreditkarte.

Kostenlos starten

Dauerhaft kostenlos. Ticketverkauf, Standvergabe und Ausstellerabrechnung gehören in die kostenpflichtigen Pakete.