Vergabe im Saarland: Direktauftrag bis 100.000 Euro nach dem Vergabeerlass 2025
Das Saarland hat die Grenze für den Direktauftrag 2025 auf 100.000 Euro angehoben. Dieser Beitrag zeigt, was der Vergabeerlass für Kommunen regelt, welche Anforderungen bei den Erleichterungen gelten und was Landesbehörden klären sollten.

- Im Saarland dürfen Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Betriebe Liefer- und Dienstleistungen seit dem 1. Juli 2025 bis 100.000 Euro netto direkt beauftragen.
- Verhandlungsvergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zum EU-Schwellenwert ohne Einzelbegründung zulässig.
- Bei Direktauftrag und Verhandlungsvergabe ist regelmäßig zu wechseln, bei der Verhandlungsvergabe sind in der Regel drei Angebote einzuholen.
- Ortsansässige Bieter dürfen nicht bevorzugt werden, und die Wirkung der höheren Grenzen wird nach drei Jahren überprüft.
Der Vergabeerlass 2025
Das Saarland hat seine Wertgrenzen zum 1. Juli 2025 deutlich angehoben. Grundlage für den kommunalen Bereich ist der Vergabeerlass 2025 des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 26. Juni 2025, bekannt gemacht im Amtsblatt des Saarlandes Nummer 26 vom 10. Juli 2025. Er ersetzt den Erlass vom 28. August 2024. Für Liefer- und Dienstleistungen stieg die Grenze für den Direktauftrag damit von 10.000 auf 100.000 Euro, und die Startup-Vergabe-Landkarte des Bitkom nennt mit Stand Dezember 2025 noch den alten Wert.
Für eine Stadtverwaltung, einen Landkreis oder einen Zweckverband heißt das: Eine Plattform für Bürgerveranstaltungen, Wirtschaftsförderung oder eine Ausbildungsmesse liegt in aller Regel im Bereich des Direktauftrags. Der Erlass verbindet die höheren Grenzen aber mit klaren Anforderungen.
Was der Vergabeerlass regelt
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Direktauftrag | Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € nach § 14 UVgO | Vergabeerlass Nr. 2.3 |
| Vereinfachte Verfahren | Verhandlungsvergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ohne Einzelbegründung bis zum EU-Schwellenwert | Nr. 2.2 |
| Wechsel und Angebote | bei Direktauftrag und Verhandlungsvergabe regelmäßig wechseln, bei Verhandlungsvergabe in der Regel drei Angebote | Nr. 4.2 |
| Keine Ortsbevorzugung | keine Bevorzugung ortsansässiger Bieter, Ausnahmen nur aus Gründen des Auftrags | Nr. 4.1 |
| Vorlage an die Rechnungsprüfung | Direktaufträge oberhalb vom Gemeinderat festgesetzter Grenzen nach Erteilung vorlegen | Nr. 4.3 |
| Überprüfung | Auswirkungen nach drei Jahren | Nr. 4.5 |
Alle Wertgrenzen verstehen sich ohne Umsatzsteuer (Nummer 8). Die Unterschwellenvergabeordnung wird den Kommunen zur Anwendung empfohlen (Nummer 2.1). Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto.
Die Anforderungen bei Vergabeerleichterungen
Nummer 4 des Erlasses legt fest, was bei der Nutzung der höheren Grenzen zu beachten ist. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gelten weiter. Es sind organisatorische und personelle Vorkehrungen zu treffen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die Manipulationsgefahr zu minimieren.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist, bei der Auswahl mit der Sicherung örtlicher Arbeitsplätze oder gewerbesteuerlichen Erwägungen zu argumentieren. Eine Bevorzugung ortsansässiger Bieter ist damit nicht zulässig. Nur wenn Besonderheiten des Auftrags die räumliche Nähe des Unternehmens erfordern, kann das anders sein, und dann muss es in den Vergabeunterlagen dokumentiert werden. Für eine Softwareplattform, die aus der Ferne bereitgestellt wird, wird sich eine solche Ausnahme kaum begründen lassen.
Und die Landesverwaltung?
Der Vergabeerlass 2025 richtet sich nach seinem Titel an Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände. Fachbeiträge wie der von cosinex berichten, dass die höheren Werte seit dem 1. Juli 2025 für Land und Kommunen gelten. Eine eigene Fundstelle für die Landesverwaltung haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Landesbehörden und die Hochschulen des Landes sollten deshalb mit ihrer Vergabestelle klären, auf welcher Grundlage sie die Grenze anwenden und ob interne Regeln strenger sind.
Eventsoftware im Saarland eingeordnet
Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit ohne Umsatzsteuer, bei unbefristeten Verträgen der 48-fache Monatswert nach Paragraf 3 VgV. Mit den öffentlichen Preisen von FairUp ergibt sich folgende Einordnung.
| Paket | Wert über 24 Monate | Wert über 48 Monate | Einordnung in Saarland (48 Monate, Landesbehörde) |
|---|---|---|---|
| Starter | 2.136 € | 4.272 € | Direktauftrag möglich |
| Pro | 5.976 € | 11.952 € | Direktauftrag möglich |
| Expo | ab 9.800 € | ab 19.600 € | Direktauftrag möglich |
| Career | ab 15.800 € | ab 31.600 € | Direktauftrag möglich |
| Enterprise | ab 60.000 € | ab 120.000 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
Die Preise stehen auf fairup.events/preise und verstehen sich netto. Die Einordnung setzt voraus, dass Ihre Einrichtung die Grenze von 100.000 Euro anwendet und keine strengere Hausregel hat.
Was auch beim Direktauftrag gilt
Bei einem Direktauftrag ist unter den Bewerbern regelmäßig zu wechseln (Nummer 4.2). Ein formloser Vergleich mehrerer Preise und ein kurzer Vermerk mit Wertschätzung und Auswahlgrund sind der übliche Weg, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangen ihn. Bei einer Verhandlungsvergabe sind in der Regel mindestens drei Angebote einzuholen, Abweichungen sind schriftlich zu begründen.
Inhaltlich gelten die Pflichten wie überall. Für Anmeldedaten braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag. Den vollständigen Ablauf beschreibt unser Leitfaden für Hochschulen und öffentliche Träger.
Rechner: Ihr Fall im Vergleich der Länder
Der Rechner enthält die Regeln aller 16 Länder. So sehen Sie auch, wie Ihr Vorhaben in einem anderen Bundesland eingeordnet würde, etwa bei einer Kooperation über Landesgrenzen.
Ein Muster für den Vermerk
Der Vermerk ist das Dokument, das bei einer späteren Prüfung zählt. Er muss nicht lang sein, aber er sollte die folgenden Angaben enthalten. Die rechte Spalte nennt die Fundstelle, auf die Sie sich stützen können.
| Angabe | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gegenstand und Bedarf | Was beschafft wird und wofür, zum Beispiel Anmeldung und Check-in für die Karrieremesse | Haushaltsgrundsätze |
| Geschätzter Wert | Nettowert über die geplante Laufzeit mit Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate | § 3 VgV entsprechend |
| Verfahrensart | Direktauftrag, weil der Wert höchstens 100.000 Euro beträgt | Vergabeerlass 2025 Nr. 2.3 |
| Wechsel der Unternehmen | Hinweis auf den regelmäßigen Wechsel | Nr. 4.2 |
| Keine Ortsbevorzugung | Auswahl ohne Rücksicht auf Ortsansässigkeit, sonst Begründung | Nr. 4.1 |
| Vorlage an die Rechnungsprüfung | Falls über einer vom Gemeinderat gesetzten Grenze | Nr. 4.3 |
Was Sie den Anbieter vorab fragen sollten
Der Vergleich wird belastbar, wenn alle Anbieter dieselben Fragen beantworten. Fünf Punkte entscheiden bei Eventsoftware für öffentliche Stellen fast immer mit. Erstens der Preis über die geplante Laufzeit als Festpreis, nicht als Ab-Preis, damit Ihre Schätzung stimmt. Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Drittens der Serverstandort und die Frage, ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Viertens die Barrierefreiheit der Anmeldestrecke, weil öffentliche Stellen ihre Websites und Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Und fünftens der Ausstieg: in welchem Format und in welcher Frist Sie Ihre Daten am Vertragsende zurückbekommen. Halten Sie die Antworten mit Datum fest, sie gehören in den Vermerk.
Häufige Fragen
Seit wann gilt im Saarland der Direktauftrag bis 100.000 Euro?
Seit dem 1. Juli 2025, nach Nummer 9.1 des Vergabeerlasses 2025 vom 26. Juni 2025.
Darf eine saarländische Gemeinde Anbieter aus dem Ort bevorzugen?
Nein. Nummer 4.1 schließt eine Bevorzugung ortsansässiger Bieter aus. Nur wenn der Auftrag räumliche Nähe erfordert, kann das anders sein, und das ist dann zu dokumentieren.
Brauche ich bei der Verhandlungsvergabe drei Angebote?
In der Regel ja, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände entgegenstehen. Die Gründe für eine Abweichung sind schriftlich festzuhalten.
Gilt der Erlass auch für Landesbehörden?
Der Erlass selbst richtet sich an die Kommunen. Fachbeiträge berichten von gleichen Werten für das Land. Klären Sie die Grundlage für Ihre Behörde mit der Vergabestelle.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das zeigt unser Überblick zu Direktauftrag und Wertgrenzen nach Bundesland.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.