Vergabe in Rheinland-Pfalz: Direktauftrag bis 10.000 Euro, Verhandlungsvergabe bis 100.000
In Rheinland-Pfalz liegt die Grenze für den Direktauftrag bei 10.000 Euro, vereinfachte Verfahren sind bis 100.000 Euro ohne Begründung möglich. Dieser Beitrag erklärt das Rundschreiben vom Dezember 2024, seine Bedingungen und was für Kommunen und Hochschulen gilt.

- In Rheinland-Pfalz dürfen öffentliche Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen seit dem 1. Januar 2025 bis 10.000 Euro netto direkt beauftragen.
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe sind bis 100.000 Euro ohne nähere Begründung zulässig.
- In diesen Verfahren sind grundsätzlich mindestens drei Unternehmen aufzufordern, und eine Beschränkung auf ortsansässige Anbieter ist ausgeschlossen.
- Die Werte stehen in einem Rundschreiben vom 31. Dezember 2024, das im Vorgriff auf eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift gilt.
Ein Rundschreiben im Vorgriff
Rheinland-Pfalz regelt die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte in der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen vom 18. August 2021. Deren Wertgrenzen hat das damalige Wirtschaftsministerium mit einem Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 angehoben, im Einvernehmen mit dem Innen- und dem Finanzministerium und ausdrücklich im Vorgriff auf eine Novellierung der Vorschrift. Das Rundschreiben gilt seit dem 1. Januar 2025 bis zum Inkrafttreten einer Neufassung. Das heute zuständige Wirtschaftsministerium führt diese Werte weiter als geltend.
Im Vergleich der Länder liegt Rheinland-Pfalz beim Direktauftrag im unteren Bereich, bei den vereinfachten Verfahren aber im Mittelfeld. Für eine Eventplattform heißt das: Kleine Pakete lassen sich direkt beauftragen, größere laufen über eine Verhandlungsvergabe mit drei Angeboten, die bis 100.000 Euro ohne weitere Begründung zulässig ist.
Was das Rundschreiben regelt
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Direktauftrag | Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis 10.000 € ohne Umsatzsteuer | Rundschreiben Nr. 2.2 zu VV Nr. 4.3 |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € ohne nähere Begründung | Nr. 2.1 zu VV Nr. 4.2 |
| Verhandlungsvergabe | Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € ohne nähere Begründung | Nr. 2.1 |
| Mindestanforderungen | grundsätzlich drei Unternehmen, Wechsel, keine regionale Beschränkung, wirtschaftlichstes Angebot, Dokumentation | Nr. 2.1 Buchst. a bis e |
| Online-Dienste nach OZG | Verwaltungsvorschrift nicht anwendbar auf bestimmte Aufträge zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes | Nr. 1 |
Grundlage für die Wertberechnung ist nach dem Rundschreiben Paragraf 3 der Vergabeverordnung. Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto.
Die Bedingungen der vereinfachten Verfahren
Das Rundschreiben betont, dass die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unberührt bleiben. Wer die erhöhten Grenzen nutzt, muss deshalb bei Beschränkter Ausschreibung und Verhandlungsvergabe mehrere, grundsätzlich wenigstens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auffordern. Zwischen den Unternehmen soll möglichst gewechselt werden, eine Beschränkung auf Unternehmen aus der Region oder dem Ort ist ausgeschlossen, der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot, und die einzelnen Schritte, insbesondere das Wechselgebot, sind zu dokumentieren.
Für Eventsoftware ist das gut handhabbar. Drei Anbieter mit vergleichbaren Leistungen lassen sich meist schnell finden, und eine Anfrage mit kurzer Leistungsbeschreibung und klaren Zuschlagskriterien führt zu vergleichbaren Angeboten. Wie man die Leistung knapp beschreibt, zeigt der Beitrag zur DSGVO in der Leistungsbeschreibung.
Land, Kommunen und Hochschulen
Die Verwaltungsvorschrift von 2021 gilt nach ihrem Geltungsbereich, wie ihn cosinex zusammenfasst, für das Land und landesunmittelbare juristische Personen, die Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung beachten müssen, und für kommunale Gebietskörperschaften über Paragraf 22 der Gemeindehaushaltsverordnung. Das Rundschreiben wurde mit dem Innenministerium abgestimmt und gilt deshalb auch für Kommunen.
Hochschulen sind als landesunmittelbare Körperschaften grundsätzlich erfasst. Ihre eigenen Beschaffungsordnungen können aber engere interne Grenzen setzen, etwa für Bestellungen durch Fachbereiche.
Eventsoftware in Rheinland-Pfalz eingeordnet
Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit ohne Umsatzsteuer, bei unbefristeten Verträgen der 48-fache Monatswert nach Paragraf 3 VgV. Mit den öffentlichen Preisen von FairUp ergibt sich folgende Einordnung.
| Paket | Wert über 24 Monate | Wert über 48 Monate | Einordnung in Rheinland-Pfalz (48 Monate, Landesbehörde) |
|---|---|---|---|
| Starter | 2.136 € | 4.272 € | Direktauftrag möglich |
| Pro | 5.976 € | 11.952 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
| Expo | ab 9.800 € | ab 19.600 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
| Career | ab 15.800 € | ab 31.600 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
| Enterprise | ab 60.000 € | ab 120.000 € | Ausschreibung |
Die Preise stehen auf fairup.events/preise und verstehen sich netto. Mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren bleiben die Pakete Starter, Pro und Expo im Direktauftrag, Expo mit 9.800 Euro knapp.
Was auch beim Direktauftrag gilt
Bis 10.000 Euro ist kein Vergabeverfahren nötig, die Haushaltsgrundsätze gelten aber weiter. Ein formloser Vergleich mehrerer Preise und ein kurzer Vermerk mit Wertschätzung und Auswahlgrund sind der übliche und sichere Weg. Ein einheitlicher Bedarf darf nicht aufgeteilt werden, um unter die Grenze zu kommen.
Inhaltlich gelten die Pflichten wie überall. Für Anmeldedaten braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag.
Rechner: Ihr Fall im Vergleich der Länder
Der Rechner enthält die Regeln aller 16 Länder. So sehen Sie auch, wie Ihr Vorhaben in einem anderen Bundesland eingeordnet würde, etwa bei einer Kooperation über Landesgrenzen.
Ein Muster für den Vermerk
Der Vermerk ist das Dokument, das bei einer späteren Prüfung zählt. Er muss nicht lang sein, aber er sollte die folgenden Angaben enthalten. Die rechte Spalte nennt die Fundstelle, auf die Sie sich stützen können.
| Angabe | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gegenstand und Bedarf | Was beschafft wird und wofür, zum Beispiel Anmeldung und Check-in für die Karrieremesse | Haushaltsgrundsätze |
| Geschätzter Wert | Nettowert über die geplante Laufzeit mit Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate | § 3 VgV entsprechend |
| Verfahrensart | Direktauftrag bis 10.000 Euro oder Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro | Rundschreiben Nr. 2.1 und 2.2 |
| Aufgeforderte Unternehmen | Grundsätzlich drei, ohne regionale Beschränkung, mit Wechsel | Nr. 2.1 Buchst. a bis c |
| Zuschlag | Begründung, warum das Angebot das wirtschaftlichste ist | Nr. 2.1 Buchst. d |
| Dokumentation | Einzelne Schritte und Wechselgebot | Nr. 2.1 Buchst. e |
Was Sie den Anbieter vorab fragen sollten
Der Vergleich wird belastbar, wenn alle Anbieter dieselben Fragen beantworten. Fünf Punkte entscheiden bei Eventsoftware für öffentliche Stellen fast immer mit. Erstens der Preis über die geplante Laufzeit als Festpreis, nicht als Ab-Preis, damit Ihre Schätzung stimmt. Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Drittens der Serverstandort und die Frage, ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Viertens die Barrierefreiheit der Anmeldestrecke, weil öffentliche Stellen ihre Websites und Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Und fünftens der Ausstieg: in welchem Format und in welcher Frist Sie Ihre Daten am Vertragsende zurückbekommen. Halten Sie die Antworten mit Datum fest, sie gehören in den Vermerk.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag darf ich in Rheinland-Pfalz direkt beauftragen?
Bis 10.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen, nach Nummer 2.2 des Rundschreibens vom 31. Dezember 2024.
Brauche ich zwischen 10.000 und 100.000 Euro eine Ausschreibung?
Nicht zwingend. Bis 100.000 Euro sind Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne nähere Begründung zulässig. Grundsätzlich sind mindestens drei Unternehmen aufzufordern.
Darf ich nur Anbieter aus der Region anfragen?
Nein. Das Rundschreiben schließt eine Beschränkung auf in der Region oder am Ort ansässige Unternehmen ausdrücklich aus.
Gilt das auch für Kommunen?
Ja. Die Verwaltungsvorschrift erfasst kommunale Gebietskörperschaften über § 22 GemHVO, und das Rundschreiben ist mit dem Innenministerium abgestimmt.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das zeigt unser Überblick zu Direktauftrag und Wertgrenzen nach Bundesland.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.