Vergabe in Brandenburg: Direktauftrag bis 100.000 Euro für Land und Kommunen
Brandenburg hat die Grenze für den Direktauftrag 2025 von 1.000 auf 100.000 Euro angehoben, für Land und Kommunen gleich. Dieser Beitrag zeigt, was die Verwaltungsvorschrift regelt, warum auch beim Direktauftrag die Binnenmarktrelevanz zu prüfen ist und was für Hochschulen gilt.

- Landesbehörden in Brandenburg dürfen Liefer- und Dienstleistungen seit dem 17. Juni 2025 bis 100.000 Euro netto direkt beauftragen, vorher lag die Grenze bei 1.000 Euro.
- Für Kommunen gilt seit dem 18. Juni 2025 über die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung dieselbe Grenze.
- Verhandlungsvergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zum EU-Schwellenwert grundsätzlich zulässig.
- Brandenburg verlangt ausdrücklich, auch bei Direktaufträgen die Binnenmarktrelevanz zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.
Von 1.000 auf 100.000 Euro
Mit einem Erlass vom 17. Juni 2025 hat Brandenburg die Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung neu gefasst und die Grenze für den Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen von 1.000 auf 100.000 Euro angehoben. Am Tag darauf zogen die Kommunen nach. Das Vergabeportal des Landes fasst die Änderungen zusammen, bekannt gemacht wurden sie im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 28 vom 9. Juli 2025.
Für ein Ministerium, ein Landesamt oder eine Stadtverwaltung in Brandenburg heißt das: Eine Eventplattform für Fachtage, Bürgerveranstaltungen oder eine Ausbildungsmesse liegt in aller Regel im Bereich des Direktauftrags. Eine Pflicht hat das Land dabei ausdrücklich in die Verwaltungsvorschrift geschrieben, und um die geht es weiter unten.
Was die Verwaltungsvorschrift regelt
Die neu gefasste Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift enthält die Wertgrenzen. Die Fassung ist in einer Schulungsunterlage der Investitionsbank des Landes wörtlich wiedergegeben.
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Direktauftrag | Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € ohne Umsatzsteuer, abweichend von § 14 Satz 1 UVgO; Wechsel zwischen Unternehmen soll erfolgen | VV zu § 55 LHO Nr. 3.4 |
| Vereinfachte Verfahren | Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zum EU-Schwellenwert grundsätzlich zulässig | Nr. 3.3 |
| Lose | Für die Wertgrenzen zählt die Summe der addierten Lose | Nr. 3.5 |
| Vorabinformation | Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb ab 100.000 € grundsätzlich 14 Tage vor der ersten Kontaktaufnahme auf dem Vergabemarktplatz ankündigen | Nr. 3.5 |
| Binnenmarktrelevanz | bei allen Vergabeverfahren und Direktaufträgen prüfen und dokumentieren | Nr. 2.4 |
Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto. Ältere Unterlagen, auch die genannte Schulungsunterlage aus dem Juli 2025, nennen noch 221.000 Euro.
Die Besonderheit: Binnenmarktrelevanz auch beim Direktauftrag
Nummer 2.4 der Verwaltungsvorschrift bestimmt, dass bei allen Vergabeverfahren und Direktaufträgen immer auch zu prüfen ist, ob der Auftrag für den europäischen Binnenmarkt relevant ist. Maßstab ist die Mitteilung der EU-Kommission von 2006 zu Aufträgen, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen. Ist der Auftrag binnenmarktrelevant, sind die Grundfreiheiten und die Grundsätze von Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz zu beachten. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist zu dokumentieren.
In der Praxis heißt das: Zu jedem Direktauftrag gehört ein kurzer Satz, warum ein Unternehmen aus einem anderen EU-Staat an diesem Auftrag kein eindeutiges Interesse haben dürfte, oder, wenn doch, wie der Auftrag angemessen bekannt gemacht wurde. Bei einer Eventplattform für eine einzelne Behörde mit deutschsprachiger Oberfläche und überschaubarem Wert fällt diese Prüfung meist kurz aus. Sie muss aber auf dem Papier stehen.
Kommunen und Hochschulen
Für Gemeinden, Ämter und Landkreise gelten die Wertgrenzen über die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, nach Angabe des Landes seit dem 18. Juni 2025 und mit denselben Werten wie für das Land. Eine Wirtschaftsförderung, die Unternehmerfrühstücke und Gründertage organisiert, kann also ebenfalls bis 100.000 Euro direkt beauftragen, sofern ihre Dienstanweisung nichts Strengeres vorsieht.
Die Hochschulen des Landes haben häufig eigene Beschaffungsrichtlinien mit internen Grenzen für Fachbereiche. Bevor ein Career Service eine Plattform für die Firmenkontaktmesse bestellt, sollte er deshalb mit der zentralen Beschaffung klären, welche Regeln im eigenen Haus gelten.
Eventsoftware in Brandenburg eingeordnet
Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit ohne Umsatzsteuer, bei unbefristeten Verträgen der 48-fache Monatswert nach Paragraf 3 VgV. Mit den öffentlichen Preisen von FairUp ergibt sich folgende Einordnung.
| Paket | Wert über 24 Monate | Wert über 48 Monate | Einordnung in Brandenburg (48 Monate, Landesbehörde) |
|---|---|---|---|
| Starter | 2.136 € | 4.272 € | Direktauftrag möglich |
| Pro | 5.976 € | 11.952 € | Direktauftrag möglich |
| Expo | ab 9.800 € | ab 19.600 € | Direktauftrag möglich |
| Career | ab 15.800 € | ab 31.600 € | Direktauftrag möglich |
| Enterprise | ab 60.000 € | ab 120.000 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
Die Preise stehen auf fairup.events/preise und verstehen sich netto. Die Einordnung setzt voraus, dass Ihre Einrichtung die Landesgrenze anwendet und keine strengere Hausregel hat.
Was auch beim Direktauftrag gilt
Ohne Verfahren heißt nicht ohne Spur. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangen einen nachvollziehbaren Grund für die Auswahl, meist einen formlosen Vergleich mehrerer Preise und einen kurzen Vermerk. Zwischen den beauftragten Unternehmen soll gewechselt werden, so steht es in Nummer 3.4 selbst. Und ein einheitlicher Bedarf darf nicht in Lose zerlegt werden, um unter die Grenze zu kommen, denn nach Nummer 3.5 zählt die Summe.
Inhaltlich bleiben die Pflichten wie überall. Für Anmeldedaten braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag. Den vollständigen Ablauf einer Beschaffung beschreibt unser Leitfaden für Hochschulen und öffentliche Träger.
Rechner: Ihr Fall im Vergleich der Länder
Der Rechner enthält die Regeln aller 16 Länder. So sehen Sie auch, wie Ihr Vorhaben in einem anderen Bundesland eingeordnet würde, etwa bei einer Kooperation über Landesgrenzen.
Ein Muster für den Vermerk
Der Vermerk ist das Dokument, das bei einer späteren Prüfung zählt. Er muss nicht lang sein, aber er sollte die folgenden Angaben enthalten. Die rechte Spalte nennt die Fundstelle, auf die Sie sich stützen können.
| Angabe | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gegenstand und Bedarf | Was beschafft wird und wofür, zum Beispiel Anmeldung und Check-in für die Karrieremesse | Haushaltsgrundsätze |
| Geschätzter Wert | Nettowert über die geplante Laufzeit mit Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate | § 3 VgV entsprechend |
| Verfahrensart | Direktauftrag, weil der Wert höchstens 100.000 Euro beträgt | VV zu § 55 LHO Nr. 3.4, Kommunen KomHKV |
| Binnenmarktrelevanz | Kurze Einzelfallprüfung nach den Kriterien der EU-Kommission, Ergebnis | Nr. 2.4, Mitteilung 2006/C 179/02 |
| Preisvergleich | Verglichene Angebote oder öffentliche Preise mit Datum | Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit |
| Lose und Wechsel | Summe aller Lose, Hinweis auf den Wechsel zwischen Unternehmen | Nr. 3.4 und 3.5 |
Was Sie den Anbieter vorab fragen sollten
Der Vergleich wird belastbar, wenn alle Anbieter dieselben Fragen beantworten. Fünf Punkte entscheiden bei Eventsoftware für öffentliche Stellen fast immer mit. Erstens der Preis über die geplante Laufzeit als Festpreis, nicht als Ab-Preis, damit Ihre Schätzung stimmt. Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Drittens der Serverstandort und die Frage, ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Viertens die Barrierefreiheit der Anmeldestrecke, weil öffentliche Stellen ihre Websites und Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Und fünftens der Ausstieg: in welchem Format und in welcher Frist Sie Ihre Daten am Vertragsende zurückbekommen. Halten Sie die Antworten mit Datum fest, sie gehören in den Vermerk.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze von 100.000 Euro auch für Kommunen in Brandenburg?
Ja. Über die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung gelten seit dem 18. Juni 2025 dieselben Wertgrenzen wie für das Land. Eine Dienstanweisung der Kommune kann strenger sein.
Was muss ich zur Binnenmarktrelevanz festhalten?
Eine kurze Einzelfallprüfung nach den Kriterien der EU-Kommission: Auftragsgegenstand, geschätzter Wert, Besonderheiten des Marktes und Ort der Leistung. Das Ergebnis gehört in die Akte, auch beim Direktauftrag.
Ist die Erhöhung befristet?
Für Liefer- und Dienstleistungen haben wir keine Befristung gefunden. Befristet bis 2030 sind nach Angabe des Landes nur Sonderregeln für bestimmte Bauvorhaben.
Brauche ich beim Direktauftrag drei Angebote?
Die Verwaltungsvorschrift nennt keine feste Zahl. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangen aber einen nachvollziehbaren Vergleich. Mehrere Preise und ein kurzer Vermerk sind der übliche Weg.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das zeigt unser Überblick zu Direktauftrag und Wertgrenzen nach Bundesland.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.