Binnenmarktrelevanz
Ein Auftrag ist binnenmarktrelevant, wenn Unternehmen aus anderen EU-Staaten ein eindeutiges Interesse an ihm haben können. Dann gelten auch unterhalb der EU-Schwelle die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung.

Europarecht auch unter der Schwelle
Unterhalb des EU-Schwellenwerts gilt das europäische Vergaberecht mit seinen Richtlinien nicht. Ganz frei ist die öffentliche Hand trotzdem nicht. Die Grundfreiheiten des EU-Vertrags und die Grundsätze von Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gelten auch für kleinere Aufträge, wenn diese für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten von Interesse sein können. Das nennt man Binnenmarktrelevanz. Wie sie zu prüfen ist, hat die EU-Kommission in einer Mitteilung von 2006 zu Aufträgen beschrieben, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen.
Wann ein Auftrag relevant ist
Maßgeblich ist ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Zu berücksichtigen sind nach der Wiedergabe in den Hinweisen der EFRE-Fondsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern der Auftragsgegenstand, der geschätzte Auftragswert, die Besonderheiten des Sektors wie Größe und Struktur des Marktes und wirtschaftliche Gepflogenheiten sowie der Ort der Leistungserbringung. Keine Relevanz liegt etwa vor, wenn ein Auftrag wegen sehr geringer wirtschaftlicher Bedeutung oder wegen geforderter Kenntnisse des deutschen Rechts für ausländische Unternehmen nicht interessant ist. Als Faustregel nennen diese Hinweise, dass unterhalb von 10 Prozent des EU-Schwellenwerts in der Regel keine Relevanz vorliegt.
Auch beim Direktauftrag prüfen
Mehrere Länder verlangen die Prüfung ausdrücklich auch beim Direktauftrag. Brandenburg hat sie in Nummer 2.4 seiner Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung geschrieben, mit Pflicht zur Dokumentation. Sachsen-Anhalt betont in seinen Anwendungshinweisen vom Januar 2026, dass es für die Prüfung keine Bagatellgrenze gibt und der Begründungsaufwand mit dem Auftragswert steigt. Mecklenburg-Vorpommern regelt sie in seiner Vergabeverordnung. Je höher die Direktauftragsgrenzen, desto wichtiger wird diese Prüfung. Die Grenzen aller Länder stehen im Überblick Direktauftrag nach Bundesland.
Was bei Relevanz zu tun ist
Ist ein Auftrag binnenmarktrelevant, müssen Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten vor der Vergabe angemessen informiert werden, damit sie ihr Interesse bekunden können. Das gelingt mit einer Bekanntmachung, etwa auf der eigenen Website oder einem Vergabeportal. Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt eine Vorabbekanntmachung mindestens zehn Tage vor der Entscheidung, Sachsen-Anhalt nennt die Anwendung Auftragserteilung/Binnenmarktrelevanz im eVergabe-Portal des Landes.
Eventsoftware in der Praxis
Bei einer Plattform für die Veranstaltungen einer einzelnen Hochschule oder Kommune, mit deutschsprachiger Oberfläche, deutscher Rechtslage und überschaubarem Wert, wird die Prüfung meist kurz ausfallen. Ein Satz im Vermerk mit den genannten Kriterien und dem Ergebnis genügt dann. Bei großen Rahmenverträgen über mehrere Einrichtungen sieht das anders aus. Dieser Eintrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was bedeutet Binnenmarktrelevanz?
Ein Auftrag ist binnenmarktrelevant, wenn Unternehmen aus anderen EU-Staaten ein eindeutiges Interesse an ihm haben können. Dann gelten auch unterhalb der EU-Schwelle Transparenz und Gleichbehandlung.
Muss ich die Binnenmarktrelevanz auch beim Direktauftrag prüfen?
In mehreren Ländern ausdrücklich ja, etwa in Brandenburg nach Nr. 2.4 der VV zu § 55 LHO und in Sachsen-Anhalt nach den Anwendungshinweisen vom Januar 2026. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Nach welchen Kriterien wird geprüft?
Auftragsgegenstand, geschätzter Wert, Besonderheiten des Sektors und Ort der Leistung, nach der Mitteilung der EU-Kommission von 2006.
Was ist bei Relevanz zu tun?
Den Auftrag vorab angemessen bekannt machen, damit Unternehmen aus anderen EU-Staaten ihr Interesse bekunden können, etwa auf einem Vergabeportal.