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Markterkundung

Markterkundung

Jan-Philipp Koch
·
October 13, 2026
October 13, 2026

Eine Markterkundung ist die Vorbereitung einer Beschaffung, bei der sich ein öffentlicher Auftraggeber über Angebote, Anbieter und Preise am Markt informiert. Einige Länder schreiben sie auch vor Direktaufträgen ausdrücklich vor.

Laptops, Diagramme und Berichte auf einem Schreibtisch, von oben gesehen

Erst informieren, dann beschaffen

Bevor eine öffentliche Stelle eine Leistung beschafft, muss sie wissen, was der Markt bietet und was es kostet. Diesem Zweck dient die Markterkundung. Paragraf 20 der Unterschwellenvergabeordnung erlaubt sie ausdrücklich vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens, zur Vorbereitung der Vergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über die eigenen Pläne. Verboten ist nach Absatz 2 nur eines: ein Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung oder Preisermittlung durchzuführen, ohne die Absicht, tatsächlich zu vergeben.

Pflicht vor dem Direktauftrag

Beim Direktauftrag ist die Markterkundung in mehreren Ländern ausdrücklich vorgeschrieben. In Mecklenburg-Vorpommern ist sie nach der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung schon ab 1.000 Euro durchzuführen und zu dokumentieren. Berlin verlangt sie, wenn die erhöhte Grenze von 180.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben genutzt wird. Sachsen-Anhalt verlangt in seinen Anwendungshinweisen vom Januar 2026 Marktrecherchen oder Preisvergleiche vor jedem Direktauftrag und empfiehlt den Vergleich regelmäßig dreier Anbieter. Baden-Württemberg empfiehlt sie beim Pilotprojekt für Startups. Die Regeln aller Länder stehen im Überblick Direktauftrag nach Bundesland.

Was als Markterkundung zählt

Ein förmliches Verfahren ist nicht nötig. Die Regeln aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nennen übereinstimmend allgemein zugängliche Auskünfte: Internetrecherchen, Kataloge oder Prospekte, telefonische Auskünfte und formlose E-Mail-Anfragen. Bei Software mit öffentlichen Preislisten genügt oft ein strukturierter Vergleich der Preisseiten mehrerer Anbieter, festgehalten mit Datum. Wer Telefonate nutzt, sollte Datum, Gesprächspartner und Ergebnis notieren, wie es etwa die EFRE-Fondsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt.

Wie sie bei Eventsoftware aussehen kann

Eine knappe Markterkundung für eine Veranstaltungsplattform beantwortet vier Fragen: Welche Anbieter decken die benötigten Funktionen ab, etwa Anmeldung, Ticketing, Check-in und Auswertung? Was kostet das über die geplante Laufzeit? Welche Unterlagen zum Datenschutz liegen vor, insbesondere ein Auftragsverarbeitungsvertrag? Und wie kommen die Daten am Vertragsende zurück? Eine Tabelle mit drei bis fünf Anbietern und diesen Spalten ist eine belastbare Grundlage für den Vermerk.

Gleichbehandlung beachten

Die Markterkundung darf nicht dazu führen, dass ein Anbieter einen Vorsprung erhält, etwa weil er an der Formulierung der Anforderungen mitgewirkt hat und die anderen davon nichts wissen. Gespräche mit Anbietern sind zulässig, die Informationen sollten aber allen zugänglich sein, die später angefragt werden. Dieser Eintrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Häufige Fragen

Ist eine Markterkundung vor dem Direktauftrag Pflicht?

Das hängt vom Land ab. Mecklenburg-Vorpommern schreibt sie ab 1.000 Euro vor, Berlin bei Digitalisierungsvorhaben bis 180.000 Euro, und Sachsen-Anhalt verlangt Marktrecherchen vor jedem Direktauftrag. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangen überall einen nachvollziehbaren Vergleich.

Was zählt als Markterkundung?

Allgemein zugängliche Auskünfte wie Internetrecherchen, Kataloge, telefonische Auskünfte oder formlose E-Mail-Anfragen. Ein förmliches Verfahren ist nicht nötig.

Muss ich die Markterkundung dokumentieren?

Ja, wo sie vorgeschrieben ist, ausdrücklich. Auch sonst gehört das Ergebnis in den Vermerk, weil es die Auswahl begründet.

Darf ich zur Markterkundung eine Ausschreibung starten?

Nein. Nach § 20 Abs. 2 UVgO ist ein Vergabeverfahren nur zur Markterkundung oder Preisermittlung unzulässig.

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