Vergabe in Bremen: Direktauftrag bis 100.000 Euro seit Oktober 2026
Bremen hat die Grenze für den Direktauftrag im Oktober 2026 von 3.000 auf 100.000 Euro angehoben. Dieser Beitrag erklärt die neuen Paragrafen 6 und 7 des Tariftreue- und Vergabegesetzes, die Pflicht zur Dokumentation von Anfang an und die Befristung bis 2029.

- Seit dem 2. Oktober 2026 dürfen öffentliche Auftraggeber in Bremen Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro netto direkt beauftragen, vorher waren es 3.000 Euro.
- Die Grenze steht im Gesetz, in Paragraf 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes, und gilt nach Fachberichten für Land, Stadtgemeinden und Hochschulen.
- Jeder Auftrag ist von Anfang an in Textform zu dokumentieren, einschließlich Wertschätzung, Wahl der Vergabeart und Gründe für die Auswahl.
- Die neuen Regeln sind bis 31. Dezember 2029 befristet. Oberhalb von 100.000 Euro gelten künftig eigene Bremer Verfahrensordnungen.
Ein großer Sprung, ganz frisch
Bremen hat seine Grenze für den Direktauftrag im Oktober 2026 angehoben. Das Gesetz vom 29. September 2026 wurde am 1. Oktober im Gesetzblatt verkündet und trat am Tag danach in Kraft. Für Liefer- und Dienstleistungen stieg die Grenze von 3.000 auf 100.000 Euro, für Bauleistungen auf 500.000 Euro. Die Startup-Vergabe-Landkarte des Bitkom mit Stand Dezember 2025 zeigt für Bremen noch den alten Wert.
Für eine senatorische Behörde, das Magistrat in Bremerhaven oder eine Hochschule im Land heißt das: Eine Plattform für Veranstaltungen, Fachtage oder eine Karrieremesse liegt jetzt in aller Regel im Bereich des Direktauftrags. Weil die Regeln so neu sind, lohnt aber ein genauer Blick auf die Details.
Was das Gesetz regelt
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Direktauftrag | Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € ohne Umsatzsteuer, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wechsel zwischen Unternehmen soll erfolgen | § 6 TtVG |
| Dokumentation | von Anbeginn fortlaufend in Textform: Wertschätzung, Vergabeart, Wirtschaftlichkeit, Namen und Gründe für die Auswahl | § 7 TtVG |
| Verfahren oberhalb der Grenze | eigene Verfahrensordnungen der Senatorin für Wirtschaft, bis dahin Übergangsregeln der zentralen Service- und Koordinierungsstelle | § 5 TtVG |
| Befristung | §§ 5 und 6 treten am 31. Dezember 2029 außer Kraft, danach gilt die alte Fassung, Evaluation durch die Senatorin für Wirtschaft | § 21 Abs. 3 TtVG |
| Haushaltsrecht | Die Höhe des Direktauftrags wird durch Gesetz bestimmt | § 55 Abs. 2 LHO Bremen |
Nach dem Bericht von cosinex gelten die neuen Regeln laut Rundschreiben 03/2026 nur für Verfahren, die ab dem 2. Oktober 2026 begonnen wurden. Laufende Vergaben werden nach altem Recht beendet.
Dokumentation von Anfang an
Paragraf 7 ist für die Praxis fast so wichtig wie die neue Grenze. Öffentliche Aufträge sind von Anbeginn fortlaufend in Textform nach Paragraf 126b BGB zu dokumentieren. Festzuhalten sind die getroffenen Maßnahmen und die Begründung der grundlegenden Entscheidungen, insbesondere die Auftragswertschätzung, die Wahl der Vergabeart, die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Namen und die Gründe für die Auswahl der Auftragnehmer.
Für einen Direktauftrag heißt das: Ein Vermerk, der nach der Bestellung schnell nachgeschrieben wird, reicht nicht. Die Wertschätzung und der Preisvergleich gehören zeitnah in die Akte, bevor der Auftrag erteilt wird. Textform bedeutet dabei nicht Papier, eine E-Mail oder ein Dokument im Aktensystem genügen.
Land, Stadtgemeinden und Hochschulen
Das Tariftreue- und Vergabegesetz gilt nach dem Bericht von cosinex für das Land Bremen, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und die öffentlichen Hochschulen. Die Grenze von 100.000 Euro ist damit in allen drei Bereichen gleich, anders als etwa in Nordrhein-Westfalen.
Eigene Hausregeln bleiben möglich. Gerade Hochschulen haben oft interne Beschaffungsordnungen, in denen Fachbereiche nur kleine Beträge selbst bestellen dürfen und Verträge mit Laufzeit über die zentrale Beschaffung gehen. Klären Sie das, bevor Sie ein Angebot anfordern.
Eventsoftware in Bremen eingeordnet
Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit ohne Umsatzsteuer, bei unbefristeten Verträgen der 48-fache Monatswert nach Paragraf 3 VgV. Mit den öffentlichen Preisen von FairUp ergibt sich folgende Einordnung.
| Paket | Wert über 24 Monate | Wert über 48 Monate | Einordnung in Bremen (48 Monate, Landesbehörde) |
|---|---|---|---|
| Starter | 2.136 € | 4.272 € | Direktauftrag möglich |
| Pro | 5.976 € | 11.952 € | Direktauftrag möglich |
| Expo | ab 9.800 € | ab 19.600 € | Direktauftrag möglich |
| Career | ab 15.800 € | ab 31.600 € | Direktauftrag möglich |
| Enterprise | ab 60.000 € | ab 120.000 € | Verfahren nach Bremer Verfahrensordnung |
Die Preise stehen auf fairup.events/preise und verstehen sich netto. Die Einordnung setzt voraus, dass Ihre Einrichtung keine strengere Hausregel hat.
Was auch beim Direktauftrag gilt
Der Direktauftrag ist kein Freibrief. Paragraf 6 nennt ausdrücklich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und das Gebot, zwischen den beauftragten Unternehmen zu wechseln. Bewährt hat sich ein formloser Vergleich mehrerer Preise, bei Anbietern mit öffentlicher Preisliste genügt oft ein Blick auf deren Preisseiten, festgehalten mit Datum.
Inhaltlich gelten die Pflichten wie überall. Für Anmeldedaten braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag. Wie Sie Datenschutzanforderungen formulieren, zeigt der Beitrag zur DSGVO in der Leistungsbeschreibung.
Rechner: Ihr Fall im Vergleich der Länder
Der Rechner enthält die Regeln aller 16 Länder. So sehen Sie auch, wie Ihr Vorhaben in einem anderen Bundesland eingeordnet würde, etwa bei einer Kooperation über Landesgrenzen.
Ein Muster für den Vermerk
Der Vermerk ist das Dokument, das bei einer späteren Prüfung zählt. Er muss nicht lang sein, aber er sollte die folgenden Angaben enthalten. Die rechte Spalte nennt die Fundstelle, auf die Sie sich stützen können.
| Angabe | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gegenstand und Bedarf | Was beschafft wird und wofür, zum Beispiel Anmeldung und Check-in für die Karrieremesse | Haushaltsgrundsätze |
| Geschätzter Wert | Nettowert über die geplante Laufzeit mit Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate | § 3 VgV entsprechend |
| Verfahrensart | Direktauftrag, weil der Wert höchstens 100.000 Euro beträgt | § 6 TtVG Bremen |
| Dokumentation in Textform | Wertschätzung, Vergabeart, Wirtschaftlichkeit, Namen und Auswahlgründe, laufend geführt | § 7 TtVG Bremen |
| Preisvergleich | Verglichene Angebote oder öffentliche Preise mit Datum | § 6 TtVG, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit |
| Wechsel der Unternehmen | Hinweis auf den Wechsel zwischen beauftragten Unternehmen | § 6 Satz 2 TtVG |
Was Sie den Anbieter vorab fragen sollten
Der Vergleich wird belastbar, wenn alle Anbieter dieselben Fragen beantworten. Fünf Punkte entscheiden bei Eventsoftware für öffentliche Stellen fast immer mit. Erstens der Preis über die geplante Laufzeit als Festpreis, nicht als Ab-Preis, damit Ihre Schätzung stimmt. Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Drittens der Serverstandort und die Frage, ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Viertens die Barrierefreiheit der Anmeldestrecke, weil öffentliche Stellen ihre Websites und Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Und fünftens der Ausstieg: in welchem Format und in welcher Frist Sie Ihre Daten am Vertragsende zurückbekommen. Halten Sie die Antworten mit Datum fest, sie gehören in den Vermerk.
Häufige Fragen
Seit wann gilt in Bremen der Direktauftrag bis 100.000 Euro?
Seit dem 2. Oktober 2026, dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes vom 29. September 2026. Für Verfahren, die vorher begonnen wurden, gilt nach dem Rundschreiben 03/2026 das alte Recht.
Gilt die Grenze auch für Bremerhaven und die Hochschulen?
Nach dem Bericht von cosinex ja. Das Tariftreue- und Vergabegesetz erfasst Land, Stadtgemeinden und öffentliche Hochschulen. Eigene Hausregeln können strenger sein.
Was muss ich dokumentieren?
Von Anfang an in Textform: die Auftragswertschätzung, die Wahl der Vergabeart, die Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Namen und Auswahlgründe der Auftragnehmer.
Was gilt über 100.000 Euro?
Eigene Bremer Verfahrensordnungen, bis zu deren Erlass Übergangsregeln der zentralen Service- und Koordinierungsstelle. Die genaue Verfahrensart nennt Ihre Vergabestelle.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das zeigt unser Überblick zu Direktauftrag und Wertgrenzen nach Bundesland.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.