Vergabe in Schleswig-Holstein: Direktauftrag bis 50.000 Euro seit Mai 2026
Schleswig-Holstein hat seine Vergabeverordnung im Mai 2026 geändert. Dieser Beitrag zeigt die neuen Grenzen für Direktauftrag und vereinfachte Verfahren, die Bekanntmachung auch von Direktaufträgen und die Regeln für Bieterlisten.

- In Schleswig-Holstein dürfen öffentliche Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen seit dem 16. Mai 2026 bis 50.000 Euro netto direkt beauftragen.
- Beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb sind bis 150.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen zulässig, die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb stets.
- Auch Direktaufträge sind nach der Vergabe bekannt zu machen, weil die Verordnung § 30 UVgO für entsprechend anwendbar erklärt.
- Auftraggeber dürfen Bieterlisten führen, um geeignete Unternehmen auszuwählen und das Wechselgebot zu erfüllen.
Neue Grenzen seit Mai 2026
Mit der Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung vom 5. Mai 2026 hat das Land die Grenzen unterhalb des EU-Schwellenwerts neu gefasst. Die Verordnung wurde am 15. Mai 2026 verkündet und trat am Tag danach in Kraft. Die Startup-Vergabe-Landkarte des Bitkom mit Stand Dezember 2025 nennt für Schleswig-Holstein noch 5.000 Euro.
Für eine Landesbehörde, eine Stadt oder einen Kreis heißt das: Eine Eventplattform liegt bei kurzen Laufzeiten im Direktauftrag, bei längeren in einem schlanken Verfahren mit wenigen Angeboten. Die Verordnung enthält zudem eine Pflicht, die für Direktaufträge ungewöhnlich ist.
Was die Vergabeverordnung regelt
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Direktauftrag | bis 50.000 € ohne Umsatzsteuer, Fachlose addiert bis 50.000 €, Wechselgebot nach § 14 Satz 2 UVgO | § 3 Abs. 2 Nr. 5 SHVgVO |
| Bekanntmachung nach Vergabe | § 30 UVgO bei Direktaufträgen entsprechend anzuwenden | § 3 Abs. 2 Nr. 5 |
| Vereinfachte Verfahren | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 € | § 3 Abs. 3 |
| Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | steht stets zur Verfügung | § 3 Abs. 2 Nr. 3 |
| Form | elektronische Vergabe bis 150.000 € freiwillig, Angebote auch in Textform oder per E-Mail | § 3 Abs. 2 Nr. 1 |
| Bieterlisten | zulässig, auch für Direktaufträge, nach objektiven Kriterien | § 2 Abs. 5 |
Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto. Zwischen 150.000 Euro und dieser Schwelle bleibt die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb als schlanker Weg offen.
Direktaufträge werden bekannt gemacht
Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 5 der Verordnung endet mit einem Halbsatz, der leicht zu überlesen ist: Bei Direktaufträgen ist Paragraf 30 der Unterschwellenvergabeordnung entsprechend anzuwenden. Paragraf 30 regelt die Vergabebekanntmachung, also die Information über vergebene Aufträge nach dem Zuschlag. Wer in Schleswig-Holstein direkt beauftragt, sollte deshalb mit der Vergabestelle klären, wie und wo der Auftrag anschließend veröffentlicht wird.
Für die Praxis ist das kein großer Aufwand, sorgt aber für Transparenz. Es ist zugleich ein guter Grund, die Auswahl von Anfang an sauber festzuhalten, denn eine veröffentlichte Vergabe zieht eher Nachfragen nach sich als eine stille.
Die vereinfachten Verfahren
Bis 150.000 Euro dürfen Auftraggeber eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und ohne Bekanntmachung durchführen, ohne weitere Voraussetzungen nachweisen zu müssen. Die Verordnung erleichtert auch die Form: Bis zu diesem Wert ist die elektronische Vergabe freiwillig, Angebote dürfen in Textform, etwa per E-Mail, abgegeben werden, und die Vorschriften zur förmlichen Aufbewahrung und Öffnung der Angebote sind bei der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb fakultativ.
Nach Paragraf 12 der Unterschwellenvergabeordnung sind bei der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich mindestens drei Unternehmen aufzufordern, und zwischen ihnen soll gewechselt werden.
Eventsoftware in Schleswig-Holstein eingeordnet
Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit ohne Umsatzsteuer, bei unbefristeten Verträgen der 48-fache Monatswert nach Paragraf 3 VgV. Mit den öffentlichen Preisen von FairUp ergibt sich folgende Einordnung.
| Paket | Wert über 24 Monate | Wert über 48 Monate | Einordnung in Schleswig-Holstein (48 Monate, Landesbehörde) |
|---|---|---|---|
| Starter | 2.136 € | 4.272 € | Direktauftrag möglich |
| Pro | 5.976 € | 11.952 € | Direktauftrag möglich |
| Expo | ab 9.800 € | ab 19.600 € | Direktauftrag möglich |
| Career | ab 15.800 € | ab 31.600 € | Direktauftrag möglich |
| Enterprise | ab 60.000 € | ab 120.000 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
Die Preise stehen auf fairup.events/preise und verstehen sich netto. Die Einordnung setzt voraus, dass Ihre Einrichtung keine strengere Hausregel hat. Hochschulen und Kommunen sollten ihre eigenen Beschaffungsordnungen prüfen.
Was auch beim Direktauftrag gilt
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten weiter. Ein formloser Vergleich mehrerer Preise und ein kurzer Vermerk mit Wertschätzung, verglichenen Angeboten und Auswahlgrund sind der übliche Weg. Fachlose eines Auftrags werden für die Grenze addiert, und ein einheitlicher Bedarf darf nicht aufgeteilt werden.
Inhaltlich gelten die Pflichten wie überall. Für Anmeldedaten braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag. Den vollständigen Ablauf beschreibt unser Leitfaden für Hochschulen und öffentliche Träger.
Rechner: Ihr Fall im Vergleich der Länder
Der Rechner enthält die Regeln aller 16 Länder. So sehen Sie auch, wie Ihr Vorhaben in einem anderen Bundesland eingeordnet würde, etwa bei einer Kooperation über Landesgrenzen.
Ein Muster für den Vermerk
Der Vermerk ist das Dokument, das bei einer späteren Prüfung zählt. Er muss nicht lang sein, aber er sollte die folgenden Angaben enthalten. Die rechte Spalte nennt die Fundstelle, auf die Sie sich stützen können.
| Angabe | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gegenstand und Bedarf | Was beschafft wird und wofür, zum Beispiel Anmeldung und Check-in für die Karrieremesse | Haushaltsgrundsätze |
| Geschätzter Wert | Nettowert über die geplante Laufzeit mit Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate | § 3 VgV entsprechend |
| Verfahrensart | Direktauftrag, weil der Wert höchstens 50.000 Euro beträgt, Fachlose addiert | § 3 Abs. 2 Nr. 5 SHVgVO |
| Vergabebekanntmachung | Wo und wann der vergebene Auftrag veröffentlicht wurde | § 3 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 30 UVgO |
| Bieterliste, falls genutzt | Kriterien der Liste und Auswahl daraus | § 2 Abs. 5 SHVgVO |
| Wechsel der Unternehmen | Hinweis auf den Wechsel zwischen beauftragten Unternehmen | § 14 Satz 2 UVgO entsprechend |
Was Sie den Anbieter vorab fragen sollten
Der Vergleich wird belastbar, wenn alle Anbieter dieselben Fragen beantworten. Fünf Punkte entscheiden bei Eventsoftware für öffentliche Stellen fast immer mit. Erstens der Preis über die geplante Laufzeit als Festpreis, nicht als Ab-Preis, damit Ihre Schätzung stimmt. Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Drittens der Serverstandort und die Frage, ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Viertens die Barrierefreiheit der Anmeldestrecke, weil öffentliche Stellen ihre Websites und Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Und fünftens der Ausstieg: in welchem Format und in welcher Frist Sie Ihre Daten am Vertragsende zurückbekommen. Halten Sie die Antworten mit Datum fest, sie gehören in den Vermerk.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag darf ich in Schleswig-Holstein direkt beauftragen?
Bis 50.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen, nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung in der Fassung vom Mai 2026.
Muss ich einen Direktauftrag veröffentlichen?
Ja, nach der Vergabe. Die Verordnung erklärt § 30 UVgO für Direktaufträge entsprechend anwendbar. Die Einzelheiten klärt Ihre Vergabestelle.
Welche Verfahren gibt es zwischen 50.000 und 150.000 Euro?
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, beide ohne weitere Voraussetzungen und auch per E-Mail.
Darf ich eine Bieterliste führen?
Bieterlisten sind zulässig, wenn sie nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien geführt werden und Gleichbehandlung und Transparenz wahren. Sie dienen auch dazu, das Wechselgebot einzuhalten.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das zeigt unser Überblick zu Direktauftrag und Wertgrenzen nach Bundesland.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.