Vergabe in Sachsen-Anhalt: Direktauftrag bis 100.000 Euro und Anwendungshinweise
Sachsen-Anhalt hat den Direktauftrag 2025 auf 100.000 Euro angehoben und im Januar 2026 Anwendungshinweise veröffentlicht. Dieser Beitrag erklärt Verordnung und Rundschreiben, von der Marktrecherche bis zur Binnenmarktrelevanz.

- In Sachsen-Anhalt dürfen öffentliche Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen seit dem 7. November 2025 bis 100.000 Euro netto direkt beauftragen.
- Unterhalb des EU-Schwellenwerts sind Verhandlungsvergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
- Ein Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums vom Januar 2026 erklärt, was beim Direktauftrag zu tun ist: Marktrecherche, regelmäßig drei Anbieter vergleichen, wechseln, dokumentieren.
- Das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes gilt für Direktaufträge nicht.
Grenze angehoben, Anwendung erklärt
Sachsen-Anhalt hat die Grenze für den Direktauftrag mit einer Verordnung zur Änderung der Auftragswerteverordnung vom 1. November 2025 einheitlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro angehoben. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 16/2025 auf Seite 811 verkündet und trat am 7. November 2025 in Kraft. Die Startup-Vergabe-Landkarte des Bitkom mit Stand Dezember 2025 nennt noch 15.000 Euro.
Eine Besonderheit kommt hinzu: Das Wirtschaftsministerium hat im Januar 2026 ein eigenes Rundschreiben mit Anwendungshinweisen zum Direktauftrag herausgegeben. Es beantwortet viele Fragen, die Vergabestellen in anderen Ländern selbst klären müssen.
Was die Auftragswerteverordnung regelt
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Direktauftrag | Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € ohne Umsatzsteuer, abweichend von § 14 UVgO | § 2 Abs. 2 AwVO |
| Vereinfachte Verfahren | Grenze auf die EU-Schwellenwerte angehoben | § 2 Abs. 1 AwVO |
| Grundlage | Ermächtigung im Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt | § 1 Abs. 2 Satz 3 TVergG LSA |
| Anwendungshinweise | Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums vom 22. Januar 2026 | MWL Sachsen-Anhalt |
Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto. Bis dahin sind in Sachsen-Anhalt die vereinfachten Verfahren ohne weiteren Ausnahmegrund zulässig.
Was das Rundschreiben zum Direktauftrag sagt
Das Rundschreiben vom 22. Januar 2026 ging an die Landesverwaltung, die mittelbare Landesverwaltung, die Kommunen und alle sonstigen öffentlichen Auftraggeber im Land. Es stellt zunächst klar, was ein Direktauftrag ist: ein öffentlicher Auftrag ohne förmliches Verfahren. Fristen müssen nicht festgelegt, Vergabeunterlagen und förmliche Leistungsbeschreibungen nicht erstellt werden, und ein Verhandlungsverbot gilt nicht.
Die Haushaltsgrundsätze bleiben aber. Die Beschaffungsstelle hat zu prüfen, was ein marktgerechter Preis ist, und dafür vorab Marktrecherchen oder Preisvergleiche durchzuführen, etwa über Internetrecherchen, Prospekte, Kataloge, telefonische Auskünfte oder formlose E-Mail-Anfragen. Empfohlen wird der Vergleich von Angeboten mehrerer, regelmäßig drei Anbieter. Auch bei Direktaufträgen gleicher Art soll zwischen den Unternehmen gewechselt werden, bisher nicht berücksichtigte Unternehmen sind in geeigneten Fällen einzubeziehen. Ausnahmen sind zu dokumentieren.
Tariftreue, Wettbewerbsregister, Binnenmarkt
Das Rundschreiben klärt drei Punkte, die oft unsicher sind. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt findet auf Direktaufträge keine Anwendung, weil es nach seinem Paragraf 1 Absatz 1 nur bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens gilt. Eine Abfrage im Wettbewerbsregister ist beim Direktauftrag keine Pflicht, wird aber ausdrücklich empfohlen. Und eine Meldung an die Vergabestatistik entfällt.
Die Binnenmarktrelevanz ist dagegen stets zu prüfen, ohne Bagatellgrenze, wobei der Begründungsaufwand mit dem Auftragswert steigt. Liegt sie vor, ist der Auftrag regelmäßig vorher bekannt zu machen. Das Transparenzgebot lässt sich nach dem Rundschreiben über die Anwendung Auftragserteilung/Binnenmarktrelevanz im eVergabe-Portal des Landes erfüllen.
Eventsoftware in Sachsen-Anhalt eingeordnet
Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit ohne Umsatzsteuer, bei unbefristeten Verträgen der 48-fache Monatswert nach Paragraf 3 VgV. Mit den öffentlichen Preisen von FairUp ergibt sich folgende Einordnung.
| Paket | Wert über 24 Monate | Wert über 48 Monate | Einordnung in Sachsen-Anhalt (48 Monate, Landesbehörde) |
|---|---|---|---|
| Starter | 2.136 € | 4.272 € | Direktauftrag möglich |
| Pro | 5.976 € | 11.952 € | Direktauftrag möglich |
| Expo | ab 9.800 € | ab 19.600 € | Direktauftrag möglich |
| Career | ab 15.800 € | ab 31.600 € | Direktauftrag möglich |
| Enterprise | ab 60.000 € | ab 120.000 € | Verhandlungsvergabe oder Beschränkte Ausschreibung |
Die Preise stehen auf fairup.events/preise und verstehen sich netto. Die Einordnung setzt voraus, dass Ihre Einrichtung keine strengere Hausregel hat.
Kommunen und Hochschulen
Das Rundschreiben richtet sich ausdrücklich auch an die Kommunalverwaltung. Für Städte und Landkreise gilt also dieselbe Grenze und dieselbe Auslegung. Hochschulen sollten zusätzlich ihre eigene Beschaffungsordnung prüfen, die oft engere interne Grenzen für Fachbereiche vorsieht.
Inhaltlich gelten die Pflichten wie überall. Für Anmeldedaten braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und Serverstandort, Löschfristen und Datenrückgabe gehören in den Vertrag. Wie Sie Datenschutzanforderungen formulieren, zeigt der Beitrag zur DSGVO in der Leistungsbeschreibung.
Rechner: Ihr Fall im Vergleich der Länder
Der Rechner enthält die Regeln aller 16 Länder. So sehen Sie auch, wie Ihr Vorhaben in einem anderen Bundesland eingeordnet würde, etwa bei einer Kooperation über Landesgrenzen.
Ein Muster für den Vermerk
Der Vermerk ist das Dokument, das bei einer späteren Prüfung zählt. Er muss nicht lang sein, aber er sollte die folgenden Angaben enthalten. Die rechte Spalte nennt die Fundstelle, auf die Sie sich stützen können.
| Angabe | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gegenstand und Bedarf | Was beschafft wird und wofür, zum Beispiel Anmeldung und Check-in für die Karrieremesse | Haushaltsgrundsätze |
| Geschätzter Wert | Nettowert über die geplante Laufzeit mit Optionen, bei unbefristeten Verträgen 48 Monate | § 3 VgV entsprechend |
| Verfahrensart | Direktauftrag, weil der Wert höchstens 100.000 Euro beträgt | § 2 Abs. 2 AwVO |
| Marktrecherche | Quellen und verglichene Angebote, regelmäßig drei | Rundschreiben vom 22.01.2026 |
| Wechsel der Unternehmen | Wechsel oder dokumentierte Ausnahme | Rundschreiben vom 22.01.2026 |
| Binnenmarktrelevanz | Prüfung und Ergebnis, bei Relevanz Bekanntmachung im eVergabe-Portal | Rundschreiben, Mitteilung 2006/C 179/02 |
Was Sie den Anbieter vorab fragen sollten
Der Vergleich wird belastbar, wenn alle Anbieter dieselben Fragen beantworten. Fünf Punkte entscheiden bei Eventsoftware für öffentliche Stellen fast immer mit. Erstens der Preis über die geplante Laufzeit als Festpreis, nicht als Ab-Preis, damit Ihre Schätzung stimmt. Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Drittens der Serverstandort und die Frage, ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Viertens die Barrierefreiheit der Anmeldestrecke, weil öffentliche Stellen ihre Websites und Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Und fünftens der Ausstieg: in welchem Format und in welcher Frist Sie Ihre Daten am Vertragsende zurückbekommen. Halten Sie die Antworten mit Datum fest, sie gehören in den Vermerk.
Häufige Fragen
Seit wann gilt in Sachsen-Anhalt der Direktauftrag bis 100.000 Euro?
Seit dem 7. November 2025, nach der Verordnung zur Änderung der Auftragswerteverordnung vom 1. November 2025.
Wie viele Angebote brauche ich beim Direktauftrag?
Eine feste Zahl schreibt die Verordnung nicht vor. Das Rundschreiben vom Januar 2026 empfiehlt den Vergleich von Angeboten mehrerer, regelmäßig drei Anbieter.
Gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz beim Direktauftrag?
Nein. Nach dem Rundschreiben gilt das Gesetz nur bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens, und ein Direktauftrag ist keines.
Muss ich die Binnenmarktrelevanz prüfen?
Ja, stets und ohne Bagatellgrenze. Bei Relevanz ist der Auftrag vorher bekannt zu machen, etwa über das eVergabe-Portal des Landes.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das zeigt unser Überblick zu Direktauftrag und Wertgrenzen nach Bundesland.
Dieser Beitrag erklärt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtsgrundlagen: 12. Oktober 2026.