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Preisblatt

Preisblatt

Jan-Philipp Koch
·
October 19, 2026
October 19, 2026

Ein Preisblatt ist der Teil der Vergabeunterlagen, in den Bieter ihre Preise eintragen. Es gliedert die ausgeschriebene Leistung in Positionen, legt fest, ob pauschal, nach Einheit oder nach Stunden abgerechnet wird, und bildet die Grundlage für den Preisvergleich der Angebote.

Ausgedruckte Tabellen mit Zahlen neben einem aufgeklappten Laptop

Wozu ein Preisblatt dient

Wer sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt, findet in den Vergabeunterlagen meist eine Tabelle, in die er seine Preise einträgt: das Preisblatt. Es zerlegt die Leistung in Positionen, nennt für jede Position Menge und Einheit und rechnet am Ende Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttosumme aus. Der Auftraggeber kann so die Angebote nebeneinanderlegen und nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewerten.

Unsere Einordnung: Das Preisblatt verrät viel über die Ausschreibung selbst. Wie fein die Positionen geschnitten sind, zeigt, welche Teile der Auftraggeber getrennt vergleichen will. Positionen ohne klare Beschreibung sind ein Hinweis, dass eine Bieterfrage nötig ist.

Festpreis, Einheitspreis, Stundensatz

Die Abrechnungsarten kennt das Vergaberecht aus der VOB/A für Bauleistungen. Paragraf 4 VOB/A unterscheidet den Einheitspreisvertrag, bei dem für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen ein Preis je Einheit gilt, den Pauschalvertrag für eine Pauschalsumme, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit Änderungen nicht zu rechnen ist, und den Stundenlohnvertrag für kleinere Leistungen, die überwiegend Lohnkosten verursachen.

Unsere Einordnung: Bei Dienstleistungen rund um Veranstaltungen findet man oft eine Mischung. Klar umrissene Leistungsbausteine wie Projektmanagement, Ausstellermanagement oder die Bereitstellung einer Software werden zum pauschalen Festpreis je Position abgefragt, dazu kommt ein Stundenkontingent als Eventualposition für Zusatzaufwand. Ein Pauschalpreis verlagert das Mengenrisiko auf den Bieter. Er sollte deshalb nur für Positionen angeboten werden, deren Umfang die Leistungsbeschreibung wirklich festlegt.

Fehler, die zum Ausschluss führen

Ein unvollständiges Preisblatt kann ein Angebot zu Fall bringen. Für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte schreibt Paragraf 57 Absatz 1 Nummer 5 VgV vor, dass Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Eine Ausnahme gilt nur für unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nachfordern darf der Auftraggeber Preisangaben nach Paragraf 56 Absatz 3 VgV ebenfalls nur in diesem engen Rahmen.

Ebenfalls ausgeschlossen werden nach Paragraf 57 Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, und Angebote mit Änderungen an den Vergabeunterlagen. Unsere Einordnung: Wer im Preisblatt eine Position umformuliert, eine Zeile ergänzt oder einen Vorbehalt dazuschreibt, riskiert genau das. Fragen und Einwände gehören in eine Bieterfrage, nicht ins Preisblatt.

Zu niedrige Preise

Ein Preis kann auch zu niedrig sein. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber nach Paragraf 60 VgV Aufklärung. Kann der Bieter den Preis nicht zufriedenstellend erklären, soll der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden. Unsere Einordnung: Wer einzelne Positionen sehr günstig ansetzt, weil er sie über andere Positionen ausgleichen will, sollte das nachvollziehbar begründen können.

Unterhalb der Schwellenwerte

Die genannten Vorschriften der VgV gelten für Aufträge ab dem EU-Schwellenwert. Darunter regeln je nach Land die Unterschwellenvergabeordnung oder eigene Landesregeln das Verfahren, mit ähnlichen Grundsätzen. Unsere Einordnung: Auch bei einer Verhandlungsvergabe oder einem Direktauftrag lohnt sich ein sauberes Preisblatt, weil es die Wirtschaftlichkeit dokumentiert. Einen Überblick über die Regeln je Bundesland gibt unser Beitrag zur Vergabe von Eventsoftware.

In der Praxis mit FairUp
Bei FairUp stehen die Preise je Paket offen auf der Preisseite, inklusive Plattformgebühr auf eigene Ticketverkäufe. Für ein Preisblatt lassen sich die Pakete direkt als Positionen übernehmen, und AVV, technische und organisatorische Maßnahmen und Unterauftragsverarbeiter liegen für die Vergabeunterlagen bereit.

Häufige Fragen

Was ist ein Preisblatt?

Der Teil der Vergabeunterlagen, in den Bieter ihre Preise je Position eintragen. Es ist die Grundlage für den Preisvergleich der Angebote.

Was passiert, wenn im Preisblatt ein Preis fehlt?

Oberhalb der EU-Schwellenwerte wird das Angebot nach Paragraf 57 VgV grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind nur unwesentliche Einzelpositionen, die den Gesamtpreis und die Wertungsreihenfolge nicht beeinflussen.

Was ist der Unterschied zwischen Pauschalpreis und Einheitspreis?

Beim Einheitspreis gilt ein Preis je Einheit, abgerechnet wird nach tatsächlicher Menge. Beim Pauschalpreis gilt eine feste Summe für eine genau bestimmte Leistung, das Mengenrisiko trägt der Auftragnehmer.

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Dauerhaft kostenlos. Ticketverkauf, Standvergabe und Ausstellerabrechnung gehören in die kostenpflichtigen Pakete.