Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionärinnen und Aktionäre einer Aktiengesellschaft. In ihr üben sie ihre Rechte aus und beschließen etwa über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahlen und Satzungsänderungen. Sie kann in Präsenz oder, wenn die Satzung es erlaubt, virtuell stattfinden.

Was die Hauptversammlung ist
Nach Paragraf 118 Absatz 1 des Aktiengesetzes üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal im Jahr statt. Unsere Einordnung: Für die Organisation ist sie eine der am strengsten geregelten Veranstaltungen überhaupt. Fristen, Teilnahmeberechtigung, Abstimmung und Protokoll folgen dem Gesetz, Fehler können Beschlüsse angreifbar machen. Die vergleichbare Versammlung im Verein beschreibt der Eintrag Mitgliederversammlung.
Fristen und Protokoll
Nach Paragraf 123 des Aktiengesetzes ist die Hauptversammlung mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen, der Tag der Einberufung zählt nicht mit. Die Satzung kann verlangen, dass sich Aktionäre vorher anmelden, die Anmeldung muss dann mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Bei börsennotierten Gesellschaften bezieht sich der Nachweis des Aktienbesitzes auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung. Jeder Beschluss ist nach Paragraf 130 durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügt eine vom Aufsichtsratsvorsitz unterzeichnete Niederschrift, soweit keine Beschlüsse mit Dreiviertelmehrheit oder mehr gefasst werden.
Präsenz oder virtuell
Seit 2022 regelt Paragraf 118a des Aktiengesetzes die virtuelle Hauptversammlung. Die Satzung kann sie vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen. Dann muss die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden, die Aktionäre müssen elektronisch abstimmen, Anträge stellen und per Video reden und fragen können. Die Ermächtigung gilt höchstens fünf Jahre und muss dann erneuert werden.
Wie Gesellschaften entscheiden, zeigt der HV-Report 2025 der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Insgesamt fanden 65 Prozent der untersuchten Hauptversammlungen 2025 in Präsenz statt. Im DAX dagegen wählten 67 Prozent das virtuelle Format, im MDAX 57 Prozent, während im SDAX 64 Prozent in Präsenz tagten. Ein vollständig hybrides Format wählte keine der untersuchten Gesellschaften. Präsenzversammlungen im DAX erreichten eine durchschnittliche Präsenz von 69,90 Prozent, virtuelle 63,26 Prozent. In 31 Prozent der virtuellen Versammlungen gab es Unterbrechungen oder Probleme mit Bild und Ton.
Unsere Einordnung: Die DSW vertritt Privatanleger und bevorzugt die Präsenz, das ist bei den Zahlen mitzudenken. Unabhängig davon zeigt der Bericht, dass die virtuelle Versammlung keine Vereinfachung ist, sondern eine eigene technische Produktion mit Aktionärsportal, Wortmeldetisch und Notfallplan.
Was rund um die Hauptversammlung zu organisieren ist
Unsere Einordnung aus der Praxis: Abstimmung, Stimmrechtsnachweis und Aktionärsportal laufen über spezialisierte Dienstleister und die depotführenden Banken. Daneben gibt es aber viel klassisches Veranstaltungsmanagement: Einlass und Garderobe bei einer Präsenzversammlung, die Akkreditierung von Presse, Gäste aus Politik und Verbänden, Verpflegung und oft ein Empfang am Vorabend. Diese Teile lassen sich getrennt von der rechtlich geregelten Versammlung planen.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss eine Hauptversammlung einberufen werden?
Nach Paragraf 123 Aktiengesetz mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung, ohne den Tag der Einberufung mitzuzählen. Verlangt die Satzung eine Anmeldung, muss sie mindestens sechs Tage vorher zugehen.
Darf eine Hauptversammlung virtuell stattfinden?
Ja, wenn die Satzung es vorsieht oder den Vorstand dazu ermächtigt, längstens für fünf Jahre. Die ganze Versammlung muss in Bild und Ton übertragen werden, Aktionäre müssen elektronisch abstimmen und per Video reden und fragen können.
Wie viele Hauptversammlungen finden virtuell statt?
Laut DSW-Report fanden 2025 insgesamt 65 Prozent der untersuchten Hauptversammlungen in Präsenz statt. Im DAX wählten dagegen 67 Prozent der Gesellschaften das virtuelle Format.