Firmenjubiläum
Ein Firmenjubiläum ist der Jahrestag der Gründung eines Unternehmens, meist zu runden Zahlen wie 25, 50 oder 100 Jahren, und die Veranstaltung, mit der es gefeiert wird. Oft gibt es eine Feier für die Belegschaft und einen Empfang für Kunden, Partner und Öffentlichkeit, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Was ein Firmenjubiläum ist
Unsere Einordnung: Ein Firmenjubiläum ist Anlass für Rückblick und Ausblick zugleich. Unternehmen nutzen es, um der Belegschaft zu danken, Kunden und Partner einzuladen und die eigene Geschichte zu erzählen, etwa mit einer Chronik, einer Ausstellung oder einem Film. Häufig besteht das Jubiläum aus mehreren Veranstaltungen: einer Feier für die Beschäftigten, einem Empfang für Gäste und manchmal einem Tag der offenen Tür. Diese Trennung ist nicht nur organisatorisch sinnvoll, sie entscheidet auch über die steuerliche Behandlung.
Die Feier für die Belegschaft
Steht die Jubiläumsfeier allen Beschäftigten offen, ist sie eine Betriebsveranstaltung. Nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes bleiben Zuwendungen bis 110 Euro je teilnehmender Person steuerfrei, für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Gezählt werden alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer und der Kosten für den äußeren Rahmen.
Dass diese Rechnung nicht immer so klar war, zeigt ausgerechnet ein Firmenjubiläum. 2005 feierte eine Firmengruppe ihr 125-jähriges Bestehen mit einem Abend für 684 Gäste aus Wirtschaft und Politik und zwei Tage später mit einem Fest für die Belegschaft in einem Fußballstadion, für das sich 18.589 Beschäftigte angemeldet hatten. Das Finanzgericht Düsseldorf (16 K 1294/09 L) hielt die damalige Grenze von 110 Euro für überschritten und bezog auch die Reisekosten ein, wie die Rechtslupe 2011 berichtete. Der Bundesfinanzhof gab der Klage am 16. Mai 2013 statt (VI R 95/10, inhaltsgleich mit VI R 94/10). Einzubeziehen seien nur Leistungen, die die Teilnehmenden unmittelbar konsumieren können, nicht aber Kosten für Miete und Eventveranstalter. Die Reisekosten wertete er als steuerfreien Ersatz, weil die Teilnahme beruflich veranlasst war.
Unsere Einordnung: Beim äußeren Rahmen ist dieses Urteil durch das heutige Gesetz überholt, das diese Kosten ausdrücklich einschließt. Für große Jubiläumsfeiern mit Bühne, Künstlern und Agentur ist die Grenze damit schneller erreicht als bei einem Abendessen. Rechnen Sie deshalb früh die Gesamtkosten je erwarteter Person durch.
Jubilarfeiern und Ehrungen
Vom Firmenjubiläum zu unterscheiden ist das Dienstjubiläum einzelner Beschäftigter. Nach R 19.5 der Lohnsteuer-Richtlinien kann eine Feier für alle Beschäftigten mit rundem Dienstjubiläum, etwa 10, 25 oder 40 Jahre, eine Betriebsveranstaltung sein, auch wenn zusätzlich die engeren Kolleginnen und Kollegen eingeladen sind. Die Ehrung eines einzelnen Jubilars ist dagegen keine Betriebsveranstaltung, für Sachzuwendungen aus diesem Anlass verweist die Richtlinie auf R 19.3.
Der Empfang für Gäste
Für Kunden, Partner und andere Gäste gelten die Regeln der Bewirtung. Aus geschäftlichem Anlass sind die Kosten nach Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes zu 70 Prozent abziehbar. Was darüber hinausgeht, behandeln die Einträge Kundenevent und Gala.
Unsere Einordnung: Wer Belegschaft und Gäste am selben Abend feiert, sollte die Kosten beider Gruppen getrennt erfassen, etwa über getrennte Bereiche, Gästelisten und Rechnungen. Das erleichtert die Rechnung je teilnehmender Person und die Aufteilung zwischen Lohnsteuer und Bewirtung. Die Bewertung im Einzelfall gehört in die Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ist eine Feier zum Firmenjubiläum steuerfrei?
Für die Beschäftigten bis 110 Euro je teilnehmender Person, wenn die Feier allen offensteht. Gezählt werden alle Kosten einschließlich Umsatzsteuer und Rahmenprogramm, bei großen Feiern mit Bühne und Agentur ist die Grenze deshalb schnell erreicht.
Ist die Ehrung eines Jubilars eine Betriebsveranstaltung?
Nein. Nach R 19.5 der Lohnsteuer-Richtlinien ist die Ehrung eines einzelnen Jubilars keine Betriebsveranstaltung. Eine gemeinsame Feier für alle Beschäftigten mit rundem Dienstjubiläum kann dagegen eine sein.
Wie werden Gäste beim Firmenjubiläum behandelt?
Für Kunden und Partner gelten die Regeln der Bewirtung: Aus geschäftlichem Anlass sind die Kosten zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar. Belegschaft und Gäste sollten deshalb getrennt erfasst werden.