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Programme wie Higgsfield, Midjourney oder FLUX erzeugen Eventmotive in Sekunden. Dieser Leitfaden zeigt, welches Programm wofür passt, was in den Nutzungsbedingungen steht, wie gute Prompts für Veranstaltungen aussehen und was Urheberrecht, KI-Verordnung und Datenschutz verlangen.

Vor zwei Jahren war ein KI-Bild für ein Save the Date noch ein Experiment. Heute erzeugen Programme wie Higgsfield, Midjourney, FLUX, ChatGPT, Adobe Firefly, Canva oder Gemini in Sekunden Motive, die von einem Foto kaum zu unterscheiden sind, und die meisten davon auch als kurzes Video. Für Veranstalter ist das verlockend: Ein Key Visual in der eigenen Farbwelt kostet keine Fotoproduktion, und eine Reihe mit acht Terminen bekommt acht zusammengehörige Motive.
Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die danach kommen. Welches Programm passt wofür, und was steht in den Nutzungsbedingungen? Wie schreibt man Prompts, die zur Veranstaltung passen? Wem gehört das Ergebnis, was muss gekennzeichnet werden, und was ist mit Fotos echter Gäste? Alle Angaben zu Programmen und Preisen haben wir am 6. Oktober 2026 auf den Seiten der Anbieter geprüft. Sie ändern sich schnell, deshalb steht bei jedem Punkt die Quelle.
Der Nutzen liegt überall dort, wo ein Bild etwas zeigen soll, ohne etwas zu belegen. Ein Key Visual für die Veranstaltungsreihe, ein Hintergrund für die Anmeldeseite, ein Motiv für den Beitrag in sozialen Netzwerken, ein Symbolbild für einen Programmpunkt oder eine Fläche für die Sponsorenwand. In all diesen Fällen ersetzt das generierte Bild ein Stockfoto, und es passt zur eigenen Gestaltung statt zur Bildsprache einer Datenbank.
Die Grenze verläuft dort, wo ein Bild wie eine Dokumentation wirkt. Ein voller Saal, dichtes Gedränge am Stand, ein begeistertes Publikum: Wer so etwas für eine Erstveranstaltung generiert, behauptet einen Zuspruch, den es nie gab. Nach Paragraf 5 UWG handelt unlauter, wer mit unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben eine geschäftliche Entscheidung beeinflusst, und die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist eine solche Entscheidung. Die Faustregel aus dem Lexikoneintrag KI-Bildgenerierung gilt deshalb weiter: Ein generiertes Bild darf zeigen, wie etwas aussehen könnte, aber nicht behaupten, wie etwas war.
Für ein gutes Motiv reicht inzwischen fast jedes bekannte Programm. Die Unterschiede, die für Veranstalter zählen, stehen nicht in der Werbung, sondern in den Nutzungsbedingungen. Drei Fragen trennen die Anbieter: Wer hat die Rechte am Ergebnis? Nutzt der Anbieter Ihre Eingaben und Bilder, um seine Modelle zu trainieren? Und sind Ihre Bilder für andere sichtbar?
| Programm | Rechte am Ergebnis | Eingaben im Training | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Higgsfield | Kein Eigentumsanspruch, kommerzielle Nutzung nicht beschränkt | Ja, außer bei Enterprise-Verträgen | Viele Bild-, Video- und Tonmodelle in einem Abo, Sitz San Francisco |
| Midjourney | Beim Nutzer, Unternehmen über 1 Mio. US-Dollar Umsatz nur im Tarif Pro oder Mega | Weite Lizenz an Eingaben und Ergebnissen | Bilder standardmäßig öffentlich, privat nur mit Stealth-Modus |
| FLUX (Black Forest Labs) | Kein Eigentumsanspruch | Ja, Widerspruch per E-Mail für die Zukunft | Labore in Freiburg und San Francisco, Abrechnung pro Bild |
| ChatGPT (OpenAI) | Rechte werden an den Nutzer abgetreten | Möglich, Widerspruch in den Einstellungen | Herkunftssignale nach C2PA und SynthID |
| Adobe Firefly | Für kommerzielle Nutzung entwickelt, kein Eigentumsanspruch | Nein, laut Adobe kein Kunden- und kein Webcontent | Trainiert mit lizenzierten Inhalten, Stock-Anbieter werden vergütet |
| Canva | Beim Nutzer, außer bei eingebundenen Lizenzinhalten | Nach den Datenschutzeinstellungen | Eingaben gehen an Technologiepartner |
Die Angaben stammen aus den Nutzungsbedingungen von Higgsfield, Midjourney, Black Forest Labs, OpenAI und Canva sowie aus der Darstellung von Adobe zum Training von Firefly. Bei Google heißt das aktuelle Bildmodell in der Gemini-App Nano Banana 2. Es ist auch über Higgsfield erreichbar.
Unsere Einordnung: Für Hochschulen, Kammern und Unternehmen mit Datenschutzbeauftragten ist die Trainingsfrage die wichtigste Spalte. Wer nur Motive aus Textbeschreibungen erzeugt, gibt wenig preis. Wer Logos, Programmentwürfe oder Fotos hochlädt, gibt diese Inhalte einem Anbieter, der sie unter Umständen dauerhaft nutzt.
Higgsfield ist weniger ein einzelnes Bildprogramm als eine Plattform, die mehrere Modelle bündelt. Neben dem eigenen Modell Soul 2.0 nennt die Preisseite unter anderem Nano Banana Pro und Nano Banana 2 für Bilder, Kling 3.0 und Seedance für Videos und ElevenLabs für Ton. Der Tarif Starter kostet 19 Euro im Monat mit drei unbegrenzt nutzbaren Modellen und 100 Generierungen mit Nano Banana Pro, der Tarif Plus 59 Euro im Monat oder 47 Euro bei jährlicher Zahlung mit sieben Modellen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Zusätzlich gibt es eine Schnittstelle, ein Kommandozeilenwerkzeug und einen MCP-Zugang, über den KI-Assistenten die Modelle direkt ansteuern können.
Für Veranstalter ist das praktisch, weil Key Visual, Trailer für soziale Netzwerke und Sprechertext aus einem Konto kommen. Die Nutzungsbedingungen sind dabei klar: Higgsfield beansprucht kein Eigentum an Ein- und Ausgaben und beschränkt die kommerzielle Nutzung nicht, Rechte lassen sich an Kunden weitergeben. Umgekehrt darf Higgsfield Inhalte, Eingaben und Ausgaben zum Training seiner Modelle nutzen, ausgenommen Kunden mit Enterprise-Vertrag, und Inhalte unter Umständen im eigenen Marketing zeigen. Laut Datenschutzerklärung lassen sich Inhalte, die bereits in ein Modell eingeflossen sind, daraus praktisch nicht mehr entfernen.
Unsere Einordnung: Für Motive und Clips ohne echte Personen ist Higgsfield eine gute Wahl, vor allem wenn neben Bildern auch Videos gebraucht werden. Fotos von Teilnehmenden, Referierenden oder Standpersonal gehören dort nicht hinein, solange kein Enterprise-Vertrag besteht.
So steht es in den Nutzungsbedingungen von Midjourney, die auch Mitarbeitende solcher Unternehmen erfassen. Dazu kommt ein zweiter Punkt, den viele übersehen: Bilder sind bei Midjourney standardmäßig öffentlich sichtbar und dürfen von anderen weiterverarbeitet werden. Den Stealth-Modus, der sie privat hält, gibt es laut Tarifübersicht nur in den Tarifen Pro für 60 und Mega für 120 US-Dollar im Monat. Wer ein Key Visual vor der Ankündigung nicht öffentlich zeigen will, braucht also ohnehin einen dieser Tarife.
FLUX stammt von Black Forest Labs, einem Unternehmen mit Laboren in Freiburg und San Francisco. Abgerechnet wird ohne Abo pro Bild, ein Bild in 1K kostet nach der Preisliste 0,048 US-Dollar. Die Nutzungsbedingungen unterliegen allerdings dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, und Black Forest Labs darf Ein- und Ausgaben zum Training nutzen, bis man per E-Mail widerspricht. Der Widerspruch wirkt nur für die Zukunft.
Ein brauchbarer Prompt beschreibt nicht nur das Motiv, sondern alles, was das Bild zu Ihrem Bild macht. Die folgende Reihenfolge ist unsere Arbeitshilfe, keine Regel eines Anbieters.
Wie das konkret aussieht, zeigen fünf Beispiele für typische Anlässe. Die Farbangaben stehen für Ihre Hausfarben und sind auszutauschen.
| Anlass | Beispiel-Prompt |
|---|---|
| Save the Date Karrieremesse | Querformat 16:9, helles Foyer einer modernen Hochschule am Morgen, leere Messestände im Hintergrund unscharf, warmes Licht, Farbakzente in Dunkelblau und Orange, rechts ein Drittel ruhige Fläche für Text, keine Personen, keine Schrift |
| Hintergrund Anmeldeseite | Breites Banner 3:1, abstrakte Fläche aus weichen Formen in Dunkelblau und Hellblau, dezente Körnung, ruhig genug für weiße Schrift darüber, keine Objekte, keine Schrift |
| Serie für eine Workshopreihe | Quadratisch, flache Illustration im Stil eines Bildzeichens, Thema: [Thema des Termins], zwei Farben Dunkelblau und Orange auf Weiß, einheitliche Linienstärke, viel Weißraum, keine Schrift |
| Symbolbild Programmpunkt | Querformat, Nahaufnahme von Händen, die Notizkarten auf einem Holztisch sortieren, natürliches Seitenlicht, geringe Schärfentiefe, Gesichter nicht im Bild, keine Schrift |
| Fläche für die Sponsorenwand | Hochformat, ruhiger Verlauf von Dunkelblau zu Mittelblau mit feinen geometrischen Linien am Rand, Mitte frei für Logos, druckfähig hell genug für dunkle Logos, keine Schrift |
Unsere Einordnung: Für Serien lohnt eine feste Prompt-Vorlage, in der nur der Teil in eckigen Klammern wechselt. So entstehen zusammengehörige Motive, auch wenn mehrere Personen im Team Bilder erzeugen. Viele Modelle verstehen deutsche Prompts. Ob derselbe Prompt auf Englisch genauer umgesetzt wird, lässt sich in wenigen Minuten ausprobieren.
Hier lohnt der Unterschied zwischen Vertrag und Gesetz. Was die Anbieter in ihren Bedingungen regeln, betrifft nur das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Anbieter. Ob Sie Dritten verbieten können, Ihr Motiv zu nutzen, entscheidet das Urheberrecht. Nach Paragraf 2 Absatz 2 UrhG sind Werke nur persönliche geistige Schöpfungen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 2. April 2026 (20 W 2/26) dazu deutlich entschieden. Ein KI-Erzeugnis ist nur dann ein Werk, wenn sich trotz des softwaregesteuerten Ablaufs kreative Entscheidungen des Menschen darin wiederfinden. Die bloße Auswahl aus mehreren Vorschlägen reicht nicht. Auch allgemeine, ergebnisoffene Anweisungen reichen nicht, selbst wenn es viele sind. Und wer sich auf den Schutz beruft, muss darlegen, wie das Bild entstanden ist. Das Gericht verweist dabei zustimmend auf Entscheidungen des Amtsgerichts München und des Landgerichts Frankfurt.
Unsere Einordnung: Für Veranstalter heißt das zweierlei. Ein rein generiertes Key Visual dürfen Sie nutzen, aber Sie können kaum verhindern, dass jemand ein sehr ähnliches Motiv verwendet. Für ein Erscheinungsbild, das eine Messe über Jahre tragen soll, spricht das für eine Gestaltung mit deutlichem menschlichem Anteil. Und wer ein generiertes Bild schützen will, sollte Prompts, Zwischenstände und eigene Bearbeitungsschritte aufbewahren. Dieselbe Entscheidung zeigt auch die Gegenrichtung: Ein KI-Bild, das nur das Motiv eines fremden Fotos aufgreift, verletzt dieses Foto nicht automatisch. Wer aber ein fremdes Foto als Vorlage hochlädt, bewegt sich auf unsicherem Grund und sollte es lassen.
Die Pflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung sind auf zwei Rollen verteilt. Der Anbieter des Programms muss nach Absatz 2 dafür sorgen, dass erzeugte Bilder maschinenlesbar als künstlich erkennbar sind. Für Programme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt dafür nach der Verordnung (EU) 2026/1744 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. OpenAI etwa beschreibt in seiner Hilfe Herkunftsdaten nach dem Standard C2PA und ein eingebettetes Wasserzeichen.
Der Veranstalter ist Betreiber und muss nach Absatz 4 offenlegen, wenn ein Bild ein Deepfake ist. Die Verordnung versteht darunter einen KI-Inhalt, der wirklichen Personen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Diese Pflicht gilt seit dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist. Ein realistisch generiertes Foto einer Referentin, ein Bild der Stadthalle mit einem Publikum, das es nicht gab, oder ein Video, in dem die Geschäftsführung etwas sagt, das sie nie gesagt hat, fallen darunter. Ein abstrakter Hintergrund oder eine Illustration fallen nicht darunter.
Unsere Einordnung: Eine Zeile im Bildnachweis wie „Bild: KI-generiert mit [Programm]“ kostet nichts und beantwortet die Frage, bevor sie gestellt wird. Herkunftsdaten in der Bilddatei sollten Sie nicht entfernen. Bei Higgsfield verpflichten die Nutzungsbedingungen ausdrücklich dazu, OpenAI untersagt die Behauptung, ein Ergebnis sei von Menschen gemacht. Die Einzelheiten zur Pflicht stehen im Eintrag KI-Kennzeichnungspflicht.
Besonders verlockend sind Funktionen, die aus einem Foto ein neues Bild machen: das Gruppenfoto vom letzten Jahr als Illustration, das Porträt der Referentin vor einem neuen Hintergrund, ein kurzer Clip aus einem Standbild. Hier treffen drei Regeln aufeinander. Nach Paragraf 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung verbreitet werden. Paragraf 23 nimmt Bilder von Versammlungen aus. Nach unserer Einschätzung trägt diese Ausnahme ein Gruppenfoto der Veranstaltung, kaum aber eine KI-Bearbeitung, die aus einer einzelnen Person etwas Neues macht. Und das Hochladen selbst ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, bei US-Anbietern zusätzlich eine Drittlandübermittlung.
Die Anbieter schieben die Verantwortung ausdrücklich zu Ihnen. Wer bei Higgsfield ein Foto mit einem Gesicht hochlädt, sichert zu, alle erforderlichen Einwilligungen zu haben. Unsere Einordnung: Für Fotos echter Personen braucht es eine ausdrückliche Einwilligung für genau diese Bearbeitung, ein Programm ohne Training mit Kundendaten oder einen Vertrag, der das ausschließt, und einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Fehlt eines davon, ist ein generiertes Motiv ohne echte Personen der bessere Weg.
Was für Bilder gilt, gilt für kurze Videos und Stimmen genauso, nur mit höherem Risiko. Ein zehnsekündiger Trailer aus Kling oder Seedance eignet sich für soziale Netzwerke, solange er keine echte Veranstaltung vortäuscht. Eine synthetische Stimme für einen Hinweistext ist unproblematisch. Eine geklonte Stimme der Geschäftsführung ist ein Deepfake im Sinne der KI-Verordnung und muss offengelegt werden, und sie braucht die Einwilligung der Person, deren Stimme es ist.
FairUp erzeugt keine Bilder. Eventseite und Anmeldung erscheinen aber mit Ihrem eigenen Branding, und dort landen die Motive aus diesem Leitfaden. Für eine Veranstaltungsreihe heißt das: Jeder Termin bekommt sein Motiv aus derselben Serie, und die Reihe wirkt auf der Seite wie aus einem Guss. Wie Einladungstexte mit KI entstehen, beschreibt der Eintrag Einladungstext mit KI, den Rahmen der KI-Verordnung der Beitrag KI im Eventmanagement.
Ja, wenn das Bild nicht wie eine Dokumentation der eigenen Veranstaltung wirkt. Ein generierter voller Saal für eine Erstveranstaltung kann irreführend im Sinne von Paragraf 5 UWG sein.
Für die Bildqualität taugen fast alle bekannten Programme. Entscheidend sind die Bedingungen: Rechte am Ergebnis, Training mit Ihren Eingaben und Sichtbarkeit der Bilder. Higgsfield bündelt viele Bild- und Videomodelle, Adobe Firefly trainiert nach eigener Aussage nicht mit Kundendaten.
In der Regel nicht. Nach dem OLG Düsseldorf vom 2. April 2026 braucht es kreative Entscheidungen des Menschen, die sich im Bild zeigen. Die bloße Auswahl aus Vorschlägen und allgemeine Prompts reichen nicht.
Deepfakes, also realistische Darstellungen echter Personen, Orte oder Ereignisse, müssen Betreiber seit dem 2. August 2026 offenlegen. Für andere KI-Bilder ist ein Hinweis im Bildnachweis nicht immer Pflicht, aber der sichere Weg.
Nur mit einer Einwilligung für genau diese Bearbeitung und mit einem Programm, das die Fotos nicht zum Training nutzt. Bei US-Anbietern kommt die Frage der Drittlandübermittlung dazu.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 6. Oktober 2026 wieder. Preise und Bedingungen der Anbieter ändern sich häufig. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Der kostenlose Plan von FairUp deckt bis zu fünf gleichzeitige Veranstaltungen mit je 150 Teilnehmenden ab: Eventseite, Anmeldung, Teilnehmerverwaltung und Check-in per QR-Code. Vollständig mit Ihrem eigenen Branding, auf Servern in Deutschland, ohne Kreditkarte.
Kostenlos startenDauerhaft kostenlos. Lieber erst sehen, wie es an Ihrem Format aussieht? Eine Demo dauert 25 Minuten.