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KI-Bildgenerierung für Events

KI-Bildgenerierung für Events

Jan-Philipp Koch
·
September 3, 2026
October 6, 2026

KI-Bildgenerierung erzeugt Motive aus einer Textbeschreibung, ohne dass fotografiert wird. Für Key Visuals, Hintergründe und Social-Media-Motive ist das brauchbar. Sobald ein Bild aussieht, als zeige es die eigene Veranstaltung, wird es zu einer Behauptung über etwas, das nie stattgefunden hat.

Abstrakte fließende Formen in gedämpften Farben als generiertes Motiv

Wofür generierte Bilder taugen

Der Nutzen liegt dort, wo ein Motiv gebraucht wird, das nichts belegen soll. Ein Key Visual für die Reihe, ein Hintergrund für die Anmeldeseite, ein Motiv für einen Beitrag in sozialen Netzwerken, ein Symbolbild für einen Programmpunkt. In all diesen Fällen ersetzt das generierte Bild ein Stockfoto, und der Vorteil ist, dass es zur eigenen Farbwelt passt statt zur Bildsprache einer Datenbank.

Ein zweiter Nutzen entsteht bei Serien. Eine Veranstaltungsreihe mit acht Terminen braucht acht zusammengehörige Motive. Mit einer festen Prompt-Vorlage, in der nur der wechselnde Teil ausgetauscht wird, entstehen sie in einem Stil. Genau das ist der Punkt, an dem generierte Bilder einer Stockfotosuche überlegen sind. Welche Programme sich dafür eignen und was in ihren Nutzungsbedingungen steht, vergleicht der Leitfaden KI-Bilder für Veranstaltungen.

Die Grenze, die nicht verhandelbar ist

Sobald ein Bild so wirkt, als dokumentiere es eine Veranstaltung, ist es eine Aussage über die Wirklichkeit. Ein gefüllter Saal, dichtes Gedränge in den Gängen, angeregte Gespräche am Stand: Wer solche Motive generiert und für die Bewerbung einer Erstveranstaltung einsetzt, behauptet einen Zuspruch, den es nie gab.

Rechtlich fällt das unter Paragraf 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Unlauter handelt danach, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, jemanden zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist eine solche Entscheidung.

Die Faustregel dazu ist einfach: Ein generiertes Bild darf zeigen, wie etwas aussehen könnte, aber nicht behaupten, wie etwas war. Ist die Veranstaltung schon einmal gelaufen, ist ohnehin ein echtes Foto das bessere Motiv.

Kennzeichnung

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Für Veranstalter ist dabei entscheidend, dass sie in aller Regel Betreiber sind und nicht Anbieter, weshalb sie andere Pflichten treffen als den Hersteller des Systems. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter KI-Kennzeichnungspflicht, der weitere Rahmen unter KI-Verordnung für Veranstalter.

Unabhängig von der rechtlichen Pflicht spricht einiges für einen schlichten Hinweis im Bildnachweis. Er kostet nichts und nimmt der Frage die Schärfe, sollte sie später gestellt werden.

Menschen im Bild

Generierte Gesichter zeigen keine realen Personen, und deshalb greift das Recht am eigenen Bild zunächst nicht. Zwei Fallstricke bleiben trotzdem. Der erste ist die zufällige Ähnlichkeit mit einer wiedererkennbaren Person, die bei bekannten Gesichtern durchaus vorkommt. Der zweite wiegt schwerer: Ein generiertes Porträt mit einem erfundenen Zitat darunter ist eine erfundene Referenz, ganz gleich wie das Bild entstanden ist.

Für echte Personen ändert sich durch KI nichts. Wer Teilnehmende, Referierende oder Standpersonal abbildet, braucht dafür weiterhin eine Grundlage, siehe Einwilligung. Ein generiertes Bild, das auf einem echten Foto aufbaut, ist in dieser Hinsicht kein neues Bild.

Wem das Bild gehört

Paragraf 2 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 2. April 2026 (20 W 2/26) entschieden, dass ein KI-Erzeugnis nur dann ein Werk ist, wenn sich kreative Entscheidungen des Menschen darin wiederfinden. Die bloße Auswahl aus mehreren Vorschlägen reicht nicht, allgemeine Prompts reichen auch in großer Zahl nicht, und wer sich auf den Schutz beruft, muss die Entstehung darlegen. Ein rein maschinell erzeugtes Bild ist danach nicht geschützt.

Praktisch heißt das: Das Motiv lässt sich verwenden, aber niemand kann Dritten die Verwendung eines ähnlichen Motivs verbieten. Für ein Key Visual, das eine Marke über Jahre tragen soll, ist das ein Argument gegen die rein generierte Variante. Was der Anbieter des Werkzeugs zusätzlich in seinen Nutzungsbedingungen regelt, ist davon unabhängig und sollte vor dem Einsatz gelesen werden.

Abgrenzung

Das Stockfoto zeigt eine reale Szene mit realen Menschen, die ihre Zustimmung erteilt haben, und ist lizenziert. Das generierte Bild zeigt keine reale Szene und ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das Veranstaltungsfoto dokumentiert die eigene Veranstaltung und ist als einziges der drei ein Beleg. Nur das dritte darf so eingesetzt werden, als sei es einer.

Häufige Fragen

Darf ich ein generiertes Bild als Key Visual verwenden?

Ja, solange es nicht so wirkt, als dokumentiere es eine stattgefundene Veranstaltung. Für abstrakte Motive, Hintergründe und Symbolbilder ist das unproblematisch.

Muss ich generierte Bilder kennzeichnen?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung, wobei Veranstalter meist Betreiber und nicht Anbieter sind. Ein Hinweis im Bildnachweis ist in jedem Fall der sichere Weg.

Darf ich ein Publikum generieren, das es so nicht gab?

Nein, wenn das Bild für die Bewerbung eingesetzt wird. Ein voller Saal ist eine Aussage über den Zuspruch, und eine unzutreffende Aussage dieser Art ist eine irreführende geschäftliche Handlung.

Wem gehört ein generiertes Bild?

Ein Urheberrecht entsteht daran nach dem OLG Düsseldorf vom 2. April 2026 in der Regel nicht, weil kreative Entscheidungen des Menschen fehlen. Sie dürfen das Motiv nutzen, können anderen ein ähnliches aber nicht untersagen.

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