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KI-Kennzeichnungspflicht

KI-Kennzeichnungspflicht

Jan-Philipp Koch
·
August 26, 2026
August 26, 2026

Die KI-Kennzeichnungspflicht verlangt, den Einsatz künstlicher Intelligenz offenzulegen. Sie ergibt sich aus Artikel 50 der KI-Verordnung und gilt seit dem 2. August 2026. Betroffen sind unter anderem Chatbots, generierte Bilder und Systeme zur Emotionserkennung.

Person schreibt mit einem Chatbot auf dem Smartphone

Seit dem 2. August 2026 verbindlich

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem Inkrafttreten des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes am 29. Juli 2026 Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle. Für Veranstalter ist das keine ferne Regulierung: Wer einen Chatbot auf der Anmeldeseite betreibt oder generierte Bilder in der Bewerbung einsetzt, ist unmittelbar betroffen.

Anbieter und Betreiber sind zwei verschiedene Rollen

Der häufigste Fehler in Ratgebern ist, beide zu vermengen. Die Übersicht der Bundesnetzagentur trennt sie sauber. Absatz 1 und Absatz 2 richten sich an den Anbieter, also an den Hersteller des Systems: Er muss dafür sorgen, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen, und dass generierte Inhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet sind. Absatz 3 und Absatz 4 treffen den Betreiber, also Sie als Veranstalter. Praktisch heißt das: Bei der Auswahl einer Plattform fragen Sie, wie der Anbieter seine Pflichten erfüllt, und bei Ihrem eigenen Einsatz kümmern Sie sich um Ihre.

Die vier Fälle im Eventalltag

Der Chatbot auf der Veranstaltungsseite fällt unter Absatz 1. Ein Hinweis ist nur entbehrlich, wenn der KI-Einsatz für eine aufmerksame Person ohnehin offensichtlich ist, und darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Generierte Bilder und Videos für die Bewerbung fallen unter Absatz 2 und, soweit sie reale Personen oder Ereignisse täuschend darstellen, zusätzlich unter Absatz 4. Systeme zur Emotionserkennung, etwa eine Stimmungsauswertung im Publikum, lösen nach Absatz 3 eine eigene Informationspflicht aus und sind zugleich datenschutzrechtlich heikel; hier gilt die DSGVO zusätzlich.

Wo generierte Texte gerade nicht erfasst sind

Für Texte ist die Regel enger, als viele annehmen. Absatz 4 verlangt die Offenlegung nur bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und auch dann nicht, wenn die Inhalte einer menschlichen Überprüfung unterzogen wurden und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine mit KI vorbereitete und anschließend redigierte Einladungsmail ist danach regelmäßig nicht kennzeichnungspflichtig. Wer Einladungstexte mit KI erstellt und gegenliest, muss also nichts vermerken. Das entbindet nicht davon, die Aussagen zu prüfen.

Der Zeitpunkt ist vorgeschrieben, und das hat Folgen

Absatz 5 verlangt die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion, in klarer und erkennbarer Weise, und sie muss den Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen. Diese Kopplung an die Barrierefreiheit wird oft übersehen: Ein Hinweis, den ein Screenreader nicht ausgibt, erfüllt die Pflicht nicht. Wirtschaftlich ist die Vorgabe unangenehm. Ein Feldexperiment der Temple University mit über 6.200 Kunden zeigte, dass eine Offenlegung der Chatbot-Identität vor dem Gespräch die Kaufrate um mehr als 79,7 Prozent senkte, während der nicht offengelegte Bot so wirksam war wie ein geübter Mitarbeiter; die Studie nennt als Gegenmittel eine spätere Offenlegung, veröffentlicht in Marketing Science 2019. Genau dieser Weg ist in der EU seit August 2026 versperrt.

Was daraus folgt

Die Erkenntnis der Studie bleibt trotzdem nutzbar, nur anders herum. Der gemessene Rückgang beruhte darauf, dass Kundinnen und Kunden den offengelegten Bot als weniger sachkundig und weniger einfühlsam wahrnahmen, und er fiel geringer aus, wenn sie bereits Erfahrung mit KI hatten. Für Sie heißt das: Formulieren Sie den Hinweis nicht entschuldigend, sondern zusammen mit dem Nutzen und einem sichtbaren Weg zu einem Menschen. Ein Satz wie "Sie schreiben mit einem Assistenten, der Fragen zu Anmeldung und Anfahrt sofort beantwortet; für alles andere sind wir unter dieser Nummer erreichbar" erfüllt die Pflicht und nimmt ihr die Wirkung. Dieser Eintrag beschreibt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem 29. Juli 2026 zuständige Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle.

Muss ich einen KI-Chatbot auf der Eventseite kennzeichnen?

Ja, sofern der KI-Einsatz nicht ohnehin offensichtlich ist. Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, klar erkennbar und barrierefrei zugänglich sein.

Muss ich eine mit KI geschriebene Einladungsmail kennzeichnen?

In der Regel nicht. Die Offenlegungspflicht für Texte greift nur bei Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt.

Wer haftet, der Softwareanbieter oder ich?

Beide, aber für verschiedenes. Anbieter treffen die Pflichten aus Absatz 1 und 2, Betreiber die aus Absatz 3 und 4. Klären Sie bei der Auswahl einer Plattform, wie der Anbieter seinen Teil erfüllt.

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