Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen eine Veranstaltung ohne fremde Hilfe erreichen, verstehen und nutzen können. Das betrifft den Zugang zum Gebäude, die Anmeldung im Netz und die Kommunikation. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein Teil davon Pflicht, nicht mehr Kulanz.

Barrierefreiheit zerfällt bei Veranstaltungen in drei Bereiche, die unabhängig voneinander scheitern können. Die bauliche Ebene betrifft Rampen, Aufzüge, Türbreiten und Sanitäranlagen. Die digitale Ebene betrifft alles, was vor und während der Veranstaltung am Bildschirm passiert, also Anmeldung, Programm und Check-in. Die kommunikative Ebene betrifft Sprache, Untertitel und Gebärdensprache.
Der häufigste Fehler ist, nur an die erste zu denken. Eine Halle mit Rampe nützt wenig, wenn das Anmeldeformular mit einem Screenreader nicht bedienbar ist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025 und betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Veranstalter heißt das: Wer online Tickets verkauft oder Anmeldungen entgegennimmt, fällt in den Anwendungsbereich. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen, öffentliche Stellen unterliegen ohnehin schon der BITV.
Die Ausnahme sollte niemand als Freibrief lesen. Wer sie in Anspruch nimmt, verliert trotzdem die Teilnehmenden, die sich nicht anmelden konnten.
Technisch messbar wird Barrierefreiheit über die Web Content Accessibility Guidelines. Verlangt wird in der Regel Stufe AA. Die vier Punkte, an denen Anmeldestrecken am häufigsten scheitern:
Für öffentliche Stellen gilt zusätzlich die BITV; die Anforderungen stehen in Anlage 1 der BITV 2.0. Prüfen lassen kann man das nach dem Verfahren des BITV-Tests.
Eine Plattform, die eine App-Installation verlangt, schließt mehrere Gruppen gleichzeitig aus: Menschen mit älteren Geräten, mit vollem Speicher, mit knappem Datenvolumen und alle, die keine weitere App wollen. Bei Berufsorientierungstagen trifft das ausgerechnet die Schülerinnen und Schüler, die ohnehin die schlechtere Ausstattung haben.
Ein webbasierter Zugang löst das nebenbei mit und ist deshalb in Ausschreibungen öffentlicher Träger regelmäßig ein Muss-Kriterium.
Neben Rampe und Aufzug entscheiden Kleinigkeiten. Ein Leitsystem in großer, kontrastreicher Schrift. Hörschleifen an Bühne und Infostand. Ein Ruhebereich für Menschen mit sensorischer Überempfindlichkeit. Gangbreiten, die auch mit Rollstuhl passierbar bleiben, wenn Gesprächsgruppen stehen. Und Personal, das weiß, wen es bei Fragen holen kann.
Fragen Sie den Bedarf bei der Anmeldung ab, aber freiwillig und mit klarem Zweck. Diese Angaben sind Gesundheitsdaten und gehören nach der Veranstaltung als Erstes gelöscht; die Regeln dazu stehen unter Einwilligung und Löschfrist.
Die Grundmaßnahmen kosten fast nichts: verständliche Sprache, ausreichende Kontraste, ein Formular ohne Zeitlimit, ein Zugang ohne App. Teuer wird nur, was speziell ist, etwa Dolmetschen in Gebärdensprache. Wer die Grundlagen von Anfang an mitdenkt, zahlt dafür praktisch nichts. Wer sie nachrüstet, baut zweimal. Wie sich das in eine Ausschreibung übersetzen lässt, steht im Teilnehmermanagement.
Gilt das BFSG auch für uns als kleiner Veranstalter?
Es kommt auf Größe und Angebot an; für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Öffentliche Stellen sind ohnehin über die BITV gebunden. Klären Sie den Einzelfall, statt sich auf die Ausnahme zu verlassen.
Reicht es, wenn die Halle barrierefrei ist?
Nein. Wenn die Anmeldung im Netz nicht bedienbar ist, kommt niemand bis zur Halle. Die digitale Ebene entscheidet zuerst.
Was kostet ein barrierefreies Event mehr?
Die Grundlagen kosten fast nichts, wenn sie von Anfang an mitgedacht werden. Spezifische Leistungen wie Gebärdensprachdolmetschen oder Hörschleifen liegen je nach Umfang im drei- bis vierstelligen Bereich.
Wie prüfe ich meine Anmeldestrecke?
Ein erster Selbsttest: Bedienen Sie das Formular ausschließlich mit der Tastatur und schalten Sie die Maus weg. Wenn Sie den Fokus verlieren oder ein Feld nicht erreichen, haben Sie ein Problem. Für eine belastbare Aussage gibt es den BITV-Test.
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