Business Events
Konferenzen, Networking Events und weitere Veranstaltungsformate flexibel organisieren.
Karriereevents und Hochschulen
Karrieremessen und Firmenkontaktmessen zentral planen und durchführen.
Messen und Ausstellungen
Komplexe Veranstaltungen mit Ausstellern, Partnern und Teilnehmenden steuern.
Stripe ist ein Zahlungsdienstleister, über den Unternehmen Zahlungen im Internet annehmen, etwa per Karte oder Lastschrift. Bei Veranstaltungen läuft darüber der Verkauf von Tickets und Ausstellerpaketen, samt Rechnung und Auszahlung auf das eigene Konto.

Wer Tickets oder Standpakete online verkauft, braucht jemanden, der die Zahlung entgegennimmt, prüft und auf das eigene Konto weiterleitet. Diese Aufgabe übernimmt ein Zahlungsdienstleister. Stripe ist einer der verbreiteten Anbieter und wird meist nicht direkt genutzt, sondern steckt in der Software, mit der die Veranstaltung organisiert wird.
Für den Veranstalter bedeutet das: Die Käuferin zahlt im Buchungsvorgang, das Geld landet nach Abzug der Gebühren auf dem Konto des Veranstalters, und zu jeder Zahlung gibt es einen Beleg. Wie das insgesamt zusammenhängt, beschreibt der Eintrag Zahlungsabwicklung bei Events.
Die Gebühr ist der Preis für vier Dinge. Die Zahlung ist mit der Buchung erledigt, ein Stand ist also erst vergeben, wenn er bezahlt ist. Niemand muss Zahlungseingänge von Hand mit Rechnungen abgleichen. Mahnungen entfallen, siehe Zahlungsverzug. Und der Veranstalter hat das Geld vor der Veranstaltung und nicht Wochen danach.
Bei vielen kleinen Beträgen wie Tickets ist das fast immer günstiger als der Aufwand einer Überweisung auf Rechnung. Bei wenigen großen Beträgen lohnt der Blick auf die Zahlungsart: Ein Standpaket für mehrere Tausend Euro kostet über Karte spürbar mehr als über Lastschrift.
Stripe veröffentlicht seine Gebühren auf der eigenen Preisseite. Dort standen am 1. Oktober 2026 für den Standardtarif diese Sätze: 1,5 Prozent plus 0,25 Euro für Standardkarten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, 2,8 Prozent plus 0,25 Euro für Premiumkarten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, 2,5 Prozent plus 0,25 Euro für Karten aus dem Vereinigten Königreich und 0,35 Euro für eine SEPA-Lastschrift. Eine Einrichtungsgebühr oder Monatsgebühr nennt Stripe für diesen Tarif nicht.
Welcher Satz anfällt, hängt also von der Karte des Käufers ab und nicht vom Verkäufer. Firmenkarten zählen häufig zu den teureren Kartentypen, und gerade Aussteller zahlen oft mit Firmenkarte. Auf der Preisseite von FairUp steht deshalb als Richtwert eine Gebühr von in der Regel 2,9 Prozent plus 0,25 Euro je Zahlung. Der Rechner unten nimmt diesen vorsichtigen Wert als Voreinstellung.
Die Gebühren müssen nicht beim Veranstalter hängen bleiben. Zwei Wege sind üblich. Entweder sind sie im Preis einkalkuliert, der Aussteller sieht dann einen Paketpreis und nichts weiter. Oder sie werden als eigene Position auf den Paketpreis aufgeschlagen, sodass der Veranstalter genau den Betrag erhält, den er kalkuliert hat.
In FairUp lässt sich beides einstellen: Die Gebühren können auf die Ausstellerpakete umgelegt und dort als Plattformgebühr ausgewiesen werden, oder sie sind im Preis enthalten. Der Rechner oben zeigt für beide Fälle, welcher Preis beim Käufer steht und was beim Veranstalter ankommt.
Eine rechtliche Grenze ist dabei zu beachten. Nach Paragraf 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Lastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte verlangt, bei Zahlungskarten gilt das für Zahlungen von Verbrauchern. Ein Aufschlag, der an die gewählte Zahlungsart geknüpft ist, ist deshalb etwas anderes als eine allgemeine Gebühr, die für jede Buchung gilt. Vor allem bei Tickets für Privatpersonen sollte die Ausgestaltung rechtlich geprüft sein.
Zu jeder Zahlung entsteht ein Beleg, und wo die Buchung es vorsieht, eine Rechnung. Für die Buchhaltung zählt, dass sich Zahlungen, Gebühren und Auszahlungen einander zuordnen lassen, denn auf dem Konto kommt nicht jede Zahlung einzeln an, sondern eine Sammelauszahlung abzüglich der Gebühren. Was eine Rechnung im Veranstaltungsgeschäft enthalten muss, steht unter Rechnungsstellung.
Öffentliche Auftraggeber verlangen häufig eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format. Das ist ein eigenes Thema und mit einer per Karte bezahlten Rechnung im PDF-Format nicht erledigt. Wer an Kommunen oder Hochschulen verkauft, sollte diese Frage vor dem ersten Verkauf klären.
Kartendaten gibt die Käuferin direkt beim Zahlungsdienstleister ein. Der Veranstalter sieht und speichert sie nicht, und das ist der wichtigste Grund, Zahlungen nicht selbst abzuwickeln. Der Zahlungsdienstleister verarbeitet dabei personenbezogene Daten und gehört deshalb in die Datenschutzhinweise der Anmeldung, siehe DSGVO bei Events.
Die Gebühren werden im Budget vergessen und fehlen am Ende in der Abrechnung. Der Ticketpreis wird ohne Blick auf den festen Gebührenanteil gesetzt, der bei kleinen Beträgen stark ins Gewicht fällt. Auszahlung und Einzelzahlungen lassen sich in der Buchhaltung nicht zuordnen. Und Rückerstattungen werden zugesagt, ohne dass geregelt ist, wer die bereits angefallene Gebühr trägt, siehe Stornobedingungen.
Was ist Stripe?
Ein Zahlungsdienstleister, über den Unternehmen Zahlungen im Internet annehmen, etwa per Karte oder Lastschrift.
Was kostet eine Zahlung über Stripe?
Laut Preisseite von Stripe am 1. Oktober 2026 im Standardtarif 1,5 Prozent plus 0,25 Euro für Standardkarten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, 2,8 Prozent plus 0,25 Euro für Premiumkarten und 0,35 Euro für eine SEPA-Lastschrift.
Warum nennt FairUp 2,9 Prozent?
Als vorsichtigen Richtwert. Welcher Satz anfällt, hängt von der Karte des Käufers ab, und Firmenkarten zählen häufig zu den teureren Kartentypen.
Kommt zur Gebühr von Stripe noch etwas hinzu?
Bei FairUp die Plattformgebühr: 1,5 Prozent im Paket Starter, 0,9 Prozent im Paket Pro und in allen Messepaketen.
Kann der Veranstalter die Gebühren weitergeben?
Ja. In FairUp lassen sich die Gebühren auf die Ausstellerpakete umlegen und dort als Plattformgebühr ausweisen, oder sie sind im Preis enthalten. Ein Entgelt für eine bestimmte Zahlungsart ist nach Paragraf 270a BGB dagegen unwirksam.