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Viele Veranstaltungen starten mit einem Formular auf der Website, mit Google Forms oder einer Excel-Liste, manche inzwischen mit einem selbst gebauten Tool aus dem KI-Assistenten. Dieser Beitrag zeigt, wann das reicht, wann es teuer wird und was Datenschutz und Sicherheit dabei verlangen.

Die meisten Veranstaltungen beginnen nicht mit einer Software, sondern mit einem Formular. Eine Hochschule baut ein Anmeldefeld in ihre Website, ein Verband nimmt Google Forms, eine Kammer sammelt Rückmeldungen per E-Mail und trägt sie in eine Tabelle ein. Inzwischen kommt ein vierter Weg dazu: Jemand im Team lässt sich von einem KI-Assistenten in einem Nachmittag ein eigenes Anmeldetool bauen.
Alle vier Wege funktionieren, solange die Veranstaltung klein bleibt. Dieser Beitrag beantwortet die Fragen, die sich danach stellen: wann ein Formular reicht, wann es teuer wird, was der Datenschutz bei Formulardiensten verlangt und worauf zu achten ist, wenn das Werkzeug selbst gebaut ist. Er ist von einem Softwareanbieter geschrieben. Deshalb steht am Ende auch, in welchen Fällen eine Software überflüssig ist.
Für die Besucher vielleicht, für die Aussteller nicht. Eine Karrieremesse hat zwei Anmeldungen, die sehr unterschiedlich sind. Studierende geben Name, Studiengang und vielleicht einen Zeitslot an. Ein Unternehmen dagegen bucht ein Standpaket, wählt einen Stand, braucht eine Rechnung mit Pflichtangaben, pflegt ein Profil für den Katalog und meldet Standpersonal an. Ein Formular nimmt diese Angaben entgegen, verarbeitet sie aber nicht. Die Arbeit beginnt erst danach: Stände zuweisen, Rechnungen schreiben, Zahlungen abgleichen, Profile einsammeln, Änderungen nachtragen.
Bei 60 Ausstellern wird aus jeder dieser Aufgaben eine Tabelle mit 60 Zeilen, die mehrere Menschen gleichzeitig pflegen. Wie der Ablauf mit einem Ausstellerportal aussieht, beschreibt der Beitrag zur Ausstelleranmeldung online. Den Gesamtablauf einer Messe zeigt der Leitfaden zur Karrieremesse in acht Wochen.
| Aufgabe | Mit Formular und Tabelle | Mit Eventsoftware |
|---|---|---|
| Anmeldung entgegennehmen | ja | ja |
| Plätze begrenzen, Warteliste führen | von Hand nachzählen | automatisch |
| Bestätigung und Ticket verschicken | von Hand oder gar nicht | automatisch |
| Bezahlung und Rechnung | getrennt, von Hand abgleichen | aus der Buchung |
| Absage durch Teilnehmende | per E-Mail, von Hand austragen | selbst, Platz rückt nach |
| Einlass am Veranstaltungstag | ausgedruckte Liste | Check-in per QR-Code |
| Aussteller, Stand, Profil | mehrere Tabellen und Mailverläufe | ein Datensatz je Aussteller |
Die Tabelle beschreibt die übliche Ausstattung, nicht jedes Produkt. Es gibt Formulardienste mit Zusatzfunktionen und Eventsoftware ohne Ausstellerteil. Entscheidend ist die Frage, wer die rechte Spalte erledigt, wenn sie nicht automatisch passiert.
Es gibt viele Veranstaltungen, für die eine Eventsoftware zu viel wäre. Ein interner Workshop mit 25 Kolleginnen und Kollegen, ein Fachvortrag ohne Platzgrenze, ein Netzwerkabend, zu dem ohnehin nur eingeladene Gäste kommen. Wenn niemand bezahlt, die Raumgröße keine Rolle spielt und eine Person die Liste führt, leistet ein gut gebautes Anmeldeformular alles, was gebraucht wird.
Gut gebaut heißt: nur die Felder, die tatsächlich gebraucht werden, ein Hinweis auf den Zweck der Daten, eine Bestätigung an die angemeldete Person und eine feste Frist, nach der die Liste gelöscht wird. Wer diese vier Dinge einhält, hat mit einem Formular kein Problem, das eine Software lösen müsste.
Nicht ab einer bestimmten Teilnehmerzahl, sondern sobald eine von vier Bedingungen zutrifft. Die Plätze sind begrenzt, und wer zu spät kommt, soll auf eine Warteliste. Es fließt Geld, für Tickets, Standpakete oder Teilnahmebeiträge. Es gibt mehr als eine Gruppe mit eigenen Abläufen, etwa Besucher und Aussteller. Oder am Veranstaltungstag soll belegt werden, wer tatsächlich da war. Jede dieser Bedingungen erzeugt Handarbeit, die mit jeder weiteren Anmeldung wächst.
Excel ist dabei kein schlechtes Werkzeug, aber ein riskanter Ort für eine Teilnehmerliste, an der mehrere Menschen arbeiten. Der Wirtschaftsinformatiker Raymond Panko hat die Forschung zu Tabellenfehlern über Jahrzehnte zusammengetragen. In seiner Übersicht von 2015 kommt er zu drei Ergebnissen: Fehler sind je Zelle selten, in größeren Tabellen ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens ein falscher Endwert enthalten. Fehler sind schwer zu finden. Und wer Tabellen baut, überschätzt deren Richtigkeit deutlich.
Für eine Teilnehmerliste heißt das ganz praktisch: eine doppelte Zeile, eine vergessene Absage, eine falsch kopierte E-Mail-Adresse. Einzeln sind das Kleinigkeiten. Zusammen entscheiden sie darüber, ob am Eingang die richtigen Namen auf der Liste stehen und ob die No-Show-Rate hinterher stimmt. Wie sich die Kosten der Handarbeit gegen eine Lizenz rechnen lassen, zeigt der Beitrag Was Eventsoftware wirklich kostet.
Ja, wenn die Organisation den Dienst im Geschäftskonto mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nutzt und die übrigen Pflichten selbst erfüllt. Mit einem privaten Konto nein. Der Grund liegt in Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung: Wer personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lässt, darf nur mit Anbietern arbeiten, die hinreichende Garantien bieten, und braucht einen Vertrag, der Gegenstand, Dauer und Pflichten festlegt. Was dieser Vertrag regelt, erklärt der Eintrag zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Bei Google ist das belegbar geregelt. In der Dienstübersicht von Google Workspace gehört Google Forms zu den Kerndiensten, für die Googles Datenverarbeitungsbedingungen gelten. Ein privates, kostenloses Google-Konto läuft dagegen unter den allgemeinen Nutzungsbedingungen, und dort gibt es keinen solchen Vertrag. Für Microsoft Forms stellt sich dieselbe Frage: Läuft der Dienst im Geschäftskonto Ihrer Organisation unter dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung des Anbieters? Das klären Sie mit Ihrer IT, bevor das erste Formular online geht.
Beide Anbieter sind US-Unternehmen. Seit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023 gilt für Organisationen, die in der Liste des Datenschutzrahmens EU-USA stehen, ein angemessenes Schutzniveau. Google LLC hat sich nach eigener Angabe zertifizieren lassen. Das Gericht der Europäischen Union hat am 3. September 2025 die Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses abgewiesen, wie die Pressemitteilung zur Rechtssache T-553/23 festhält. Gegen das Urteil konnte binnen zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden. Ob ein Verfahren dort anhängig ist, gehört vor jede Grundsatzentscheidung Ihres Hauses geprüft.
Eigene Einordnung: Die Übermittlung ist damit derzeit zulässig, aber sie ist nicht der einzige Punkt. Auch mit dem richtigen Konto bleiben die Pflichten beim Veranstalter: Datenschutzhinweise nach Artikel 13, eine Löschfrist für die Antworten, ein enger Kreis von Personen mit Zugriff und keine Freigabe des Antwortblatts per offenem Link. Öffentliche Stellen haben oft eigene Vorgaben zu Cloud-Diensten, die strenger sind als das Gesetz. Wer für eine Hochschule oder Kommune arbeitet, fragt deshalb zuerst die Datenschutzbeauftragte. Die übrigen Prüfpunkte für jede Anmeldelösung stehen in den zwölf Prüfkriterien.
Selbst bauen lohnt sich, wenn der Ablauf so besonders ist, dass ihn keine fertige Lösung abbildet, und wenn jemand dauerhaft für das Werkzeug verantwortlich bleibt. In allen anderen Fällen ist eine fertige Software meist günstiger, weil der Bau nur der kleinste Teil der Kosten ist. Danach kommen Hosting, Sicherheitsupdates, Anpassungen an neue Anforderungen, Fehlerbehebung am Veranstaltungstag und die Frage, wer das alles noch versteht, wenn die Person geht, die es gebaut hat.
Dazu kommt die Verantwortung. Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung von Anfang an. Bei einer fertigen Software prüfen Sie diese Maßnahmen beim Anbieter. Bei einem eigenen Werkzeug sind Sie selbst der Anbieter und müssen sie nachweisen können. Was dazu gehört, beschreibt der Eintrag zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen.
| Frage | Eigenbau | Fertige Software |
|---|---|---|
| Passt der Ablauf exakt? | ja, wenn gut beschrieben | meist, mit Kompromissen |
| Wer betreibt und aktualisiert? | das eigene Haus | der Anbieter |
| Wer weist die Sicherheit nach? | das eigene Haus | der Anbieter, geprüft durch Sie |
| Was passiert, wenn die Entwicklerin geht? | Wissen geht mit | Vertrag bleibt |
| Wie schnell ist es einsatzbereit? | nach Entwicklung und Test | sofort |
Eine Vergabefrage kommt bei öffentlichen Stellen hinzu. Auch eine Eigenentwicklung durch einen Dienstleister ist ein Auftrag, und die Leistungsbeschreibung dafür ist aufwendiger als für ein Standardprodukt. Wie eine Beschaffung sauber abläuft, steht im Leitfaden zur Beschaffung von Eventsoftware.
Darauf, dass Sie damit ein Stück Software mit personenbezogenen Daten betreiben, und zwar mit allen Pflichten, die dazugehören. Dass der Code von einem Assistenten stammt, macht ihn nicht sicherer, eher im Gegenteil. Veracode hat für seinen GenAI Code Security Report Code von über 100 Sprachmodellen in Java, JavaScript, Python und C# geprüft. In 45 Prozent der Tests enthielt der erzeugte Code eine Sicherheitslücke, und größere, neuere Modelle schnitten dabei nicht besser ab. Das ist ein Anbieterbericht eines Sicherheitsunternehmens, aber er deckt sich mit der Forschung.
Eine Nutzerstudie der Stanford University, vorgestellt auf der Sicherheitskonferenz CCS 2023, hat Teilnehmende mit und ohne KI-Assistenten Programmieraufgaben mit Sicherheitsbezug lösen lassen. Wer den Assistenten nutzte, schrieb deutlich unsicheren Code und hielt ihn zugleich häufiger für sicher. Die Studie arbeitete mit einem Modell aus dem Jahr 2022, die Grundaussage zur Selbstüberschätzung trifft aber genau den Fall, um den es hier geht: Ein Werkzeug, das funktioniert, wirkt fertig.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die französische Behörde ANSSI haben 2024 gemeinsame Empfehlungen für KI-Programmierassistenten veröffentlicht. Die wichtigsten: Die Assistenten ersetzen keine erfahrenen Entwickler, vor dem Einsatz gehört eine Risikoanalyse dazu, und erzeugter Code soll grundsätzlich geprüft und nachvollzogen werden. Für ein selbst gebautes Anmeldetool ergeben sich daraus fünf Prüfschritte.
Nichts davon spricht grundsätzlich gegen ein eigenes Werkzeug. Es spricht dagegen, ein Werkzeug mit echten Teilnehmerdaten zu betreiben, das niemand außer dem Assistenten verstanden hat.
FairUp ist eine fertige Eventsoftware und deckt die Fälle ab, in denen ein Formular nicht mehr reicht. Schon im kostenlosen Plan gibt es Eventseite, Anmeldung, Teilnehmerverwaltung und Check-in per QR-Code für bis zu fünf gleichzeitige Veranstaltungen mit je 150 Teilnehmenden. Teilnehmerbegrenzung und Warteliste gehören ebenfalls zum Funktionsumfang. Ticketverkauf kommt mit den kostenpflichtigen Paketen, Ausstelleranmeldung, Standvergabe und Rechnungen ab dem Paket Expo. Die Daten liegen auf Servern in Frankfurt, Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter liegen vor, Exporte gibt es als Excel, CSV oder PDF.
Zwei Grenzen gehören dazu. Eine direkte Anbindung an ein CRM gehört nicht zum Standard, die Übergabe läuft über Exporte. Und für den internen Workshop mit 25 Personen ohne Platzgrenze brauchen Sie FairUp nicht, dafür reicht das Formular aus dem zweiten Abschnitt. Welche Plattform zu welchem Einsatzfall passt, ordnet der Vergleich von Eventsoftware ein, die Pakete stehen auf der Preisseite.
Nicht automatisch. Auch das eigene Formular verarbeitet personenbezogene Daten, braucht Datenschutzhinweise, eine Löschfrist und einen Vertrag mit dem Hosting-Anbieter. Der Unterschied liegt darin, wer die technischen Maßnahmen umsetzt und nachweist.
Rechtlich ist das im Geschäftskonto von Google Workspace mit den Datenverarbeitungsbedingungen grundsätzlich möglich. Viele Hochschulen haben aber eigene Vorgaben zu Cloud-Diensten. Entscheidend ist deshalb die Freigabe durch die Datenschutzbeauftragte des eigenen Hauses.
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Plätze begrenzt sind, Geld fließt, mehrere Gruppen eigene Abläufe haben oder die Anwesenheit belegt werden soll. Trifft nichts davon zu, reicht oft ein Formular.
Nein, aber er ist nicht von selbst sicher. Studien finden in einem erheblichen Teil der Fälle Sicherheitslücken, und BSI und ANSSI empfehlen, erzeugten Code grundsätzlich zu prüfen. Wer Teilnehmerdaten damit verarbeitet, sollte ihn von einer fachkundigen Person prüfen lassen.
Ja. Die meisten Anmeldesysteme können Teilnehmerdaten per CSV übernehmen, sofern der Zweck der ursprünglichen Erhebung die weitere Nutzung trägt. Der beste Zeitpunkt für den Wechsel liegt zwischen zwei Veranstaltungen.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage nach dem Stand vom 5. Oktober 2026 ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Der kostenlose Plan von FairUp deckt bis zu fünf gleichzeitige Veranstaltungen mit je 150 Teilnehmenden ab: Eventseite, Anmeldung, Teilnehmerverwaltung und Check-in per QR-Code. Vollständig mit Ihrem eigenen Branding, auf Servern in Deutschland, ohne Kreditkarte.
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