Symposium
Ein Symposium ist eine wissenschaftliche Fachveranstaltung, auf der Fachleute ein eng umrissenes Thema in Vorträgen und Diskussionen behandeln. Es ist meist kleiner als ein Kongress, oft international besetzt und wird an Hochschulen und Forschungseinrichtungen häufig mit Drittmitteln, etwa der DFG, finanziert.

Was ein Symposium ist
Der Begriff geht auf das griechische Symposion zurück, ursprünglich ein Gastmahl mit Gespräch. Heute bezeichnet er eine wissenschaftliche Veranstaltung, auf der Fachleute ein Thema in Vorträgen und Diskussionen behandeln. Der Duden nennt als verwandte Begriffe Kolloquium, Konferenz und Kongress.
Unsere Einordnung: In der Praxis ist ein Symposium kleiner und thematisch enger als ein Kongress und stärker auf Diskussion angelegt. Ein Kolloquium ist oft noch kleiner und findet regelmäßig innerhalb eines Instituts statt. Feste Grenzen gibt es nicht, entscheidend ist, wie die ausrichtende Einrichtung das Format versteht.
Wie Symposien finanziert werden
Viele Symposien an Hochschulen laufen über Drittmittel. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert nach ihrem Merkblatt 1.09 internationale wissenschaftliche Veranstaltungen in Deutschland mit einem Zuschuss zur Deckung des Fehlbedarfs. Voraussetzung ist ein deutlich erkennbarer internationaler Charakter: Mindestens 30 Prozent der Teilnehmenden müssen an einer ausländischen Forschungseinrichtung tätig sein. Antragsberechtigt sind in der Regel promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, und die DFG sagt eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten zu.
Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Teilnehmenden. Als Teilnehmende zählen laut Merkblatt nur die beteiligten, in der Regel promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, nicht Studierende und Doktorandinnen oder Doktoranden. Endgültig festgesetzt wird der Betrag nach der Veranstaltung anhand der tatsächlichen Zahl, die bei der Abrechnung zu belegen ist. Kommen weniger als beantragt, kann die DFG kürzen, kommen mehr, gibt es nichts nach. Die Abrechnung mit kurzem Sachbericht ist spätestens drei Monate nach der Veranstaltung fällig.
Nicht gefördert werden laut Merkblatt unter anderem Honorare für Referierende und Organisierende, Bewirtung, Rahmenprogramm und Dolmetschen. Bei digitalen oder teildigitalen Formaten sind dagegen Kosten für Konferenzregistrierungs- und Konferenzplattformen förderfähig.
Ausdrücklich nicht gefördert werden nach dem Merkblatt Tagungen ständischer oder standespolitischer Zusammenschlüsse, berufliche Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitstreffen zur Vorbereitung gemeinsamer Projekte und Sommerschulen. Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften kann die DFG im Abstand von zwei Jahren unterstützen, dann allerdings nur mit einem Zuschuss für die vortragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland.
Was daraus für die Organisation folgt
Unsere Einordnung: Wer ein gefördertes Symposium ausrichtet, braucht von Anfang an eine saubere Teilnehmerliste mit Status und Einrichtung, denn genau daraus ergeben sich der internationale Anteil und die anrechenbare Zahl. Am einfachsten gelingt das, wenn diese Angaben schon im Anmeldeformular abgefragt werden und der Check-in festhält, wer wirklich da war. Bei einem Antrag mit sechs Monaten Vorlauf lohnt es zudem, Call for Papers und Einladungen der Referierenden früh zu planen.
Häufige Fehler
Eine Teilnehmerzahl im Antrag, die nachher nicht erreicht wird, kostet Fördergeld. Ebenso verbreitet ist eine Anwesenheitsliste auf Papier, aus der sich Status und Herkunft nicht mehr nachvollziehen lassen. Und wer Bewirtung oder Honorare aus dem Zuschuss plant, muss sie später aus anderen Mitteln decken.
Häufige Fragen
Was ist ein Symposium?
Eine wissenschaftliche Fachveranstaltung, auf der Fachleute ein eng umrissenes Thema in Vorträgen und Diskussionen behandeln. Es ist meist kleiner als ein Kongress und stärker auf Diskussion angelegt.
Fördert die DFG Symposien?
Ja, internationale wissenschaftliche Veranstaltungen in Deutschland nach dem Merkblatt 1.09. Mindestens 30 Prozent der Teilnehmenden müssen an einer ausländischen Forschungseinrichtung tätig sein, der Zuschuss richtet sich nach der tatsächlichen Zahl der Teilnehmenden.
Zählen Studierende bei der DFG-Förderung als Teilnehmende?
Nein. Laut Merkblatt zählen nur die beteiligten, in der Regel promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, nicht Studierende und Doktorandinnen oder Doktoranden.