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Eine Praktikumsbörse bündelt offene Praktikumsplätze an einem Ort, als Onlineverzeichnis, als Aushang oder als eigene Veranstaltung. Für Studierende ist das Praktikum einer der häufigsten Wege zur ersten Stelle, für Arbeitgeber der günstigste Weg, Nachwuchs kennenzulernen.

Dass Praktika zu Stellen führen, ist gut belegt. Das Hochschul-Informations-System HIS, heute DZHW, fragte den Prüfungsjahrgang 2005, wie die erste Stelle gefunden wurde. Im Bericht Übergänge und Erfahrungen nach dem Hochschulabschluss von Kolja Briedis nannten 25 Prozent der Absolventen von Fachhochschulen und 15 Prozent der Absolventen von Universitäten ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit im Betrieb als Weg zur ersten Stelle. Der Bericht hält allgemein fest, dass bestehende Verbindungen traditionell häufig ein Türöffner ins Erwerbsleben sind und die meisten Neuakademiker ihre erste Stelle nicht über eine Stellenanzeige finden.
Die Daten sind alt und betreffen den Jahrgang 2005. Als eigene Einordnung bleibt der Mechanismus plausibel: Wer drei Monate im Betrieb war, ist für beide Seiten kein Unbekannter mehr. Eine Praktikumsbörse setzt genau an dieser Stelle an.
Drei Formen kommen vor. Das Onlineverzeichnis des Career Service, in dem Unternehmen ihre Plätze einstellen. Der Aushang auf einer Veranstaltung, siehe Job Wall. Und die Praktikumsbörse als Veranstaltung, eine kleine Messe, auf der Unternehmen ausschließlich Praktika und Abschlussarbeiten anbieten, oft früher im Semester als die große Firmenkontaktmesse.
Ein Eintrag ist brauchbar, wenn er fünf Fragen beantwortet: Was ist die Aufgabe? In welchem Zeitraum und wie lange? Für welche Fachrichtungen und ab welchem Semester? Ist es als Pflichtpraktikum anrechenbar? Und was wird gezahlt? Die letzten beiden Angaben fehlen nach unserer Erfahrung am häufigsten.
Die Unterscheidung hat eine rechtliche Seite. Nach Paragraf 22 des Mindestlohngesetzes gelten Praktikanten grundsätzlich als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, haben also Anspruch auf den Mindestlohn. Ausgenommen sind unter anderem Praktika, die aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend sind, Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Ausbildung oder ein Studium und Praktika von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor ein solches Praktikum beim selben Unternehmen bestand.
Für eine Praktikumsbörse folgt daraus, dass die Angaben Pflicht oder freiwillig und die Dauer keine Nebensache sind. Sie entscheiden darüber, welche Vergütung geschuldet ist. Wie ein einzelnes Angebot einzuordnen ist, prüft das Unternehmen; die Börse sollte die Angaben aber abfragen.
Ein Verzeichnis ist so gut wie sein ältester Eintrag. Angebote brauchen ein Ablaufdatum, nach dem sie verschwinden oder bestätigt werden müssen. Die Pflege gehört zu den Unternehmen, nicht zum Career Service: Wer sein Angebot selbst einstellt und ändert, hält es aktuell. Die Hochschule gibt Felder und Kategorien vor, damit sich nach Fachrichtung, Zeitraum und Art filtern lässt.
Am stärksten ist eine Praktikumsbörse, wenn sie mit einer Veranstaltung verbunden ist. Stehen die Plätze vorher online, kommen Studierende mit einem Ziel an den Stand. Nach der Veranstaltung bleiben die Angebote sichtbar, und wer noch nicht passt, kann in einen Talentpool aufgenommen werden. Welche Wirkung Messeauftritte für Arbeitgeber haben, steht unter Recruiting-Event.
Angebote ohne Zeitraum und Vergütung. Abgelaufene Einträge, die niemand entfernt. Freitext statt Kategorien, sodass sich nichts filtern lässt. Keine Angabe, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum anerkannt werden kann. Und eine Börse, die nur am Messetag aushängt und danach verschwindet.
Was ist eine Praktikumsbörse?
Ein Ort, an dem offene Praktikumsplätze gebündelt werden, als Onlineverzeichnis, als Aushang oder als eigene Veranstaltung.
Wie oft führt ein Praktikum zur ersten Stelle?
In der HIS-Absolventenbefragung des Jahrgangs 2005 nannten 25 Prozent der Absolventen von Fachhochschulen und 15 Prozent der Absolventen von Universitäten ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit im Betrieb als Weg zur ersten Stelle.
Gilt der Mindestlohn für Praktika?
Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind nach dem Mindestlohngesetz unter anderem Pflichtpraktika und bestimmte Praktika von bis zu drei Monaten.
Welche Angaben braucht ein Praktikumsangebot?
Aufgabe, Zeitraum und Dauer, Fachrichtung, ob es als Pflichtpraktikum anrechenbar ist, und die Vergütung.