Kleinbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt. Für sie gelten nach Paragraf 33 UStDV vereinfachte Pflichtangaben: Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Art und Umfang der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz. Bei Veranstaltungen betrifft das vor allem Tickets und kleine Teilnahmebeiträge.

Was als Kleinbetragsrechnung gilt
Die Regel steht in Paragraf 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss danach mindestens vier Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung sowie das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe mit dem anzuwendenden Steuersatz. Gilt eine Steuerbefreiung, genügt statt des Steuersatzes ein Hinweis darauf.
Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag, also den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer. Für bestimmte Sonderfälle, etwa innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen, bei denen der Empfänger die Steuer schuldet, gilt die Vereinfachung nach demselben Paragrafen nicht.
Was im Vergleich zur normalen Rechnung fehlen darf
Unsere Einordnung: Die Liste ist kürzer als bei einer vollständigen Rechnung. Es fehlen vor allem Name und Anschrift des Empfängers, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden und der getrennte Ausweis von Netto und Steuer. Wer mehr angibt, macht nichts falsch. Welche Angaben eine vollständige Rechnung braucht, beschreibt der Eintrag Rechnungsstellung bei Events.
Keine E-Rechnungspflicht für Kleinbeträge
Seit 2025 wird die E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen schrittweise Pflicht. Das Bundesministerium der Finanzen stellt in seinen Antworten zur E-Rechnung aber klar: Auch wenn eine Pflicht zur Rechnung besteht, muss sie bei Kleinbeträgen bis 250 Euro Bruttobetrag nicht als E-Rechnung ausgestellt werden. Dasselbe gilt laut BMF für Fahrausweise, Leistungen von Kleinunternehmern und Leistungen an juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Was eine E-Rechnung ist, steht im eigenen Eintrag.
Was das für Veranstaltungen heißt
Unsere Einordnung aus der Praxis: Die meisten Tickets für Workshops, Fachtagungen oder Abendveranstaltungen liegen unter 250 Euro. Für sie reicht ein Beleg mit den vereinfachten Angaben, und Firmen können daraus in der Regel die Vorsteuer ziehen, wenn die Angaben vollständig sind. Bei Standpaketen, Sponsoring oder Gruppenbuchungen wird die Grenze dagegen schnell überschritten, dann braucht es eine vollständige Rechnung und im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen eine E-Rechnung. Ob auf den Ticketpreis überhaupt Umsatzsteuer anfällt, klärt der Eintrag Umsatzsteuer bei Veranstaltungen.
Ein Sonderfall sind Gruppen: Bucht eine Person zehn Tickets zu je 50 Euro in einem Vorgang, liegt der Gesamtbetrag der Rechnung bei 500 Euro. Unsere Einordnung: Maßgeblich ist der Betrag der einzelnen Rechnung, nicht der Preis je Ticket.
Häufige Fehler
Belege ohne Steuersatz, ohne Anschrift des Veranstalters oder mit einem Betrag, der über 250 Euro liegt, sind die typischen Fälle, in denen Firmen eine neue Rechnung anfordern. Ebenso häufig fehlt bei steuerbefreiten Veranstaltungen der Hinweis auf die Befreiung.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag gilt eine Kleinbetragsrechnung?
Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro einschließlich Umsatzsteuer, so regelt es Paragraf 33 UStDV.
Welche Angaben braucht eine Kleinbetragsrechnung?
Vollständigen Namen und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuer in einer Summe mit Steuersatz oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Muss eine Kleinbetragsrechnung eine E-Rechnung sein?
Nein. Laut Bundesfinanzministerium müssen Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro brutto nicht als E-Rechnung ausgestellt werden, auch wenn eine Rechnungspflicht besteht.