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Sicherheitskonzept

Sicherheitskonzept

Jan-Philipp Koch
·
August 23, 2026
August 23, 2026

Ein Sicherheitskonzept beschreibt schriftlich, welche Gefahren bei einer Veranstaltung bestehen und wer im Ernstfall was tut. Ob es verlangt wird, hängt von Größe, Art und Ort ab und richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

Sicherheitspersonal kontrolliert einen Besucher am Stadioneingang

Wann eines verlangt wird

Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder knüpfen die Pflicht an Besucherzahl und Art der Veranstaltung. Die Behörde kann ein Konzept aber auch dann verlangen, wenn die formale Schwelle nicht erreicht ist, etwa bei besonderen Risiken durch Programm, Ort oder Publikum. Weil es sich um Landesrecht handelt, unterscheiden sich Schwellenwerte und Anforderungen zwischen den Bundesländern erheblich. Maßgeblich ist immer die Fassung des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, nachzulesen etwa in der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung. Eine Zahl aus einem anderen Bundesland ist deshalb kein verlässlicher Anhaltspunkt.

Der Aufbau

Ein brauchbares Konzept beginnt mit der Beschreibung der Veranstaltung selbst: Ort, Zeit, erwartete Besucherzahl, Zielgruppe und Ablauf. Darauf folgt die Gefährdungsbeurteilung, also die nüchterne Frage, was schiefgehen kann. Erst aus ihr ergeben sich die Maßnahmen. Wer in umgekehrter Reihenfolge arbeitet und zuerst Maßnahmen sammelt, bekommt eine Liste ohne Begründung, die in der Abstimmung mit den Behörden nicht trägt, weil zu jeder Maßnahme die Frage kommt, welches Risiko sie eigentlich adressiert.

Die Zahl, die alles bestimmt

Der wichtigste Wert im Konzept ist die zulässige Besucherzahl. Sie ergibt sich nicht aus der Fläche allein, sondern aus den Rettungswegen. Wie die Rechnung funktioniert, steht unter maximale Personenzahl. Aus ihr folgen Ticketkontingent, Einlasssteuerung und Personalbedarf. Sie sollte deshalb vor dem Verkaufsstart feststehen und nicht danach, denn eine nachträgliche Korrektur nach unten bedeutet, bereits verkaufte Plätze zurückzunehmen.

Wer was tut

Ein Konzept ohne benannte Personen bleibt Papier. Für jede Aufgabe muss feststehen, wer sie übernimmt und wer im Verhinderungsfall einspringt: wer eine Räumung auslöst, wer die Einsatzkräfte einweist, wer die Durchsage macht und wer entscheidet, wenn niemand aus der Leitung erreichbar ist. Diese Namen gehören auch dem Standpersonal und den beteiligten Dienstleistern bekannt gemacht. Eine Zuständigkeit, die nur im Dokument steht und die im Team niemand kennt, wirkt im Ernstfall nicht.

Abstimmung braucht Vorlauf

Ein Sicherheitskonzept ist kein internes Dokument. Es wird mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst abgestimmt, bei größeren Veranstaltungen auch mit der Polizei. Diese Runde findet nicht kurzfristig statt, und sie endet häufig mit Auflagen. Wer sie zu spät ansetzt, verhandelt unter Zeitdruck über Anforderungen, die Konzept und Kalkulation nachträglich verändern.

Verhältnis zu den anderen Pflichten

Das Sicherheitskonzept ersetzt weder den Brandschutz noch die Pflichten aus dem Mietvertrag mit der Versammlungsstätte. Es führt sie zusammen. Und es entlastet nicht von der Veranstalterhaftung, sondern dokumentiert, dass die erkennbaren Gefahren bedacht wurden. Genau diese Dokumentation zählt, wenn später jemand fragt, was vorher bekannt war.

Häufige Fragen

Ab welcher Besucherzahl brauche ich ein Sicherheitskonzept?

Das regelt jedes Bundesland eigenständig, eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Fragen Sie früh beim zuständigen Ordnungsamt nach, statt sich auf einen Wert aus einem anderen Land zu verlassen.

Kann ich eine Vorlage aus dem Netz verwenden?

Als Gliederungshilfe ja, als fertiges Dokument nein. Der Kern ist die Gefährdungsbeurteilung für genau diesen Ort und dieses Programm, und die kann keine Vorlage liefern.

Wer schreibt das Konzept?

Der Veranstalter verantwortet es. Bei größeren oder ungewöhnlichen Veranstaltungen wird üblicherweise eine fachkundige Person hinzugezogen, gerade für die Gefährdungsbeurteilung.

Muss das Konzept jedes Mal neu erstellt werden?

Nein, aber es muss zur konkreten Veranstaltung passen. Bei einer Wiederholung am selben Ort reicht meist eine Fortschreibung. Sobald sich Programm, Ort oder Besucherzahl ändern, wird daraus mehr.

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