Brandschutz bei Veranstaltungen umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass ein Feuer entsteht, und die sicherstellen, dass alle Anwesenden im Ernstfall herauskommen. Der zweite Teil ist der wichtigere und wird in der Planung regelmäßig unterschätzt.

Brandschutz zerfällt in zwei Aufgaben. Der vorbeugende Teil betrifft Materialien, Elektrik und offene Flammen. Der zweite Teil, die Entfluchtung, betrifft die Frage, wie viele Menschen in welcher Zeit wo hinauskommen. In der Praxis wird fast immer der erste Teil bedacht und der zweite erst bei der Abnahme.
Dabei bestimmt die Entfluchtung, wie viele Menschen überhaupt kommen dürfen. Die Rechnung dazu steht unter maximale Personenzahl. Rettungswegbreiten sind der Engpass, nicht die Quadratmeter.
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder schreiben Mindestbreiten, Höchstlängen und Kennzeichnung der Rettungswege vor; nachzulesen etwa in der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung. Diese Flächen sind dauerhaft frei zu halten, und zwar nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch im Auf- und Abbau.
Der häufigste Verstoß ist banal: Rollcontainer, Kisten und Werbeaufsteller, die in einem Gang zwischengelagert werden, weil gerade kein Platz ist. Genau deshalb gehören die Sperrflächen in den Hallenplan und nicht nur in die Begehung.
Dekoration, Stoffe und Messebauten unterliegen Anforderungen an das Brandverhalten. Üblich ist der Nachweis über Baustoffklassen; welche Klasse verlangt wird, hängt von Ort und Verwendung ab. Bei Ausstellerständen ist das der Punkt, an dem sich Veranstalter und Aussteller regelmäßig missverstehen.
Klären Sie in den Ausstellerbedingungen ausdrücklich, wer die Nachweise beibringt und bis wann. Ein Stand, der am Aufbautag ohne Zertifikat dasteht, kostet Sie die Abnahme.
Ein Brandschutzkonzept ist erst dann brauchbar, wenn jede beteiligte Person ihre Aufgabe kennt. Drei Rollen sollten schriftlich benannt sein: wer die Räumung auslöst, wer die Feuerwehr einweist und wer welchen Bereich abgeht.
Bei größeren Veranstaltungen verlangt die Behörde zusätzlich eine Brandsicherheitswache. Wer sie stellt und bezahlt, gehört in den Mietvertrag mit der Versammlungsstätte und nicht in ein Gespräch zwei Wochen vorher.
Vier Fragen gehören in die erste Abstimmung mit dem Betreiber: Gibt es ein bestehendes Brandschutzkonzept, und deckt es unsere Nutzung ab? Wie viele Personen lässt die Entfluchtung zu? Welche Nachweise brauchen wir von Ausstellern? Und ist eine Brandsicherheitswache erforderlich?
Die Antworten bestimmen Ticketkontingente, Ausstellerbedingungen und Budget. Sie nachträglich einzuholen bedeutet, die Planung noch einmal von vorn zu beginnen.
Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Der Betreiber für die bauliche Seite und die technischen Anlagen, der Veranstalter für den Ablauf, die Einhaltung der Personenzahl und die Freihaltung der Rettungswege. Die Aufteilung gehört schriftlich in den Mietvertrag.
Dürfen Rettungswege kurzzeitig zugestellt werden?
Nein, auch nicht im Aufbau. Ein Gang, der als Rettungsweg ausgewiesen ist, muss durchgehend frei bleiben.
Brauchen Aussteller eigene Nachweise?
In der Regel ja, für Standbau und Dekoration. Legen Sie das in den Ausstellerbedingungen fest, samt Frist, sonst steht es am Aufbautag zur Diskussion.
Ab wann wird eine Brandsicherheitswache verlangt?
Das entscheidet die zuständige Behörde anhand von Größe und Nutzung. Früh anfragen, weil Termine Vorlauf brauchen.
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