Eventversicherung ist der Sammelbegriff für Policen, die Risiken einer Veranstaltung abdecken, von Personen- und Sachschäden über den Ausfall bis zur eingesetzten Technik. Welche davon sinnvoll ist, hängt vom Format ab und nicht von der Größe allein.

In der Praxis geht es fast immer um dieselben drei Fragen. Erstens: Was passiert, wenn jemand zu Schaden kommt? Das deckt die Veranstalterhaftpflicht. Zweitens: Was passiert, wenn die Veranstaltung ausfällt oder abgebrochen werden muss? Dafür gibt es die Ausfallversicherung. Drittens: Was passiert mit gemieteter oder eigener Technik? Dafür greifen Elektronik- und Equipmentpolicen. Alles Weitere baut auf diesen dreien auf.
Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstalterhaftung und ist diejenige Police, die am seltensten fehlen sollte. Achten Sie darauf, ob Auf- und Abbau mitversichert sind und ob Schäden an der gemieteten Versammlungsstätte eingeschlossen sind. Beides wird häufig vorausgesetzt und ist doch nicht immer enthalten. Gerade Mietsachschäden sind ein klassischer Streitpunkt, weil eine Halle nach der Veranstaltung selten so aussieht wie vorher.
Eine Ausfallversicherung ersetzt vergebliche Aufwendungen oder entgangene Einnahmen, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Entscheidend ist die Liste der versicherten Ursachen. Wetter, Erkrankung einer Schlüsselperson und behördliche Anordnungen werden unterschiedlich behandelt, und pauschale Ausschlüsse sind verbreitet. Nicht erfasst ist die No-Show-Rate: Ausbleibende Gäste sind kein Ausfall im Sinne der Police, sondern ein Planungsthema.
Versicherungsverträge verlangen Mitwirkung. Gefahrerhöhungen sind anzuzeigen, Schäden unverzüglich zu melden, vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Wer das versäumt, riskiert den Schutz genau dann, wenn er gebraucht wird. Den gesetzlichen Rahmen dafür setzt das Versicherungsvertragsgesetz. Wo im Antrag nach einem Sicherheitskonzept gefragt wird, muss die Antwort stimmen, denn unrichtige Angaben wirken sich unmittelbar auf den Schutz aus.
Maßgeblich sind Art der Veranstaltung, Besucherzahl, Ort, Dauer und die gewählten Deckungssummen. Weil die Spannen groß sind, hilft eine pauschale Zahl nicht weiter. Holen Sie zwei bis drei Angebote auf identischer Grundlage ein, sonst vergleichen Sie Preise für unterschiedliche Leistungen. Der Posten gehört in das Messebudget. Marktinformationen zur Einordnung veröffentlicht der GDV.
Zwei Punkte fallen regelmäßig hinten runter. Der eine ist die Frage, ob Aussteller eigene Policen brauchen; das gehört in die Ausstellerbedingungen, samt der Angabe, ob ein Nachweis vorzulegen ist. Der andere ist die Deckungssumme, die häufig unverändert aus einem alten Vertrag übernommen wird, obwohl die Veranstaltung inzwischen deutlich gewachsen ist. Beide Punkte kosten nichts, solange nichts passiert, und beide fallen genau dann auf, wenn es zu spät ist. Ein kurzer Blick in die Police vor jeder Ausgabe der Veranstaltung ist deshalb gut investierte Zeit, gerade wenn Besucherzahl oder Programm sich verändert haben.
Welche Versicherung brauche ich mindestens?
In aller Regel die Veranstalterhaftpflicht. Alles Weitere hängt davon ab, wie hoch Ihre Vorleistungen sind und wie stark der Ablauf von einzelnen Personen oder vom Wetter abhängt.
Deckt die Ausfallversicherung jeden Ausfall?
Nein. Versichert sind nur die im Vertrag genannten Ursachen. Lesen Sie die Ausschlüsse, bevor Sie unterschreiben.
Sind Auf- und Abbau mitversichert?
Nicht automatisch. Fragen Sie ausdrücklich danach, weil in diesen beiden Phasen ein erheblicher Teil der Schäden entsteht.
Brauchen Aussteller eine eigene Versicherung?
Häufig ja, für den eigenen Stand. Legen Sie in den Ausstellerbedingungen fest, was Sie verlangen und ob ein Nachweis vorzulegen ist.
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