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Eventversicherung ist der Sammelbegriff für Policen, die Risiken einer Veranstaltung abdecken, von Personen- und Sachschäden über den Ausfall bis zur eingesetzten Technik. Welche davon sinnvoll ist, hängt vom Format ab und nicht von der Größe allein.

In der Praxis geht es fast immer um dieselben drei Fragen. Erstens: Was passiert, wenn jemand zu Schaden kommt? Das deckt die Veranstalterhaftpflicht. Zweitens: Was passiert, wenn die Veranstaltung ausfällt oder abgebrochen werden muss? Dafür gibt es die Ausfallversicherung. Drittens: Was passiert mit gemieteter oder eigener Technik? Dafür greifen Elektronik- und Equipmentpolicen. Alles Weitere baut auf diesen dreien auf.
Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstalterhaftung und ist diejenige Police, die am seltensten fehlen sollte. Achten Sie darauf, ob Auf- und Abbau mitversichert sind und ob Schäden an der gemieteten Versammlungsstätte eingeschlossen sind. Beides wird häufig vorausgesetzt und ist doch nicht immer enthalten. Gerade Mietsachschäden sind ein klassischer Streitpunkt, weil eine Halle nach der Veranstaltung selten so aussieht wie vorher.
Eine allgemeine gesetzliche Mindestsumme für Veranstaltungen gibt es nicht. Verlangt wird eine bestimmte Summe von zwei Seiten: von der Behörde, wenn sie eine Erlaubnis erteilt, und vom Vermieter der Halle im Mietvertrag.
Eine feste staatliche Vorgabe haben wir nur für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen gefunden. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet die Erlaubnisbehörde bei Paragraf 29, eine Haftpflichtversicherung mit Mindestsummen zu verlangen. Für Volksläufe, Umzüge bei Volksfesten und Radsportveranstaltungen sind das 250.000 Euro für Personenschäden, davon mindestens 100.000 Euro für die einzelne Person, 50.000 Euro für Sachschäden und 5.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Veranstaltungen mit Kraftwagen liegen die Summen höher. Erlaubnispflichtig sind Volksläufe nach derselben Vorschrift ab mehr als 500 Teilnehmenden oder wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird.
Diese Beträge sind Untergrenzen für die Erlaubnis und kein Maßstab für das tatsächliche Risiko. Versicherungsmakler nennen für die Veranstalterhaftpflicht üblicherweise Summen im Millionenbereich. Das sind Angaben von Anbietern, die wir nicht an einer unabhängigen Quelle prüfen konnten, und deshalb nennen wir hier keine Zahl als Empfehlung. Für Messen, Tagungen und Firmenveranstaltungen in gemieteten Räumen gilt praktisch: Die verlangte Summe steht im Mietvertrag oder in den Bedingungen des Hauses, und dort sollte sie vor dem Einholen der Angebote nachgelesen werden.
Eine Ausfallversicherung ersetzt vergebliche Aufwendungen oder entgangene Einnahmen, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Entscheidend ist die Liste der versicherten Ursachen. Wetter, Erkrankung einer Schlüsselperson und behördliche Anordnungen werden unterschiedlich behandelt, und pauschale Ausschlüsse sind verbreitet. Nicht erfasst ist die No-Show-Rate: Ausbleibende Gäste sind kein Ausfall im Sinne der Police, sondern ein Planungsthema.
Versicherungsverträge verlangen Mitwirkung. Gefahrerhöhungen sind anzuzeigen, Schäden unverzüglich zu melden, vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Wer das versäumt, riskiert den Schutz genau dann, wenn er gebraucht wird. Den gesetzlichen Rahmen dafür setzt das Versicherungsvertragsgesetz. Wo im Antrag nach einem Sicherheitskonzept gefragt wird, muss die Antwort stimmen, denn unrichtige Angaben wirken sich unmittelbar auf den Schutz aus.
Maßgeblich sind Art der Veranstaltung, Besucherzahl, Ort, Dauer und die gewählten Deckungssummen. Weil die Spannen groß sind, hilft eine pauschale Zahl nicht weiter. Holen Sie zwei bis drei Angebote auf identischer Grundlage ein, sonst vergleichen Sie Preise für unterschiedliche Leistungen. Der Posten gehört in das Eventbudget. Marktinformationen zur Einordnung veröffentlicht der GDV.
Zwei Punkte fallen regelmäßig hinten runter. Der eine ist die Frage, ob Aussteller eigene Policen brauchen; das gehört in die Ausstellerbedingungen, samt der Angabe, ob ein Nachweis vorzulegen ist. Der andere ist die Deckungssumme, die häufig unverändert aus einem alten Vertrag übernommen wird, obwohl die Veranstaltung inzwischen deutlich gewachsen ist. Ein kurzer Blick in die Police vor jeder Ausgabe der Veranstaltung ist deshalb gut investierte Zeit, gerade wenn Besucherzahl oder Programm sich verändert haben. Dieser Eintrag ordnet ein und ersetzt keine Versicherungsberatung.
Welche Versicherung brauche ich mindestens?
In aller Regel die Veranstalterhaftpflicht. Alles Weitere hängt davon ab, wie hoch Ihre Vorleistungen sind und wie stark der Ablauf von einzelnen Personen oder vom Wetter abhängt.
Welche Deckungssumme ist vorgeschrieben?
Eine allgemeine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Für erlaubnispflichtige Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nennt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung Mindestsummen, sonst legt der Mietvertrag der Halle die Summe fest.
Deckt die Ausfallversicherung jeden Ausfall?
Nein. Versichert sind nur die im Vertrag genannten Ursachen. Lesen Sie die Ausschlüsse, bevor Sie unterschreiben.
Sind Auf- und Abbau mitversichert?
Nicht automatisch. Fragen Sie ausdrücklich danach, weil in diesen beiden Phasen ein erheblicher Teil der Schäden entsteht.
Brauchen Aussteller eine eigene Versicherung?
Häufig ja, für den eigenen Stand. Legen Sie in den Ausstellerbedingungen fest, was Sie verlangen und ob ein Nachweis vorzulegen ist.
Jan-Philipp Koch hat FairUp 2025 in Wuppertal gegründet und führt das Unternehmen als Geschäftsführer. Er schreibt das Eventlexikon und verantwortet die Inhalte von fairup.events.
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