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Eventmanagement
10 min
26.06.2026

Messesoftware für Aussteller: Standbuchung, Ausstellerportal und Abrechnung in einem System

Ausstellerverwaltung ist der Teil der Messeorganisation, der am zuverlässigsten in Tabellen endet: Anfragen per Mail, Standzuweisung im Hallenplan-PDF, Rechnungen im Buchhaltungsprogramm, Zahlungsstand im Kopf. Dieser Beitrag zeigt, welche Bausteine eine Messesoftware für Aussteller abdecken muss, welche Regeln für Verträge, Zahlungsfristen und Rechnungen gelten und woran sich ein Anbieter prüfen lässt.

Besucher am Eingang eines Messegeländes
Auf einen Blick
  • Eine Messesoftware für Aussteller deckt den ganzen Weg ab, von der ersten Anfrage bis zur Wiederbuchung im Folgejahr.
  • Vertragsbedingungen und Stornostaffel stehen vor der ersten Buchung fest, nicht erst in der Rechnung.
  • Gegenüber öffentlichen Auftraggebern liegt die Schwelle für Zahlungsfristen bei dreißig statt sechzig Tagen.
  • Standrechnungen an inländische Unternehmen werden schrittweise zur E-Rechnung. Eine PDF zählt nicht dazu.
  • Lassen Sie sich die Antworten eines Anbieters schriftlich geben und den Ablauf an einem eigenen Standpaket zeigen.

Zwei Kundengruppen, zwei Systeme im Kopf

Eine Messe hat zwei Kundengruppen mit völlig unterschiedlichen Bedürfnissen. Besucher wollen ein Ticket, ein Programm und einen schnellen Einlass. Aussteller wollen eine Standfläche, Sichtbarkeit, Kontakte und eine korrekte Rechnung. Software, die nur die erste Gruppe bedient, löst die Hälfte des Problems, und zwar die kleinere, denn mit den Ausstellern wird bei den meisten Messen das Geld verdient.

Eine Messesoftware für Aussteller bildet deshalb den gesamten Lebenszyklus einer Ausstellerbeziehung ab: von der ersten Anfrage über Buchung, Standzuweisung und Selbstpflege des Profils bis zur bezahlten Rechnung und der Wiederbuchung im Folgejahr. Jede Stelle, an der dieser Weg in eine Tabelle oder ein Postfach abbiegt, kostet Zeit und erzeugt Fehler.

Die sechs Bausteine

Die sechs Bausteine einer Messesoftware für AusstellerAnmeldung mit selbst eingegebenen Stammdaten, Standbuchung mit Hallenplan im System, Ausstellerportal zur Selbstpflege, Abrechnung aus der Buchung, Besuchertickets und Kontingente für Aussteller sowie Kontakterfassung als Nachweis für die Wiederbuchung.Sechs BausteineAnmeldungStammdaten selbst eingebenStandbuchung und Hallenplander Plan liegt im SystemAusstellerportalProfil, Logo, Personal pflegenAbrechnungRechnung aus der BuchungBesucherticketsKontingente für AusstellerKontakterfassungNachweis für die Wiederbuchung
Nach dem Abschnitt „Die sechs Bausteine“ in diesem Beitrag.

Anmeldung

Der Einstieg entscheidet über den Aufwand danach. Eine Anmeldestrecke, auf der Unternehmen ihre Stammdaten und die Rechnungsadresse selbst eingeben, spart jede spätere Abtipparbeit. Welche Angaben wann abgefragt werden und woran die Umstellung meist scheitert, beschreibt der Beitrag zur Ausstelleranmeldung online.

Standbuchung und Hallenplan

Standflächen müssen vergeben, sichtbar gemacht und kommuniziert werden. Der häufigste Fehler in der Praxis ist ein Hallenplan, der als PDF neben dem System liegt und bei jeder Änderung neu gezeichnet wird. Liegt der Plan im System, kann der Veranstalter entscheiden, ob Aussteller ihren Stand bei der Buchung selbst wählen oder ob er zuteilt, und eine doppelte Vergabe derselben Fläche ist ausgeschlossen.

Ausstellerportal

Ein Ausstellerportal, in dem Aussteller Profil, Logo, Beschreibung, Ansprechpersonen und Standpersonal selbst pflegen, verlagert die Datenpflege dorthin, wo die Informationen entstehen. Fristen und Freigaben durch den Veranstalter halten den Prozess trotzdem unter Kontrolle.

Abrechnung

Bei manueller Bearbeitung ist die Abrechnung der zeitaufwendigste Teil. Entsteht die Rechnung aus der Buchung, stimmen Paket, Preis und Rechnungsadresse automatisch, und der Zahlungsstand lässt sich an einer Stelle ablesen statt im Kontoauszug zu suchen.

Besuchertickets und Kontingente

Aussteller- und Besucherseite gehören zusammen, weil Aussteller oft Freikarten für eigene Kunden bekommen. Sind Ticketing und Ausstellerverwaltung getrennte Systeme, wird genau dieses Kontingent zur Handarbeit.

Kontakterfassung

Nach der Messe entscheidet der Nachweis über die Wiederbuchung. Das stärkste Argument für das nächste Jahr ist, dass ein Aussteller belegen kann, mit wem er gesprochen hat. Wie Kontakterfassung vor Ort funktioniert und wo die datenschutzrechtliche Verantwortung wechselt, beschreibt der Beitrag zu Messekontakten digital erfassen.

Die Vertragsgrundlage

Eine Standbuchung ist ein Vertrag, und seine Bedingungen sollten vor der ersten Buchung feststehen, nicht in der Rechnung auftauchen. Dazu gehören Leistungsumfang je Paket, Zahlungsziel, Regeln für Standwechsel, Haftung und Hausordnung. Wer die Teilnahmebedingungen in die Buchungsstrecke einbindet, sodass sie vor dem Abschluss bestätigt werden, spart sich die Diskussion, ob sie überhaupt gelten.

Besonders wichtig ist die Stornoregel. Eine Staffel, die je nach Zeitpunkt der Absage einen festen Anteil des Standpreises vorsieht, ist für beide Seiten berechenbar. Die Grundlagen stehen im Eintrag zu Stornobedingungen.

Zahlungsziele und Verzug

Bei Zahlungsfristen gibt es eine Regel, die Messeveranstalter mit öffentlichen Ausstellern kennen sollten. Paragraf 271a BGB begrenzt vereinbarte Zahlungsfristen: Gegenüber Unternehmen ist eine Frist von mehr als sechzig Tagen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist. Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber, liegt die Schwelle nach Absatz 2 bei dreißig Tagen, länger nur mit sachlicher Rechtfertigung. Kammern, Hochschulen und kommunale Einrichtungen als Aussteller fallen darunter.

Zahlt ein Aussteller nicht, kommt er nach Paragraf 286 Absatz 3 BGB spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, gegenüber Unternehmen ohne besonderen Hinweis. Wie es danach weitergeht, von Verzugszinsen bis zur Pauschale, beschreibt der Eintrag zum Zahlungsverzug. Eine gute Messesoftware zeigt offene Posten, damit dieser Punkt nicht erst im Jahresabschluss auffällt.

60 Tage
Grenze für vereinbarte Zahlungsfristen gegenüber Unternehmen, länger nur ausdrücklich vereinbart
§ 271a Abs. 1 BGB
30 Tage
Grenze, wenn der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber ist
§ 271a Abs. 2 BGB
30 Tage
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt spätestens Verzug ein
§ 286 Abs. 3 BGB

Die E-Rechnung für Standrechnungen

Standrechnungen gehen an Unternehmen, und dafür gilt eine neue Pflicht. Nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 UStG ist bei Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern eine elektronische Rechnung im strukturierten Format auszustellen. Eine PDF ist danach keine elektronische Rechnung. Paragraf 27 Absatz 38 UStG erlaubt Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers noch für Leistungen bis Ende 2026, für Leistungen im Jahr 2027 nur, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers der Rechnung im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug.

Wer heute eine Messesoftware auswählt, sollte deshalb fragen, in welchem Format die Ausstellerrechnungen entstehen und wie der Weg zur E-Rechnung aussieht. Einzelheiten stehen im Beitrag zur Event-Automatisierung.

Standpersonal und Aufbau

Zwischen Buchung und Messetag liegt eine Phase, die in vielen Systemen fehlt: die Vorbereitung vor Ort. Aussteller müssen ihr Standpersonal benennen, das Ausweise für Auf- und Abbau braucht, Anlieferzeiten abstimmen und Zusatzleistungen wie Strom, Möbel oder Internet bestellen. Läuft das per Mail, entstehen am Aufbautag Schlangen am Servicecounter und Rückfragen, die niemand beantworten kann, weil die Information in einem Postfach liegt.

Gehört diese Phase zum Ausstellerportal, trägt jeder Aussteller sein Personal selbst ein, und die Ausweise liegen am Aufbautag bereit. Was beim Standbau zu beachten ist, steht im Eintrag dazu.

Die Wiederbuchung vorbereiten

Der wertvollste Aussteller ist der, der wiederkommt. Er kennt den Ablauf, stellt kaum Rückfragen und verursacht einen Bruchteil des Aufwands einer Erstbeteiligung. Die Wiederbuchung beginnt deshalb nicht mit der Einladung zur nächsten Messe, sondern mit dem Bericht nach der letzten: Wie viele Besucher kamen, wie viele Kontakte hat der Aussteller erfasst, wie wurde die Messe bewertet?

Viele Veranstalter bieten Bestandsausstellern ein Vorrecht auf ihren bisherigen Stand bis zu einer bestimmten Frist. Das setzt voraus, dass die Standhistorie im System liegt und nicht in der Erinnerung des Teams.

Umstieg von Tabellen

Der beste Zeitpunkt für den Umstieg liegt nach der Nachbereitung einer Ausgabe, bevor die Einladungen für die nächste hinausgehen. Übernehmen Sie den Ausstellerstamm mit Firmendaten und Standhistorie, legen Sie Pakete, Preise, Fristen und Teilnahmebedingungen einmal sauber an, und laden Sie die Bestandsaussteller über das neue Portal ein. Achten Sie dabei auf den Zweck der Daten: Firmendaten sind unproblematisch, die Kontaktdaten einzelner Ansprechpersonen wurden für eine bestimmte Messe erhoben.

Digitaler Messekatalog statt gedrucktem Heft

Der gedruckte Katalog ist bei Redaktionsschluss veraltet und verursacht eine Korrekturschleife mit jedem Aussteller. Ein digitaler Katalog, der sich aus den Ausstellerprofilen speist, ist immer aktuell und durchsuchbar, und die Aussteller pflegen ihn selbst. Wie das im Einzelnen funktioniert, beschreibt der Beitrag zum digitalen Messekatalog.

Woran Sie einen Anbieter prüfen

KriteriumFrage an den Anbieter
beide Seiten in einem SystemLiegen Besucher und Aussteller in derselben Datenbasis?
SelbstpflegeWelche Angaben pflegen Aussteller selbst, und was muss das Team eintragen?
HallenplanLiegt der Plan im System, und ist Standwahl bei der Buchung möglich?
RechnungenEntstehen sie aus der Buchung, in welchem Format, und wie sieht der Weg zur E-Rechnung aus?
DatenhaltungWo werden Daten verarbeitet, und welche Unterauftragsverarbeiter sind beteiligt?
PreismodellLizenz, Gebühren je Teilnehmer oder Anteil am Umsatz, und sind die Preise öffentlich?
GrenzenBis zu welcher Ausstellerzahl gilt das Paket, und was kostet es darüber?

Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben und den Ablauf an einem eigenen Standpaket zeigen. Wie sich eine Werkzeugkette gegen eine Plattform rechnet, zeigt der Beitrag Fünf Tools für eine Messe oder eine Plattform.

Was FairUp abdeckt und wo die Grenzen liegen

In den Messepaketen Expo und Career umfasst FairUp laut Preisseite Ausstellermanagement mit Anmeldung, Freigabe und Rechnungsstellung, Standbuchung mit Hallenplanung, ein Ausstellerportal zur Selbstpflege, Badge- und Check-in-Software sowie Ticketing. Der Hallenplan wird im System erstellt; gibt der Veranstalter es frei, wählen Aussteller ihren Stand bereits bei der Paketbuchung. Kontakte werden über den QR-Code auf dem Ticket erfasst, den Aussteller und Besucher gegenseitig scannen können. Die Verarbeitung läuft auf Servern in Deutschland.

Expo kostet ab 4.900 Euro im Jahr, Career ab 7.900 Euro, jeweils für unbegrenzt viele Veranstaltungen mit bis zu 100 Ausstellern je Veranstaltung und 0,9 Prozent Plattformgebühr auf die eigenen Verkäufe. Career ergänzt Jobboard, Talentpool und Matchmaking zwischen Studierenden und Unternehmen; in Expo ist Matchmaking nicht enthalten. Eine direkte CRM-Anbindung gehört nicht zum Standard, die Übergabe läuft über Exporte in Excel, CSV oder PDF. Über 100 Aussteller führt der Weg ins Enterprise-Paket, und für eine einzelne Messe gibt es Einzellizenzen auf Anfrage.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ticketing-Software und Messesoftware?

Ticketing-Software verkauft Eintrittskarten an Besucher. Messesoftware verwaltet zusätzlich die Aussteller: Standflächen, Portal, Rechnungen und Freikartenkontingente. Wer Standflächen verkauft, kommt mit reiner Ticketing-Software nicht aus.

Wie viele Aussteller kann eine Person betreuen?

Eine belastbare allgemeine Zahl gibt es dafür nicht. Die Grenze hängt davon ab, wie viele Schritte je Aussteller von Hand laufen. Zählen Sie bei Ihrer nächsten Messe die Übergaben je Aussteller und die Minuten je Übergabe; daraus ergibt sich Ihre eigene Zahl.

Welche Zahlungsfrist darf ich öffentlichen Ausstellern einräumen?

Nach Paragraf 271a Absatz 2 BGB ist bei öffentlichen Auftraggebern als Schuldner eine Frist von mehr als dreißig Tagen nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und sachlicher Rechtfertigung wirksam. Gegenüber Unternehmen liegt die Schwelle bei sechzig Tagen.

Muss ich Standrechnungen als E-Rechnung ausstellen?

Zwischen inländischen Unternehmern ja, mit Übergangsfristen. Für Leistungen bis Ende 2026 sind Papier und mit Zustimmung PDF noch zulässig, 2027 nur bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Klären Sie das Format mit Ihrem Anbieter und Ihrer Steuerberatung.

Können Aussteller ihren Stand selbst wählen?

Das hängt vom System und von der Freigabe ab. Bei FairUp kann der Veranstalter die Selbstauswahl aktivieren, dann wählt der Aussteller seinen Stand bei der Paketbuchung im Hallenplan. Bleibt die Freigabe aus, vergibt der Veranstalter die Flächen selbst, etwa wenn Branchen bewusst verteilt werden sollen.

Wie sich das auf eine einzelne Fachmesse mit festem Termin anwenden lässt, steht unter Fachmessen planen.

Diesen Ablauf an Ihrem eigenen Fall sehen

Standvergabe, Ausstellerportal, Abrechnung und Messekatalog gehören zu den kostenpflichtigen Paketen. In einer Demo gehen wir den Ablauf an einem echten Standpaket oder an Ihrem eigenen Veranstaltungsformat durch, nicht an einem Beispiel.

Demo mit eigenem Fall buchen

25 Minuten, unverbindlich. Was ohne Kosten möglich ist, steht auf der Preisseite.