Business Events
Konferenzen, Networking Events und weitere Veranstaltungsformate flexibel organisieren.
Karriereevents und Hochschulen
Karrieremessen und Firmenkontaktmessen zentral planen und durchführen.
Messen und Ausstellungen
Komplexe Veranstaltungen mit Ausstellern, Partnern und Teilnehmenden steuern.
Veranstaltungskalender
Termine von Haus, Netzwerken und Partnern in einem Kalender bündeln.
Die GEMA-Anmeldung meldet die Musiknutzung einer Veranstaltung bei der Verwertungsgesellschaft an. Sie fällt an, sobald Musik öffentlich wiedergegeben wird, und zwar auch dann, wenn Musik nur im Hintergrund läuft.

Urheber haben das ausschließliche Recht, über die Verwertung ihrer Werke zu bestimmen; die öffentliche Wiedergabe zählt nach Paragraf 15 UrhG ausdrücklich dazu. Sobald Musik vor einem Kreis läuft, der nicht persönlich untereinander verbunden ist, liegt eine öffentliche Wiedergabe vor. Eine Feier im geschlossenen Kollegenkreis wird deshalb anders beurteilt als eine Messe mit offenem Publikum, und schon eine offene Einladung kann den Unterschied ausmachen. Ob Ihre Veranstaltung darunter fällt, auch bei freiem Eintritt, klärt ausführlich der Beitrag GEMA bei Veranstaltungen: wann sie anfällt. Dieser Eintrag beschreibt, wie die Anmeldung abläuft.
Der häufigste Irrtum ist, dass nur Konzerte betroffen sind. Auch die Playlist am Empfang, das Video mit unterlegter Musik und die Musik in der Pause lösen die Meldepflicht aus. Für die Frage, ob überhaupt gemeldet werden muss, spielt es keine Rolle, ob Musik der Anlass der Veranstaltung ist oder nur die Kulisse. Auf die Höhe der Vergütung wirkt sich dieser Unterschied dagegen sehr wohl aus.
Die Pflicht steht im Gesetz. Nach Paragraf 42 des Verwertungsgesellschaftengesetzes haben Veranstalter öffentlicher Wiedergaben geschützter Werke vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen. Entscheidend ist also das Wort vor: Die Anmeldung ist keine Formalität im Nachgang, sondern die Erlaubnis, die Musik überhaupt zu spielen.
Eine Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Die GEMA verlangt auf ihrer Seite für Veranstaltungen ebenfalls nur, dass vor der Veranstaltung angemeldet wird, und empfiehlt, so früh wie möglich zu melden, damit offene Punkte noch geklärt werden können. Ein Papierformular braucht es dafür nicht: Die Anmeldung läuft über das Onlineportal der GEMA. Dort wird zuerst im Preisrechner der Tarif ermittelt, danach folgen die Anmeldung im Portal, die Eingabe der Veranstaltungsdaten und der Abschluss.
Wer Musik ohne Einwilligung spielt, schuldet Schadensersatz nach Paragraf 97 UrhG. Wie hoch er ausfällt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, zuletzt im Urteil vom 12. Februar 2015 mit dem Aktenzeichen I ZR 204/13: Bei einer ungenehmigten öffentlichen Musikaufführung beträgt der Schadensersatz den Tarifbetrag, der bei ordnungsgemäßer Meldung fällig gewesen wäre, zuzüglich eines Zuschlags von 100 Prozent. Das Gericht nennt ihn Verletzer- oder Kontrollzuschlag. Im entschiedenen Fall wurden aus einem Tarif von 302,50 Euro so 605 Euro.
Die Faustregel lautet also: Ohne Anmeldung kostet dieselbe Musik das Doppelte. Ob die GEMA im Einzelfall auf den Zuschlag verzichtet, wenn jemand von sich aus nachmeldet, steht weder im Gesetz noch im Urteil. Darauf sollte niemand planen.
Wird live gespielt, ist die Anmeldung nicht der letzte Schritt. Nach Paragraf 42 des Verwertungsgesellschaftengesetzes hat der Veranstalter nach der Veranstaltung eine Aufstellung der genutzten Werke zu übersenden; für Musik vom Tonträger gilt das nicht. Die GEMA verlangt diese Setlist innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung, weil sie nur damit an die Urheber ausschütten kann. Kommt die Setlist nicht rechtzeitig, berechnet sie nach eigener Angabe zusätzlich 10 Prozent der Kosten. Eingereicht wird im Onlineportal, und der Veranstalter kann die Meldung an die Musiker weitergeben.
Die Tarife richten sich unter anderem nach Veranstaltungsart, Größe der beschallten Fläche, Eintrittspreis und Dauer. Weil nebeneinander mehrere Tarifwerke bestehen, lässt sich keine allgemeingültige Zahl nennen. Verlässlich ist nur die Auskunft zum konkreten Fall. Für die Planung heißt das: den Posten früh anfragen und in das Eventbudget aufnehmen, statt ihn zu schätzen. Wo Ticketing mit gestaffelten Preisen im Spiel ist, sollten Sie die Preisstruktur bei der Anfrage gleich mitliefern.
Verantwortlich ist der Veranstalter. Der Bundesgerichtshof beschreibt ihn im selben Urteil als denjenigen, der die Aufführung angeordnet und durch seine Tätigkeit ins Werk gesetzt hat, insbesondere wer organisatorisch und finanziell verantwortlich ist. Der Fall zeigt, wie weit das reicht: Verurteilt wurde ein Theaterbetreiber, der das Programm gar nicht bestimmt hatte. Er hatte den Saal gestellt, die Gäste bewirtet, die Erlöse daraus behalten und die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender beworben. Das genügte dem Gericht, um ihn als Mitveranstalter anzusehen.
Für die Praxis heißt das: Auch wer nur den Raum stellt und am Abend mitverdient, kann in der Pflicht stehen. Wird die Technik von einem Dienstleister gestellt oder die Musik von einer beauftragten Person aufgelegt, verschiebt das die Pflicht nicht automatisch. Soll ein Dritter die Anmeldung übernehmen, gehört das ausdrücklich in den Vertrag, ebenso die Frage, wer die Rechnung trägt. Mehr zur Verantwortung des Veranstalters steht unter Veranstalterhaftung.
Halten Sie fest, welche Stücke wann gelaufen sind, wer die Anlage bedient hat und welche Flächen beschallt wurden. Diese Angaben brauchen Sie für die Meldung, und sie helfen bei späteren Rückfragen. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen lohnt eine feste Ablage, weil sich die Angaben weitgehend wiederholen. Dieser Eintrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Fällt GEMA auch bei kostenlosen Veranstaltungen an?
Ja. Der fehlende Eintritt kann sich auf den Tarif auswirken, beseitigt die Meldepflicht aber nicht.
Was ist mit lizenzfreier Musik?
Wenn die Urheber tatsächlich nicht von der GEMA vertreten werden, fällt keine GEMA-Vergütung an. Sie sollten das je Titel belegen können, denn im Zweifel liegt die Darlegung bei Ihnen.
Wann muss ich anmelden?
Vor der Veranstaltung. Das Gesetz verlangt, die Einwilligung vorher einzuholen, nennt aber keine Frist in Tagen. Die GEMA empfiehlt, so früh wie möglich zu melden.
Was kostet es, wenn ich die GEMA-Anmeldung vergesse?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Tarifbetrag zuzüglich eines Zuschlags von 100 Prozent, also das Doppelte.
Kann ich die GEMA nachträglich anmelden?
Melden können Sie auch danach, die Einwilligung hätte aber vorher vorliegen müssen. Für die ungenehmigte Nutzung kann die GEMA den doppelten Tarif verlangen.
Gibt es ein Formular für die GEMA-Anmeldung?
Die Anmeldung läuft über das Onlineportal der GEMA. Dort ermitteln Sie zuerst im Preisrechner den Tarif und geben danach die Daten der Veranstaltung ein.
Was ist bei Livemusik zusätzlich nötig?
Eine Setlist, also die Liste der gespielten Titel. Die GEMA verlangt sie innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung und berechnet sonst 10 Prozent zusätzlich.
Reicht es, wenn der DJ angemeldet hat?
Verlassen Sie sich nicht darauf. Verantwortlich ist der Veranstalter, und dazu kann auch zählen, wer nur den Raum stellt und mitverdient. Regeln Sie schriftlich, wer meldet und wer zahlt.
Jan-Philipp Koch hat FairUp 2025 in Wuppertal gegründet und führt das Unternehmen als Geschäftsführer. Er schreibt das Eventlexikon und verantwortet die Inhalte von fairup.events.
Sie haben Erfahrung mit einem Thema oder einen Fehler gefunden? Schicken Sie uns Ihren Vorschlag, wir prüfen ihn und nennen Sie auf Wunsch als Quelle.
So entstehen die Einträge: Jeder Eintrag stützt sich auf verlinkte Quellen wie Gesetze, Verordnungen, Studien und Verbandszahlen und trägt das Datum der letzten Prüfung.