Ein Marketingteam braucht von einer Konferenzsoftware etwas anderes als das Organisationsteam. Die Organisation will den Tag zum Laufen bringen, das Marketing will danach beantworten, was die Veranstaltung gebracht hat. Der Unterschied liegt in der Datenkette, und die reißt fast immer an denselben zwei Stellen.

Kurzantwort: Ein Marketingteam braucht von einer Konferenzsoftware etwas anderes als das Organisationsteam. Die Organisation will den Tag zum Laufen bringen, das Marketing will danach beantworten, was die Veranstaltung gebracht hat. Der Unterschied liegt in der Datenkette, und die reißt fast immer an denselben zwei Stellen: beim Tracking auf der Anmeldeseite und bei der Annahme, eine Anmeldung sei eine Werbeeinwilligung.
Wer eine Konferenzsoftware auswählt, bekommt meist eine Liste mit Funktionen. Programm, Anmeldung, Check-in, Sponsoring, Reporting. Diese Liste ist nicht falsch, sie beschreibt aber die Sicht der Organisation.
Das Marketing hat ein anderes Interesse. Es finanziert die Konferenz aus einem Budget, das mit anderen Kanälen konkurriert, und muss am Ende erklären, warum es dort und nicht in eine Kampagne geflossen ist. Wie sich Veranstaltungen überhaupt als Kanal führen lassen, behandelt der Beitrag zu Corporate Events als Demand-Generation-Kanal. Gebraucht wird dafür keine weitere Funktion, sondern eine durchgängige Kette: von der Quelle der Anmeldung über die tatsächliche Anwesenheit und das geführte Gespräch bis zum Vorgang im Vertrieb.
Jede Unterbrechung dieser Kette kostet die Antwort. Und die häufigste Unterbrechung ist keine technische, sondern eine rechtliche, die zu spät bemerkt wird.
Marketingteams arbeiten mit Kampagnenparametern, um zu sehen, aus welchem Kanal eine Anmeldung stammt. Damit das über mehrere Seitenaufrufe hinweg funktioniert, wird in aller Regel etwas auf dem Endgerät gespeichert, und genau dort setzt eine Vorschrift an, die oft übersehen wird.
Paragraf 25 Absatz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes lässt die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung oder den Zugriff auf dort gespeicherte Informationen nur zu, wenn der Endnutzer auf der Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat. Absatz 2 kennt Ausnahmen, im Kern für die reine Übertragung und für das, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst überhaupt funktioniert.
Für die Praxis heißt das: Der technisch notwendige Sitzungsspeicher der Anmeldestrecke ist etwas anderes als ein Analysewerkzeug oder ein Werbepixel. Letztere brauchen eine Einwilligung, und wenn ein erheblicher Teil der Besuchenden sie nicht erteilt, fehlt genau dieser Teil in Ihrer Kanalauswertung.
Der brauchbare Ausweg ist ein Perspektivwechsel. Statt jede Anmeldung im Analysewerkzeug einem Kanal zuzuordnen, führen Sie die Quelle als Feld im Anmeldedatensatz mit. Ein Kampagnenparameter in der Einladungsstrecke, der beim Absenden in ein verstecktes Feld geschrieben wird, ist Bestandteil der Anmeldung und damit unabhängig von der Einwilligung für Analysewerkzeuge. Das ist weniger elegant als ein Dashboard und deutlich belastbarer.
Der zweite Fehler ist teurer, weil er abmahnfähig ist. Wer sich für eine Konferenz anmeldet, willigt in die Durchführung dieser Konferenz ein. Er willigt nicht in den Newsletter ein, und er willigt nicht in Vertriebsansprache ein.
Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb behandelt Werbung per elektronischer Post als unzumutbare Belästigung, sofern keine Einwilligung vorliegt. Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme in Absatz 3, und die wird regelmäßig zu weit ausgelegt. Sie greift nur, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind: Der Unternehmer hat die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten, er verwendet sie für Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei der Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Bei einer kostenlosen Konferenzanmeldung fehlt bereits die erste Bedingung, weil kein Verkauf vorliegt. Wer trotzdem in den Verteiler übernimmt, hat kein Datenqualitätsproblem, sondern ein Rechtsproblem.
Die Gestaltungsregel daraus: Eine getrennte, nicht vorangekreuzte Zustimmung zur weiteren Ansprache, direkt im Anmeldeformular, mit eigenem Text. Sie kostet einen Teil der Zustimmungen und macht den Rest belastbar.
Der angenehme Nebeneffekt: Ein Verteiler aus Menschen, die ausdrücklich zugestimmt haben, hat bessere Öffnungsraten als einer, in den alle geschoben wurden. Die Kennzahl, die Sie danach berichten, wird dadurch nicht schlechter, sondern ehrlicher.
Bei mehrspurigen Konferenzen entscheidet sich an einer unscheinbaren Stelle, ob Sie später etwas auswerten können: Wird ein Programmpunkt als Eintrag im Zeitplan geführt oder als eigener Vorgang mit eigener Anmeldung?
Im ersten Fall wissen Sie, wer auf der Konferenz war. Im zweiten wissen Sie, wer in welchem Vortrag war, und das ist die Information, aus der sich Interessen ableiten lassen. Für ein Marketingteam ist das der Unterschied zwischen einer Teilnehmerliste und einer Themenlandkarte.
Bei FairUp werden parallele Programmpunkte deshalb als eigene Unterveranstaltungen geführt, jede mit eigener Anmeldung, eigener Kapazität und eigenem Check-in. Das ist zugleich die Voraussetzung dafür, Workshops zu begrenzen, ohne den Überblick zu verlieren.
Wichtig ist der ehrliche Zusatz: Aus der Teilnahme an einem Vortrag ein Interessenprofil zu bauen, ist eine eigene Verarbeitung mit eigenem Zweck. Sie ist nicht dadurch gedeckt, dass jemand sich für den Vortrag angemeldet hat.
Drei Kategorien decken den Markt für Marketingteams im deutschsprachigen Raum weitgehend ab.
| Kategorie | Wofür sie gebaut ist | Wo es für Marketingteams klemmt |
|---|---|---|
| Enterprise-Suiten, etwa Cvent | Große Häuser mit eigenem Eventteam und bestehender Systemlandschaft | Lizenzkosten und Einführungsdauer stehen bei zwei Konferenzen im Jahr in keinem Verhältnis |
| Ticketplattformen, etwa Eventbrite | Verkauf an Verbraucher, schnelle Einrichtung | Getrennte Verwaltung paralleler Programmpunkte, Sponsoringpakete und Rechnungsstellung an Unternehmen fehlen oder sind nur behelfsmäßig |
| Spezialisierte Plattformen für den deutschsprachigen Raum | Wiederkehrende Fach- und Firmenkonferenzen mit Aussteller- oder Sponsorenseite | Der Funktionsumfang ist enger, dafür passen Datenhaltung, Rechnungsstellung und Preismodell |
Wo FairUp in dieser Aufteilung steht, ordnet der Vergleich zu Cvent und Eventbrite ein, den breiteren Marktüberblick liefert der Eventsoftware-Vergleich.
Zwei Punkte der üblichen Marketingwunschliste erfüllt FairUp ausdrücklich nicht. Es gibt keine fertige Direktanbindung an HubSpot, Salesforce oder Pipedrive, sondern Exporte als Excel, CSV und PDF. Und es gibt kein eigenes Speaker-Portal mit separatem Login. Wer eines von beidem zwingend braucht, sollte das vor der Demo ansprechen statt danach.
Fast alle Anbieter zeigen ein Dashboard. Nützlicher ist eine andere Frage: Wie kommen diese Daten in das System, in dem Ihr Vertrieb tatsächlich arbeitet?
Lassen Sie sich den Export zeigen, nicht die Grafik. Konkret: Enthält er den Veranstaltungsnamen und das Datum in jeder Zeile? Steht die Anmeldequelle als eigenes Feld darin? Ist erkennbar, wer nicht nur angemeldet, sondern eingecheckt war? Und sind die Programmpunkte je Person enthalten?
Ein Export mit diesen vier Angaben lässt sich in jedem CRM verarbeiten, auch ohne Schnittstelle. Ein Export ohne sie erzeugt Handarbeit, und zwar bei jeder Veranstaltung erneut. Das ist der Punkt, an dem sich eine fehlende Direktanbindung tatsächlich bemerkbar macht, und es ist auch der Punkt, an dem sie sich verschmerzen lässt.
Ein Detail wirkt stärker auf die Arbeit, als es zunächst aussieht: ob pro Kopf oder pauschal abgerechnet wird.
Wer je Anmeldung zahlt, fängt an zu rechnen, bevor er einlädt. Die zusätzliche Onlineteilnahme, die zweite Zielgruppe, der Versuch mit einem kleineren Format: All das wird zu einer Kostenfrage und unterbleibt deshalb. Bei einer Pauschale ist die zusätzliche Reichweite umsonst, und genau das ändert, wie oft ein Team etwas ausprobiert. Die Rechnung dahinter steht im Beitrag zu den Kosten von Eventsoftware.
Für die Auswahl heißt das: Rechnen Sie nicht mit Ihrer heutigen Teilnehmerzahl, sondern mit der, die Sie in zwei Jahren erreichen wollen. Bei Modellen mit Kopfpauschale ist genau dieser Zuwachs der teure Teil.
Die Kennzahl, die am häufigsten berichtet wird, ist die Zahl der Anmeldungen. Sie ist die schwächste von allen, weil sie nichts über Anwesenheit und nichts über Wirkung sagt.
Brauchbar sind vier andere: die Anwesenheitsquote gegenüber den Anmeldungen, die Zahl der tatsächlich geführten Gespräche, die daraus entstandenen Folgeaktionen und die Kosten je qualifiziertem Kontakt im Vergleich zu Ihren übrigen Kanälen. Wie sich das systematisch aufsetzen lässt, beschreibt der Beitrag zum ROI bei B2B-Events, und welche Kennzahl überhaupt etwas aussagt, ordnet der Eintrag zu Event-KPI ein.
Entscheidend ist, dass diese Werte vor der Konferenz festgelegt werden. Wer erst danach überlegt, was er messen wollte, misst das, was zufällig erfasst wurde.
Dazu kommt ein Zeitproblem, das im Marketing regelmäßig unterschätzt wird. Im B2B liegen zwischen einem Gespräch auf einer Konferenz und einem Abschluss oft mehrere Monate. Wer zwei Wochen nach der Veranstaltung berichtet, berichtet über Anmeldungen und Zufriedenheit, weil mehr noch nicht vorliegt. Sinnvoll ist deshalb ein zweistufiger Bericht: eine erste Auswertung nach etwa vier Wochen zu Anwesenheit, Gesprächen und Folgeaktionen, und eine zweite nach dem eigenen Verkaufszyklus zur tatsächlichen Pipeline.
Genau daran hängt auch die Aufbewahrung. Wenn Sie nach neunzig Tagen noch zuordnen wollen, müssen die Anmeldedaten so lange vorhanden sein, und diese Frist gehört vorher festgelegt statt hinterher begründet. Was dabei zu beachten ist, steht unter Löschfrist.
Für interne Formate gelten zusätzliche Regeln, die mit der Softwareauswahl nichts zu tun haben und trotzdem den Zeitplan bestimmen. Sobald die Teilnehmenden Beschäftigte sind, kommen Mitbestimmung und die Frage nach der Freiwilligkeit einer Einwilligung hinzu. Das behandelt der Beitrag zu hybriden Unternehmenskonferenzen.
Eine durchgängige Datenkette von der Anmeldequelle über die Anwesenheit bis zum Vorgang im Vertrieb. Die Organisation braucht den Tag, das Marketing braucht die Antwort danach. Deshalb sind Exportqualität und Quellenerfassung wichtiger als jede zusätzliche Funktion.
Nur mit Einwilligung, soweit dafür Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder von dort gelesen werden. Paragraf 25 Absatz 1 TDDDG verlangt eine Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen. Ausgenommen ist im Kern das, was für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Robuster ist es, die Quelle als Feld im Anmeldedatensatz mitzuführen.
Nein, nicht ohne eigene Zustimmung. Paragraf 7 UWG behandelt Werbung per elektronischer Post ohne Einwilligung als unzumutbare Belästigung. Die Ausnahme in Absatz 3 setzt unter anderem voraus, dass die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erlangt wurde. Bei einer kostenlosen Anmeldung ist das nicht der Fall.
Seltener, als angenommen. Entscheidend ist, ob der Export Veranstaltungsname, Datum, Anmeldequelle, Anwesenheitsstatus und besuchte Programmpunkte enthält. Mit diesen Angaben ist die Zuordnung im CRM auch ohne Schnittstelle nachvollziehbar. FairUp bietet Exporte als Excel, CSV und PDF, eine fertige Direktanbindung gibt es nicht.
Am besten als eigene Vorgänge mit eigener Anmeldung und eigenem Check-in, bei FairUp als Unterveranstaltungen. Nur so lässt sich später auswerten, wer in welchem Vortrag war. Ein reiner Eintrag im Zeitplan liefert diese Information nicht.
Pauschal, sobald Sie wachsen wollen. Kopfpreise machen zusätzliche Reichweite zu einer Kostenfrage, und Teams laden dann weniger ein, als sie sollten. Rechnen Sie mit der Zahl, die Sie in zwei Jahren erreichen wollen, nicht mit der heutigen.
Die Auswahl einer Konferenzsoftware für ein Marketingteam entscheidet sich nicht an der Funktionsliste, sondern an drei Fragen. Kommt die Anmeldequelle als Feld in den Datensatz, oder hängt sie an einem einwilligungspflichtigen Werkzeug? Steht eine getrennte Zustimmung für die weitere Ansprache im Formular? Und enthält der Export die vier Angaben, mit denen sich im CRM etwas anfangen lässt?
Wer diese drei Punkte vor der Demo aufschreibt, führt ein anderes Gespräch als jemand, der sich ein Dashboard zeigen lässt. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
In einer Demo gehen wir genau die Punkte durch, die im Beitrag stehen: welche Felder im Export landen, wie parallele Programmpunkte als Unterveranstaltungen geführt werden und wie die getrennte Zustimmung im Anmeldeformular aussieht. An Ihrem eigenen Konferenzformat, nicht an einem Beispiel.
Demo mit eigenem Fall buchenZwanzig Minuten, unverbindlich. Eine fertige CRM-Direktanbindung gehört nicht zum Funktionsumfang, Exporte als Excel, CSV und PDF schon. Was in welchem Paket enthalten ist, steht auf der Preisseite.